Ich habe meiner Freundin einen Renault Twingo Bj99 gekauft und ihr geschenkt, da ich wollte, dass sie ein Auto mit Airbags fährt. Der Wagen hat normalerweise Fahrer-, Beifahrer- und Seitenairbags. Nun ist uns heute beim putzen die Airbagklappe vom Beifahrerairbag entgegengekommen und darunter war nur ein leeres Fach, also kein Airbag. Wie ich heute von einer Werkstatt erfahren habe, ist die Airbagleuchte wohl auch ausgeschaltet. Kann ich irgendwas machen gegen den Vorbesitzer? Da er mir den Wagen ja mit Airbags verkauft hat, bzw sollte und es mir ja verschwiegen hat.
Hallo tyran. Die rechtliche Seite -Anfechtung des Kaufvertrages- lässt sich nur beantworten, wenn der genaue Wortlaut des Vertrages bekannt ist.
ich würde den verkäufer auffordern eine kaufpreismimderung zu akzeptieren oder den wagen zurückzunehmen.
er hat ihn dir nicht vertragsgemäß verkauft und es liegt eine täuschung vor.
Wagen zurück geben und Geld entgegen nehmen. Wenn er Zicken macht sofort zum Anwalt.

Das ist eindeutig ein Unfallwagen, also wenn möglich zurückgeben!
Hallo Vin Santo, im Kaufvertrag steht zwar gekauft wie gesehen und eine Probefahrt wurde gemacht - aber es ist ja kein Bastlerfahrzeug was zum Ausschlachten genutzt wird oder so. Wäre ja fast so als wenn jemand ein Auto kauft wie gesehen und danach beim abholen sieht, dass der Motor nicht drin ist. Solche erheblichen Mängel müssen doch genannt werden oder nicht?
Du hast Recht. Wie gesehen heißt, dass äußerlich alles vorhanden war und auch ein Laie erkennen konnte, in welchem Zustand sich das Auto befindet. Versteckte Mängel fallen nicht darunter.