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Beide Stehen im Mietvertrag wie kann ich sie da rausbekommen ?

Frage von hamburgelite hamburgelite

Hallo

Ich wohne erst seid dem 1.5.2009 mit meiner Freundin zusammen.... Nun sind wir getrennt! Ich würde gerne die Wohnung behalten! Ich 28 sie 23 Beide gerade auch noch Arbeitslos geworden... Muss das Amt die Miete zahlen ? 63,85qm 419 kalt und wie bekomme ich sie aus dem Mietvertrag ??? Bitte helft mir danke

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Antworten (10)

  • 5
    Antwort von Pharwee Pharwee

    NUr wenn ihr beide kündigt und Du einen neuen Mietvertrag bekommst als alleiniger Mieter, die kaltmiete ist jedoch für dich alleine bzw sogar für euch beide zu hoch ! ( Bei 4 Personen sind es momentan ca 460 Euro ) Da werdet ihr so oder so ausziehen müssen, das Amt wird euch eine Frist setzen von 6 Monaten und die Whg bezahlen, in der Zeit müsst ihr aber eine angemessenere Wohnung finden, Sätze zur kaltmiete und qmzahl lassen sich ergooglen.

    Kommentar von dantes dantesdantes

    Naja, er bekommt ja erst mal ALG I in der Regel... Da hat er erst mal ein Jahr Zeit.

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    Antwort von toedti2000 toedti2000

    bei alg1 zahlst du die miete von deinem alg. bei alg2 wird man dich schnell auffordern, eine kleinere wohnung zu suchen, da diese für dich zu groß ist. du bekommst sie wahrscheinlich am schnellsten aus dem mietvertrag, wenn du ihr die rechtlichen folgen aufzeigst. wenn du nämlich nicht zahlst, muss sie zahlen...

  • 2
    Antwort von fantasiahope fantasiahope

    Für eine Person ist die Wohnung zu groß und die Miete zu teuer. Kurzfristig würde sie bezahlt werden, längerfristig aber nicht.

    Aus dem Mietvertrag bekommst du deine Freundin nur, wenn sie einwilligt und ihr zusammen zum Vermieter geht.

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    Antwort von alexandrawar alexandrawar

    glaube nicht das das amt die miete für eine pers. auf 64 m² übernimmt....raus krigst du sie wenn ihr zum vermieter geht und sie austragen lasst

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    Antwort von Katwolfxx Katwolfxx

    Wenn das Jobcenter oder ein Amt die Miete zahlt bist Du an eine Obergrenze gebunden, die liegt bei 1 Person bei 360€, kann jedoch in den Bundesländern abweichen.

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    Antwort von Padri Padri

    Zunächst einmal ist hier die Information gar nicht gemacht worden, ob Ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt oder nicht. Wenn ja, dann müsst Ihr gemeinsam den Mietvertrag kündigen. Anders geht es nicht, denn sonst bleibt der, der auszieht, für alle Verpflichtungen mit haftbar. Es gibt 3 Möglichkeiten: Zum Vermieter gehen, damit der Mietvertrag nur auf Dich umgeschrieben werden kann. Der Vermieter muss dem aber nicht zustimmen, das ist reine Kulanzsache! Die Freundin muss natürlich dann dem Auszug zugestimmt haben, sonst geht gar nichts. 2. Möglichkeit: Du ziehst aus und suchst Dir eine andere Wohnung. Geht die Freundin gar nicht raus, wird Dir sowieso nichts anderes übrig bleiben. Beim Vermieter muss um Entlassung aus dem Mietvertrag gebeten werden (schriftlich!). Aber das auch ist reine Kulanzsache. Der Freundin wird dann klar werden, dass sie dann die Wohnung alleine bezahlen muss, was wahrscheinlich nicht gehen wird. 3. Möglichkeit: Die Freundin kann auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagt werden.

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    Antwort von hamburgelite hamburgelite

    Habe gerade im Mietvertrag festgestellt das es sich bei 419 nicht um kalt sondern warm miete handelt oder? Grundmiete 319,25 Betriebskosten 101,06

    Also theoretisch kann ich sie ja behalten !!??

    Danke für die tollen schnellen Antworten bisher

    Kommentar von parisien parisienparisien

    auf dauer alleine nicht. du musst die 45 qm noch beachten wenn du glück hast, die differenz von 18,65 qm selber tragen plus anteilige nebenkosten.

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    Antwort von Clrainbow774 Clrainbow774

    Sie muss dem Vermieter ganz normal kündigen. Dir zahlt das Arbeitsamt die Miete für einen angemessenen Wohnrau, maximal 40 m2. Den Rest musst du entweder selbst tragen oder du tust das Zimmer untervermieten. Achte aber unbedingt bei der Untervermietung, dass du nur an einen Herren untervermietest, sonst könnte es dir passiren, dass das Amt eine Kontrolle macht und dir eine neue Lebensgemeinschaft unterstellt. Dann kannst du richtig Ärger kriegen.

    Kommentar von Pharwee PharweePharwee

    sofern das aber wirklich als WG gehandelt wird, und es ersichtlich ist das es eine haushaltsgemeinschaft ist, geht das auch mit einer Frau, ich habe das 11 MOnate mit meinem Ex freund gehabt,eingezogen und nach 3 monaten getrennt aber weiterhin unter einem dach, der war arbeitslos ich net, und ich hab sogar noch 2 kinder in der wohnung gehabt, er hatte sich das schlafzimmer gekrallt die kinder jeder eins und ich im wohnzimmer, die kamen kontrollieren und er hat es bewilligt bekommen da meine sachen udn seine getrennt voneinander waren.

    Kommentar von Clrainbow774 Clrainbow774Clrainbow774

    Ja, aber ich hab im Fernsehen schon etliche berichte gesehen, wo die Leute, die eine WG mit einem anders Geschlechtlichen hatten, Ärger bekommen haben. Meist haben die Nachbar diese Leute angeschwärzt. Ich wäre vorsichtig.

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    Antwort von Reanne Reanne

    Nur mit ihrem Einverständnis, hilf ihr doch, eine preiswerte andere Wohnung zu finden.Bei der Größe müsst Ihr beide ausziehen. Eine Person = 45 qm.

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    Antwort von Smoelly80 Smoelly80

    Nur wenn sie feiwillig auszieht oder sie die Miete nicht zahlt. Sonst sieht es schlecht aus.

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