pippi60 am 12.05.2008 um 20:23 Uhr
Wir hatten darüber unter Nicht-Kirchenmitgliedern ein Streitgespräch im Bekanntenkreis. Haben auch gegoogelt. Da hieß es, das Beichtgeheimnis ist unantastbar. Nun ging es konkret darum, wenn ich der Täter von Amstetten wäre (oder etwas ähnlich schreckliches) und würde es beichten, darf/muß der Pfarrer es anzeigen? Oder hat er mit einer Strafe von seitens der Kirche zu rechnen wenn er es anzeigt? Ist zwar sehr hypothetisch, würde mich aber mal interessieren.

Der Pfarrer wird Dir raten zur Polizei zu gehen und Dich zu stellen. Aber er wird es nicht "anzeigen". (Die Strafe der Kirche wäre höchstens eine "Versetzung"...und damit kann jeder Pfarrer leben.....

Nach § 139 Abs. 2 muß ein Geistlicher noch nicht einmal eine geplantes Verbrechen, wie Mord, anzeigen. Dieses Privileg geht also viel weiter, als das Schweigerecht (und die -pflicht) des Anwalts oder Arztes.
Eine Tat wie in Amstetten fällt also ebenfalls unter das Beichtgeheimnis. (Daran erkennt man sehr deutlich die Stellung der Religion.)

Von unserem Pfarrer habe ich gehört, dass ein Pfarrer von seinem Amt enthoben wird, wenn er das Beichtgehimnis bricht, also gehört das Anzeigen auch dazu. Grund, er hat es während der Beichte erfahren! Wenn er die Info aus einem anderen Winkel der Welt hat kann er ihn anzeigen, klar.

Das ist ja das Schlimme,weil die meisten"Paternoster",ist doch wahr,meinen sie müßten ihren Mund halten,können viele Verbrechen nicht aufgeklärt Werden.Ich finde das in solche Schlimmen Fällen nicht nur falsch,sondern ein Verbrechen an sich!
Taifun Hoang am 12. Mai 2008 20:30 Wieso soll es ein Verbrechen sein? Aber es geht doch immer hin um Vertrauen, wer würde dann noch zur Beichte gehen, wenn er genau weiß, dass er nicht über alles reden könnte, was ihn bedrückt.
Der pfarrer hat ja keine Schuld daran das irgendwer Scheis-se gebaut hat.
vollimleben am 12. Mai 2008 21:12 Ich meinte doch nicht die Kleine menschlichen Sünden,das kann man nicht in einen Topf tun!

Er muss es normal wahren und wird nichts unternehmen! Aber auch wäre dafür dass im Falle von Straftaten, gerade wenn es sich um so offensichtliche und schwerwiegende handelt, diese Bindung ebtfallen würde! Alles andere macht überhaupt keinen Sinn!
pippi60 am 12. Mai 2008 20:47 Genau das war ja mein Problem. Es geht ja nicht um Ladendiebstahl oder so was. Und ich habe bei wikipedia rausgelesen, dass er das Beichtgeheimnis wahren muß. Und das finde ich ganz schlimm! Wie soll das moralisch gehen?
RBMannheim am 12. Mai 2008 20:58 Da wäre ein Anwalt oder ein Arzt ja in einer ähnlichen Situation. Für mich eigentlich auch schwer vorstellbar! Aber bei religiösen Sachen verstehe ich eh viel nicht!
Das Beichtgeheimniss eines Priesters oder Pfarrers, wie auch immer, hat in jedem Fall Bestand und ist unantastbar. Persönlich empfinde ich das Ganze wird deswegen schamlos ausgenutzt. Die Täter die tatsächlich bereuen gehen zur Polizei und stellen sich.
pippi60 am 12. Mai 2008 20:53 So denke ich auch!
Taifun Hoang am 12. Mai 2008 21:00 so hab ich das ja noch garnicht gesehen, wie Ablasszettel kaufen kommt es mir so vor

das beichtgeheimnis ist eine verschwiegenheits- und vertrauensfrage. wirklich alles sagen wird nur der der darauf vertrauen kann dass gesagtes vertraulich bleibt. das ist z.b. das problem bei der polizei, da kommt es zu oft vor, dass versprochen wird einen aussagenden zu schützen und etwas geheim zu halten, und eine woche später bekommt der anwalt des gegenspielers die akte mit allen aussagen, also auch der verschwiegenen,
folge: kaum ein mensch mit verstand wird einem polizeibeamten vertrauen der ihm verschwiegenheit zusichert, jedenfalls nicht wenn er wirklich darauf bauen will.
richtig bei den strafen ist dass der priester eigentlich nur versetzt werden kann, nur in ganz extremen, gravierenden fällen, könnte eine schärfere strafe verhängt werden.