Wir hatten darüber unter Nicht-Kirchenmitgliedern ein Streitgespräch im Bekanntenkreis. Haben auch gegoogelt. Da hieß es, das Beichtgeheimnis ist unantastbar. Nun ging es konkret darum, wenn ich der Täter von Amstetten wäre (oder etwas ähnlich schreckliches) und würde es beichten, darf/muß der Pfarrer es anzeigen? Oder hat er mit einer Strafe von seitens der Kirche zu rechnen wenn er es anzeigt? Ist zwar sehr hypothetisch, würde mich aber mal interessieren.
Antworten (9)
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WolfRichterWolfRichter
Nach § 139 Abs. 2 muß ein Geistlicher noch nicht einmal eine geplantes Verbrechen, wie Mord, anzeigen. Dieses Privileg geht also viel weiter, als das Schweigerecht (und die -pflicht) des Anwalts oder Arztes.
Eine Tat wie in Amstetten fällt also ebenfalls unter das Beichtgeheimnis. (Daran erkennt man sehr deutlich die Stellung der Religion.)
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3Antwort von
sunpointsunpoint
Der Pfarrer wird Dir raten zur Polizei zu gehen und Dich zu stellen. Aber er wird es nicht "anzeigen". (Die Strafe der Kirche wäre höchstens eine "Versetzung"...und damit kann jeder Pfarrer leben.....
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2Antwort von
vollimlebenvollimleben
Das ist ja das Schlimme,weil die meisten"Paternoster",ist doch wahr,meinen sie müßten ihren Mund halten,können viele Verbrechen nicht aufgeklärt Werden.Ich finde das in solche Schlimmen Fällen nicht nur falsch,sondern ein Verbrechen an sich!
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2Antwort von
KLeineRKLeineR
Von unserem Pfarrer habe ich gehört, dass ein Pfarrer von seinem Amt enthoben wird, wenn er das Beichtgehimnis bricht, also gehört das Anzeigen auch dazu. Grund, er hat es während der Beichte erfahren! Wenn er die Info aus einem anderen Winkel der Welt hat kann er ihn anzeigen, klar.
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1Antwort von
MichaelSelmMichaelSelm
Wiederholt sind wir mit Fragen zum Beichtgeheimnis konfrontiert.
Daher hier einige Informationen dazu:
Kirchenrecht
Das Beichtgeheimnis ist im kanonischen Recht (1983) unbedingt behauptet ("Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich", can. 983 §1 CIC) und die direkte Verletzung desselben wird mit Exkommunikation bestraft (can. 1388 CIC).
Es wurde aber auch schon zuvor in der Kirche anerkannt und gilt somit rechtsgeschichtlich als eine der ältesten Datenschutzvorschriften. Es bindet den Beichtvater und "falls beteiligt, den Dolmetscher und alle anderen ..., die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind" (can. 983 §2 CIC).
Dabei ist es unerheblich, ob die Beichte durch die Absolution "erfolgreich" beendet wird.Der evangelische Geistliche hat ebenfalls das in den Pfarrdienstgesetzen der Landeskirchen geregelte Beichtgeheimnis zu beachten.
Es ist gegenüber jedermann „unverbrüchlich“, selbst eine Entbindung durch den Betroffenen ist daher, anders als beim davon zu unterscheidenden Seelsorgegeheimnis, nicht möglich.
Daneben existiert im Bereich der Kirchenverwaltung die „Amtsverschwiegenheit“, von der durch die vorgesetzte Kirchenbehörde entbunden werden kann.
Deutschland: Staatliches Recht
Zeugnisverweigerungsrecht
Sowohl im deutschen Zivil- als im Strafprozess sind Geistliche in Ansehung desjenigen, was ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut ist, zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt.
Für den Strafprozess folgt dies aus §53 Absatz 1 Nr. 1 der Strafprozessordnung, für den Zivilprozess aus §383 Absatz 1 Nr. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO).
Entgegen dem Wortlaut des §385 Absatz 2 ZPO verpflichtet selbst eine (kirchenrechtlich meist unwirksame, s.o.) „Entbindung“ nicht zum Zeugnis.
Für die römisch-katholische Kirche ergibt sich das aus Artikel 9 des Reichskonkordats und für andere Religionsgemeinschaften aus dem Gleichheitsgrundsatz.
Wer Geistlicher in diesem Sinne ist, bestimmt sich nicht nach einem bestimmten Status (Priesterweihe, Ordination), sondern nach der Funktion, zur Seelsorge berufen zu sein.
Auch Pastoralreferenten, nicht-ordinierte Seelsorger, Gemeindediakone usw. kommen deshalb als Inhaber des Aussageverweigerungsrechts in Frage.
Nichtanzeige geplanter Straftaten
Für Geistliche besteht gem. §139 Abs. 2 Strafgesetzbuch auch keine Anzeigepflicht, selbst wenn sie in ihrer Eigenschaft als Seelsorger von dem Vorhaben eines Hochverrats, Landesverrats, Münzverbrechens, Mordes, Totschlages, Raubes, Menschenraubes oder eines gemeingefährlichen Verbrechens glaubhaft Kenntnis erhalten.
Damit nimmt das staatliche Recht auf den Gewissenskonflikt des Geistlichen und die Glaubwürdigkeit der betroffenen Religionsgemeinschaft Rücksicht.
Reformvorhaben des Bundesinnenministeriums
Im Januar 2008 plante erstmals eine Bundesregierung unter Federführung des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble den Abhörschutz für Geistliche ( §100c Abs. 6 StPO) einzuschränken. Dies traf auf heftige Proteste seitens der christlichen Kirchen.
In der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung des BKA-Gesetzes findet dieses Vorhaben keine Entsprechung.
Das bezieht sich nicht nur auf die römisch/katholische Kirche und die Evangelische Kirche, sondern auch auf Religionsgemeinschaften die in diesen Kirchen sind.
Beispiel:
Der "Marburger Kreis", benannt nach seinem Entstehungsort Marburg, ist evangelisch ausgerichtet und gehört auch zur EKD (Evangelische Kirche Deutschlands).
Die Mitglieder, die in diesem Kreis als Seelsorger tätig sind, unterliegen ebenso dem Beichtgeheimnis. Obwohl sie keinerlei Theologische Ausbildung, über ein Studium gemacht haben. Es sind Laien-Geistliche.
Ihr Status ist im Hinblick auf das Beichtgeheimnis aber dem eines Pfarrers gleichgestellt.
Gruß Michael
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1Antwort von
curatorcurator
das beichtgeheimnis ist eine verschwiegenheits- und vertrauensfrage. wirklich alles sagen wird nur der der darauf vertrauen kann dass gesagtes vertraulich bleibt. das ist z.b. das problem bei der polizei, da kommt es zu oft vor, dass versprochen wird einen aussagenden zu schützen und etwas geheim zu halten, und eine woche später bekommt der anwalt des gegenspielers die akte mit allen aussagen, also auch der verschwiegenen,
folge: kaum ein mensch mit verstand wird einem polizeibeamten vertrauen der ihm verschwiegenheit zusichert, jedenfalls nicht wenn er wirklich darauf bauen will.
richtig bei den strafen ist dass der priester eigentlich nur versetzt werden kann, nur in ganz extremen, gravierenden fällen, könnte eine schärfere strafe verhängt werden.
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1Antwort von
WicketWicket
Das Beichtgeheimniss eines Priesters oder Pfarrers, wie auch immer, hat in jedem Fall Bestand und ist unantastbar. Persönlich empfinde ich das Ganze wird deswegen schamlos ausgenutzt. Die Täter die tatsächlich bereuen gehen zur Polizei und stellen sich.
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pippi60pippi60 So denke ich auch!
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KLeineRKLeineR so hab ich das ja noch garnicht gesehen, wie Ablasszettel kaufen kommt es mir so vor
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RBMannheimRBMannheim
Er muss es normal wahren und wird nichts unternehmen! Aber auch wäre dafür dass im Falle von Straftaten, gerade wenn es sich um so offensichtliche und schwerwiegende handelt, diese Bindung ebtfallen würde! Alles andere macht überhaupt keinen Sinn!
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pippi60pippi60 Genau das war ja mein Problem. Es geht ja nicht um Ladendiebstahl oder so was. Und ich habe bei wikipedia rausgelesen, dass er das Beichtgeheimnis wahren muß. Und das finde ich ganz schlimm! Wie soll das moralisch gehen?
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RBMannheimRBMannheim Da wäre ein Anwalt oder ein Arzt ja in einer ähnlichen Situation. Für mich eigentlich auch schwer vorstellbar! Aber bei religiösen Sachen verstehe ich eh viel nicht!
Wieso soll es ein Verbrechen sein? Aber es geht doch immer hin um Vertrauen, wer würde dann noch zur Beichte gehen, wenn er genau weiß, dass er nicht über alles reden könnte, was ihn bedrückt.
Der pfarrer hat ja keine Schuld daran das irgendwer Scheis-se gebaut hat.
Ich meinte doch nicht die Kleine menschlichen Sünden,das kann man nicht in einen Topf tun!