Im Fernsehn habe ich gesehn wie ein Bankräuber eine bank überfallen hat und die bankangestellte geweint hat vor angst, der bankräuber hatte ein schlechtes gewissen und umarmte/tröstete die bankangestellte, dann fing er an zu weinen und sie tröstete ihn. Am ende fingen beide an zu beten und er stellte sich der polizei. Irgendwie finde ichs süß aber auch irgendwie lustig, das zeigt irgendwie das auch schwer kriminelle eigendlich tief drinnen irgendwo gut sind oder mal waren. Aber ich musste mir auch eine komplett andere frage stellen.. Wenn ein Serienkiller immer tötet und ka vergewaltigt und die schlimmsten dinge macht und irgendwann so eine erfahrung macht wie der bankräuber und es ihm aufrichtig leid tut und er würde daraufhin in eine katholische(war das glaub ich die mit den beichtstühlen?) kirche gehen und würde dem pfarrer alles beichten und das alles wären unaufgeklärte morde, muss der Pfarrer da schweigen oder muss er es der polizei sagen? Weil beides wäre ja irgendwie falsch. Als pfarrer darf er es eigendlich niemandem sagen weil der mensch ja mit seinen "sünden" zu ihm kommt um, um vergebung zu bitten, aber als normaler mensch ist er eigendlich verpflichtet das der polizei zu melden. Was muss der pfarrer nun tun? Oder was tut er in der regel?
Antworten (18)
-
6Antwort von
RuleBritanniaRuleBritannia
Der Pfarrer unterliegt dem Beichtgeheimnis, von dem ihn kein weltliches Gericht entbinden kann! Näheres findet man in § 139 StGB... Es besteht auch keine Anzeigepflicht!
Kommentar von
RuleBritanniaRuleBritannia Sorry, beim Editieren wurden die letzten beiden Sätze vertauscht! Der § 139 StGB regelt die Anzeigepflicht, das Beichtgeheimnis findet sich in § 53 StPO.
Kommentar von
augustkoeniginaugustkoenigin Die einzig richtige Antwort.
Kommentar von
rolithechiefrolithechief ...kein weltliches gericht entbinden kann
ist das richtig? Wenn der Papst ihn entbindet und sich bei Kritik auf "ex cathedra" berufen würde, was wäre dann?
Kommentar von
RuleBritanniaRuleBritannia Der Papst ist kein weltliches Gericht! Die Kirche geht davon aus, dass man bei der Beichte seine Sünden nicht dem Pfarrer erzählt, sondern Gott selbst. Darum ist man auch ziemlich kiebig in der Frage, wer den Pfarrer vom Beichtgeheimnis entbinden darf.
Kommentar von
rolithechiefrolithechief das hat somit auch meine frage beantwortet, ob der papst ein weltliches gericht ist.
THX!
-
3Antwort von
anqelinajollyanqelinajolly
Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen
Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt:
Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekannt geworden ist
Kommentar von
RuleBritanniaRuleBritannia Genau! Das ist der § 53 StPO...
Kommentar von
mimimimimimimimimimimimimimi ist aber im endeffekt eine einzige stelle, die leicht zu ergoogeln ist.
ob an 5 anderen stellen sonstwo vielleicht gegensätzliches steht, kann man als laie nicht herausfinden.
Kommentar von
RuleBritanniaRuleBritannia Das stimmt zwar, aber vor dem Kirchenrecht hat hierzulande bisher jedes weltliche Gericht kapitulieren müssen. Es gibt noch viele Quellen, die das Schweigerecht von Geistlichen untermauern, aber Du wirst nichts Gegenteiliges finden.
Kommentar von
mimimimimimimimimimimimimimi bin kein jurist, genauso wenig wie du.
als laie ist man schlicht nicht in der lage sich mittels google einen verläßlichen einblick in die rechtslage zu verschaffen.
zumal ja nicht nur der gesetzestext sondern auch dessen auslegung in form voriger urteile und deren begründundungen miteinzubeziehen sind.
daß er selbst in solchen fällen nicht an die schweigepflicht gebunden ist, ist, denke ich, klar.
Kommentar von
RuleBritanniaRuleBritannia Lass Dich nicht täuschen wie manch anderer hier! Nur weil ich als Rettungsassistent arbeite, schließt nicht aus, dass ich mal Jura studiert habe...
Kommentar von
mimimimimimimimimimimimimimi naja... will ich mich mal nicht zu äußern.
Kommentar von
RuleBritanniaRuleBritannia Kannst Du auch nicht, ohne Dich zu weit aus dem Fenster zu lehnen! Also lass es besser...
Kommentar von
mimimimimimimimimimimimimimi :-)
-
1Antwort von
rolithechiefrolithechief
der priester ist an das beichtgeheimnis gebunden, der einzige, der ihn davon entbinden kann, ist wohl der papst.
Der priester kann aber der polizei einen anonymen tipp geben, das muss er aber dann mit gott und seinem gewissen vereinbaren.
-
-
0Antwort von
MichaelSelmMichaelSelm
Wiederholt sind wir mit Fragen zum Beichtgeheimnis konfrontiert.
Daher hier einige Informationen dazu:
Kirchenrecht
Das Beichtgeheimnis ist im kanonischen Recht (1983) unbedingt behauptet ("Das Beichtgeheimnis ist unverletzlich", can. 983 §1 CIC) und die direkte Verletzung desselben wird mit Exkommunikation bestraft (can. 1388 CIC).
Es wurde aber auch schon zuvor in der Kirche anerkannt und gilt somit rechtsgeschichtlich als eine der ältesten Datenschutzvorschriften. Es bindet den Beichtvater und "falls beteiligt, den Dolmetscher und alle anderen ..., die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von Sünden gelangt sind" (can. 983 §2 CIC).
Dabei ist es unerheblich, ob die Beichte durch die Absolution "erfolgreich" beendet wird.Der evangelische Geistliche hat ebenfalls das in den Pfarrdienstgesetzen der Landeskirchen geregelte Beichtgeheimnis zu beachten.
Es ist gegenüber jedermann „unverbrüchlich“, selbst eine Entbindung durch den Betroffenen ist daher, anders als beim davon zu unterscheidenden Seelsorgegeheimnis, nicht möglich.
Daneben existiert im Bereich der Kirchenverwaltung die „Amtsverschwiegenheit“, von der durch die vorgesetzte Kirchenbehörde entbunden werden kann.
Deutschland: Staatliches Recht
Zeugnisverweigerungsrecht
Sowohl im deutschen Zivil- als im Strafprozess sind Geistliche in Ansehung desjenigen, was ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut ist, zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt.
Für den Strafprozess folgt dies aus §53 Absatz 1 Nr. 1 der Strafprozessordnung, für den Zivilprozess aus §383 Absatz 1 Nr. 4 der Zivilprozessordnung (ZPO).
Entgegen dem Wortlaut des §385 Absatz 2 ZPO verpflichtet selbst eine (kirchenrechtlich meist unwirksame, s.o.) „Entbindung“ nicht zum Zeugnis.
Für die römisch-katholische Kirche ergibt sich das aus Artikel 9 des Reichskonkordats und für andere Religionsgemeinschaften aus dem Gleichheitsgrundsatz.
Wer Geistlicher in diesem Sinne ist, bestimmt sich nicht nach einem bestimmten Status (Priesterweihe, Ordination), sondern nach der Funktion, zur Seelsorge berufen zu sein.
Auch Pastoralreferenten, nicht-ordinierte Seelsorger, Gemeindediakone usw. kommen deshalb als Inhaber des Aussageverweigerungsrechts in Frage.
Nichtanzeige geplanter Straftaten
Für Geistliche besteht gem. §139 Abs. 2 Strafgesetzbuch auch keine Anzeigepflicht, selbst wenn sie in ihrer Eigenschaft als Seelsorger von dem Vorhaben eines Hochverrats, Landesverrats, Münzverbrechens, Mordes, Totschlages, Raubes, Menschenraubes oder eines gemeingefährlichen Verbrechens glaubhaft Kenntnis erhalten.
Damit nimmt das staatliche Recht auf den Gewissenskonflikt des Geistlichen und die Glaubwürdigkeit der betroffenen Religionsgemeinschaft Rücksicht.
Reformvorhaben des Bundesinnenministeriums
Im Januar 2008 plante erstmals eine Bundesregierung unter Federführung des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble den Abhörschutz für Geistliche ( §100c Abs. 6 StPO) einzuschränken. Dies traf auf heftige Proteste seitens der christlichen Kirchen.
In der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung des BKA-Gesetzes findet dieses Vorhaben keine Entsprechung.
Das bezieht sich nicht nur auf die römisch/katholische Kirche und die Evangelische Kirche, sondern auch auf Religionsgemeinschaften die in diesen Kirchen sind.
Beispiel:
Der "Marburger Kreis", benannt nach seinem Entstehungsort Marburg, ist evangelisch ausgerichtet und gehört auch zur EKD (Evangelische Kirche Deutschlands).
Die Mitglieder, die in diesem Kreis als Seelsorger tätig sind, unterliegen ebenso dem Beichtgeheimnis. Obwohl sie keinerlei Theologische Ausbildung, über ein Studium gemacht haben. Es sind Laien-Geistliche.
Ihr Status ist im Hinblick auf das Beichtgeheimnis aber dem eines Pfarrers gleichgestellt.
Gruß Michael
-
0Antwort von
FalbeFalbe
Das war gewiss ein rührender Spielfilm,den du da gesehen hast.Abgesehen davon bekommt jeder Mensch die Sündenvergebung wenn er im Glauben annimmt,daß Jesus sie für ihn an seiner Stelle bezahlt hat. Bei Gott gibt es nicht den Zeitbegriff wie wir ihn haben , also ist dann Jesus direkt für meine Schuld gestorben.ER vergibt mit und ohne Priester.ER sieht auf das Herz. Eine Beichte ist immer vor dem Menschen notwendig der mit in der Sache involviert war. Im Verbrechensfall auch das Bekenntnis vor der Polizei.
-
0Antwort von
LeoJALeoJA
Man pflegt zu beichten, um die "Absolution" erteilt, seine Sünden losgesprochen zu bekommen. Doch keine Sündenvergebung ohne echte Reue. Und (sehr wahrscheinlich) keine echte Reue eines Straftäters, wenn er sich der (rechtsstaatlich angemessenen) Strafe entziehen will. Die katholische Beichte und die damit verbundene Mitwisserschaft eines anderen Menschen ist eine überflüssige Komplikation. Ein Sündenvergebung Suchender sollte unmittelbar vor Gott bzw. das eigene Gewissen treten. Wenn ihm zusätzlich an einem äußeren "Beicht"-Ritual liegt, hat er die Möglichkeit eines ganz normalen Gottesdienstbesuchs, wo Sündenbekenntnis und -vergebung für alle Beteiligten zelebriert werden. Hat er darüber hinaus das Bedürfnis, sich einem anderen Menschen en detail anzuvertrauen, so muss er das andere Gewissen berücksichtigen, das diesen möglicherweise nötigt, ihn anzuzeigen. Diesem Umstand trägt die katholische Kirche übrigens bereits insofern Rechnung, als sie die Beichtpflicht der Gläubigen erheblich gelockert hat.
-
-
0Antwort von
IgittaIgitta
Das darf er nicht der Polizei melden, sonst würde er das Beichtgeheimis verletzen!
-
0Antwort von
schluzschluz
Das Beichtgeheimis ist "unverbrüchlich" = absolut - das kann weder ein Papst auflösen noch derjenige der gebeichtet hat.
Ein Bruch des Beichtgeheimnisses ist das schlimmste, was ich als Pfarrer tun kann. Nein: noch schlimmer wäre es, das Gebeichtete einzusetzen, um den Beichtenden privat unter Druck zu setzen.
augustkoenigin hat soweit recht - nur dass die Information auf keinen Fall individualisierbar sein darf. Das kann natürlich unglaublich belastend sein. Aber das ist der Job.Kommentar von
Wolff966Wolff966 Unter Strafe steht die "direkte"Verletzung des Beichtgeheimnisses..
-
0Antwort von
augustkoeniginaugustkoenigin
Das Beichtgeheimnis gilt für fast alle Fälle. Der Pfarrer ist kein Polizist und auch kein Richter. Er wird gebeichtete Verbrechen also nicht preisgeben. Erfährt der Priester von einem geplnaten Verbrechen wird er alles tun, um dies zu verhindern. Es steht ihm dann (nur dann) frei, auch die Polizei zu informieren.
Kommentar von
Wolff966Wolff966 Ein Pfarrer darf,wenn gegen Todsünden verstossen wird frei nach seinem Gewissen entscheiden
Kommentar von
augustkoeniginaugustkoenigin Todsünden sind ja noch mal was anderes als Verbrechen. Und sein Gewissen ist an das Beichtgeheimnis gebunden. Da darf er nicht frei entscheiden.
Kommentar von
Wolff966Wolff966 Mord ist eine Todsünde,in diesem Fall steht der Pfarrer vor einem Gewissenskonflikt und kann(darauf liegt die Betonung)frei entscheiden.
Kommentar von
mimimimimimimimimimimimimimi geht ja in dem beispiel fast um "serienkiller" "vergewaltigt" "die schlimmsten sachen macht"...
aber selbst wenn es nicht darum gehen würde.
du hast letztendlich keine kenntnisse vom genauen sachverhalt sondern nur eine persönliche meinung.
-
0Antwort von
Sprosse007Sprosse007
ich finde beichten dumm! da kommt einer der eine um gebracht hat geht dann beichten und dann denkt der seine sünden sind vergeben! so ein qutasch und dann ist ihm der weg wieder frei für denn nächsten mord oder was!!! Und der mensch der sich das anhört darf nix sagen das ist schon ein dicker hund!
Kommentar von
Wolff966Wolff966 Seine Sünden sind keinesfalls vergeben,eine Ablast der Schuld wird hier nicht gewährt,er erleichtert lediglich sein Gewissen
Kommentar von
Sprosse007Sprosse007 sein gewissen erleichtern bei einem mord ist einfach nicht drin! ich versteh diesen kirchen kram eh nicht...das ist für mich alles eine sekte
Kommentar von
HimmelsmenschHimmelsmensch das ist nicht der sinn der beichte, die beichte ist ein sich entblößen, die sünden sind einem dann noch lange nicht vergeben, aber man gibt zu ein schlechter mensch zu sein und man bittet um beistand und unterstützung im gebet würde ich mal schätzen, es ist aber auch egal, die frage dreht sich ja nur um den pfarrer! Der killer in diesem szenario bereut es wirklich und würde sowas nie wieder tun (es ist so einer art mustermann beispiel weils ja um den pfarrer geht)
Kommentar von
Sprosse007Sprosse007 ein killer bereut nix...sowas ist nicht zu entschuldigen einem anderen menschen das leben zu nehmen! DAs dürfte die kirche nicht unterstützen das die da beichten dürfen..die müssten gleich das gleiche erleben was sie anderen zu gefügt haben!
Kommentar von
augustkoeniginaugustkoenigin Die Vergebung gibt es nicht einfach so. Bei schweren Verbrechen muss erst die Reue, dann die Sühne her und erst dann gibt es die Vergebung. Der Priester wird bei schweren Verbrechen, wenn sich jemand der Strafverfolgung entzieht, die Absolution verweigern.
Kommentar von
Sprosse007Sprosse007 ach kommt leute lasst uns aufhören mit dem thema sonnst kann ich die nacht vor wut nicht schlafen! Die Kirche ist eine große lüge nur keiner will es wahr haben weil ihr euch an irgentwas festhalten müsst!
Kommentar von
HimmelsmenschHimmelsmensch Ähm ich vertrete keine meinung ich setze mich mit den dingen bloß auseinander und mache mir theoretische gedanken, deswegen musst du nicht wütend werden! Meiner meinung nach ist das moralische wertegefühl was uns kirche und religion vermittelt gut. Denn irgendwelchen gesetzen müssen wir folgen, wenn nicht moralischen dann wenigstens den natürlichen und das natürliche gesetz heißt, der stärkere setzt sich durch
Kommentar von
Sprosse007Sprosse007 ich folge gesetzten aber nicht die der kirche!
-
0Antwort von
Wolff966Wolff966
Ein Pfarrer unterliegt der Schweigepflicht aber der Beichtende verstösst ständig gegen Gottes Gebot( 7 Todsünden)so dass er aus Gewissensgründen die Polizei informieren darf.
Kommentar von
augustkoeniginaugustkoenigin Der Priester untersteht dem Beichtgeheimnis. Schweigepflicht haben Ärzte u.ä. Berufe. Die Schweigepflicht geht nicht so weit wie das Beichtgeheimnis.
-
0Antwort von
user414user414
Das kommt auf dem Pfarrer an.... einerseits müßte er schweigen und wenn er an seinen glauben GLAUBT gott die sache in die hand geben um ihn sühnen zu lassen.... andererseits wenn er als "mensch" denkt müßte er ihn anzeigen. Wenn ich pfarrer wäre würde ich ihn nicht anzeigen sondern auf gott vertrauen und ihn überreden sich zu stellen!
-
0Antwort von
mimimimimimimimimimimimimimi
er MUSS die polizei informieren, wenn weiterhin gefahr für andere besteht, was anzunehmen ist.
dass gott einem vergibt, ist gelogen.
Kommentar von
HimmelsmenschHimmelsmensch woher will der pfarrer das denn wissen? Haben die eine spezielle ausbildung für sowas?
Kommentar von
mimimimimimimimimimimimimimi menschenverstand?
hast du zwar nicht aber so ziemlich alle anderen.
die betonung liegt zum beispiel auf serienkiller.
Kommentar von
augustkoeniginaugustkoenigin Er MUSS nicht die Polizei informieren. Das darf er auch nicht für bekannte, nur nicht aufgeklärte Verbrechen.
Kommentar von
mimimimimimimimimimimimimimi naja. ich wart dann mal auf den beleg.
Kommentar von
RuleBritanniaRuleBritannia § 139 Abs. 2 StGB
Kommentar von
mimimimimimimimimimimimimimi ich erklärs dir nochmal:
googeln kann ich auch.
kann jeder.
wenns so einfach wäre, gäbs kein iurastudium.
Kommentar von
RuleBritanniaRuleBritannia Ich brauche dafür kein Google, weil ich letzteres habe... Dass ich nicht in der "Branche" tätig bin, hat rein persönliche Gründe!
Kommentar von
mimimimimimimimimimimimimimi achso. ok.
-
0Antwort von
GbThreepwoodGbThreepwood
weiss ich nicht.. aber empathische menschen werden niemals plötzlich gewissensbisse bekommen..
Kommentar von
user414user414 was ist den emphatisch?
Kommentar von
Wolff966Wolff966 mitfühlend
Kommentar von
augustkoeniginaugustkoenigin empathisch ist einfühlend, nicht mitfühlend.
Kommentar von
mimimimimimimimimimimimimimi ist doch das gleiche.
nicht versuchen klugzuscheißen, wenn mans nicht kann.
Kommentar von
Wolff966Wolff966 wer mitfühlend ist,der ist auch einfühlend (bitte auch griechische Übersetzung ganz nutzen
-
0Antwort von
michael170michael170
im prinzip darf er nicht, nein, aber ich denke wenn es mal passiert wird der mit der Sprache ganz schnell rausrücken...
Kommentar von
augustkoeniginaugustkoenigin Und der Papst wird ihn in die Exkommunikation schicken. Das ist eine Todsünde. Die Verletzung des Beichtgeheimnisses.
-
0Antwort von
diemeggiediemeggie
wenn seine schweigepflicht änlich wie bei ärzten ist, muss er die kripo informieren.
Kommentar von
romeo27romeo27 ist sie nicht, er darf niemanden informieren ! auch nicht bei mord - fast unvorstellbar !
Kommentar von
mimimimimimimimimimimimimimi dann zeig mal deine kunst und kram den gesetzestext raus.
bin mir eigentlich sehr sicher, dass er es darf.
Kommentar von
diemeggiediemeggie also ich finde, bei kapitalverbrechen (spätestens!) hört die schweigepflicht auf. man muss sich ja dann auch fragen, welchen sinn sie noch hätte.
Kommentar von
augustkoeniginaugustkoenigin Vor Gott gilt eine andere Gerichtsbarkeit als auf Erden. Hier werden Verbrechen auch im Jenseits noch geahndet. Gottes Arm ist viel länger.
Kommentar von
RuleBritanniaRuleBritannia Ich helfe Euch mal mit dem Gesetzestext aus: § 139 Abs. 2 StGB. Das Kirchenrecht geht sogar einen Schritt weiter und verbietet ausdrücklich eine Anzeige. Fragt mich aber bitte nicht da nach dem §, mit der Kirche habe ich es nicht so...
Kommentar von
mimimimimimimimimimimimimimi heißt nicht, dass es nicht an anderer stelle, passagen gibt, die gegenteiliges behaupten.
gesetze widersprechen sich oft und haben gelegentliche viele ausnahmen.
die letztendliche auslegung obliegt dem gericht.
Liebe/r Himmelsmensch,
gutefrage.net ist eine Ratgeber-Plattform und kein Chat- oder Diskussionsforum. Ich möchte Dich bitten, dies bei Deinen nächsten Fragen und/oder Antworten zu beachten. Bitte schau diesbezüglich auch noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy.
Wenn Dich die Meinung der Community interessiert, kannst Du Deine Frage gerne im Forum unter http://www.gutefrage.net/forum stellen.
Vielen Dank für Dein Verständnis!
Und herzliche Grüße
Finn vom gutefrage.net-Support