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Beiblatt des Behindertenausweises !!!

Frage von Hippach Hippach

Hallo Leute, Ich werde in ein paar Monaten 18 Jahre. Ich habe einen Behindertenausweis und dabei das Beiblatt wo man mit umsonst bus und bahn fahren kannst. Kriege ich mit 18 dann weiter hin das Beiblatt oder nicht ? weiss das jemand ?

Viele Grüße Hippach

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Antworten (7)

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    Antwort von Peterpeter Peterpeter

    umsonst Fahren darft in der Regel nur die begleit Person, dazu muss ein Merkzeichen B

    ie Grundfarbe des Ausweises ist grün; er weist zusätzlich einen orangefarbenen Flächenaufdruck auf, wenn die Merkzeichen "B", „G“,"aG", „H“ oder „Gl“ festgestellt wurden. In Verbindung mit einem Beiblatt mit einer Wertmarke ermöglicht der Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck Behinderten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „G“ oder „Gl“ können die Freifahrt nur nutzen, wenn sie nicht bereits die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.

    In der Regel ist für die Wertmarke eine Zuzahlung zu leisten (60 Euro pro Jahr, 30 Euro für ein halbes Jahr). Diese entfällt bei den Merkzeichen „Bl“ (Blindheit) und „H“ (Hilflosigkeit). Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II, SGB VIII, SGB XII), dem Bundesversorgungsgesetz oder dem Bundesentschädigungsgesetz sind ebenfalls von der Zuzahlung befreit.

    Ist auf der Vorderseite des Ausweises das Merkzeichen „B“ (Begleitperson) nicht gestrichen (nur bei grün/orangem Ausweis), so fährt auch eine beliebige Begleitperson im gesamten Personenverkehr unentgeltlich mit. Das gilt auch, wenn die schwerbehinderte Person kein Beiblatt mit Wertmarke erworben oder die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch genommen hat.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Schwerbehindertenausweis

    Kommentar von Hippach Hippach

    Danke dir Peter :)

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    Antwort von kiniro kiniro

    Das Beiblatt brauchst du nicht mehr.

    Was du benötigst, sind SBA und Wertmarke.

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    Antwort von RainerRoland RainerRoland

    Wenn sich Deine Merkzeichen nicht ändern, sollte das auch dann so bleiben.

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    Antwort von anonymnutzen anonymnutzen

    Hallo Unbekannter/e!

    Das Beiblatt (falls Du darauf Anspruch hast, Du vergisst Deine MdE/GdB anzugeben!) berechtigt zum kostenlosen Fahren mit dem ÖPNV auch außerhalb der ehemaligen Bahnberechtigungskarte.

    Mit ÖPNV ist jeglicher öffentlicher Verkehr gemeint, seit dem 1. September 2011 auch bei der Deutschen Bahn AG. Also die WDR Fähre nach Amrum, die Rheinfähre bei Rehmagen, jeglicher(!) Verkehrsverbund (auch da wo die DB Regional fährt), jeglicher 2. Klasse Zug der Regional- und Regional Express Züge (RB/RE) sowie bei jeder öffentlichen Privatbahn (ALEX, Metronom, etc.) Diese Züge können auch grenz-überschreitend verkehren (NOB nach Tondern, DB nach Salzburg).

    Ausnahmen sind jeglicher nicht-öffentlicher Verkehr, z.B. Zugspitzbahn, Drachenbahn (b. Rehmagen), Lifttransport Kölner Dom, etc. Trotzdem immer Ausweis vorlegen, da dort Preisvergünstigungen für uns Menschen mit Hinderungen gewährt wird.

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    Antwort von antonczerwinski antonczerwinski

    Ich wüsste nicht, dass es in Deutschland ein Beiblatt für das kostenlose Fahren mit Bus und Bahn gibt. Hier wird das mit einem Stempel direkt in den Behindertenausweis eingetragen. Dein Account "Hippach", deutet darauf hin, dass Du im Zillertal in Österreich wohnst. Wenn das stimmt, stell Deine Frage doch noch einmal gezielt an die Österreicher.

    Kommentar von Hippach Hippach

    Ich komme nicht aus Österreich ;) habe den namen genommen, weil der mir so eingefallen ist :) ein Beiblatt gibt es damit kann man mit bus und bahn durch deutschland fahren du musst nur den gültigen ausweis dazu haben

    Kommentar von abibremer abibremerabibremer

    "durch deutschland" ist etwas hoch gegriffen: mit der wertmarke, behindertenausweis und beiblatt ist nur die fahrt im umkreis von etwa 50km um den wohnort kostenlos möglich- allerdings erkennen manche beförderungsunternehmen das alles auch an: z.b. die BVG

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Das Bundesweit ist korrekt, es gab die 50 km Sonderlocke mal bei der Bahn-Diese 50 Km Regel wird angewendet um fest zustellen ob eine Beförderungsunternehmen zum ÖPNV gerechtnet werden kann oder nicht, den nur für den ÖPNV gilt das mit der Freifahrt uneingeschränkt.

    Kommentar von anonymnutzen anonymnutzen

    Das hat nix mit "Sonder" zu tun. Was Du meinst, ist das Steckenverzeichnis, welches von der Deutschen Bundesbahn und Ihrer Nachfolgeorganisation DB AG herausgegeben wurde, da Bahnfahren nicht als ÖPNV galt. In diesem Verzeichnis war bis zu 50 km (in Ausnahmefällen auch 60 km) um den Wohnort des Menschen mit Hinderungen alle kostenfrei benutzbaren Strecken aufgelistet. Diese Streckenverzeichnisse sind seit dem 1.9.2011 obsolent geworden.

    Kommentar von anonymnutzen anonymnutzen

    Nein, "durch Deutschland" im Zusammenhang mit dem Beiblatt ist schon korrekt. Was Du meinst, ist das Steckenverzeichnis, welches von der Deutschen Bundesbahn und Ihrer Nachfolgeorganisation DB AG herausgegeben wurde, da Bahnfahren nicht als ÖPNV galt. In diesem Verzeichnis war bis zu 50 km (in Ausnahmefällen auch 60 km) um den Wohnort des Menschen mit Hinderungen alle kostenfrei benutzbaren Strecken aufgelistet. Diese Streckenverzeichnisse sind seit dem 1.9.2011 obsolent geworden.

    Die BVG muß das weiße Beiblatt schon anerkennen, da sie zum ÖPNV zählt. :-)

    Kommentar von anonymnutzen anonymnutzen

    Das Beiblatt gibt es in der Bundesrepublik Deutschland schon mindestens seit dem Jahre 1978. :-)) Korrekt heißt es "Beiblatt zum Ausweis des Versorgungsamtes".

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    Antwort von Anton96 Anton96

    Solange du Freifahrtbrechtigt bist bekommst du auch das Beiblatt allerdings wirst du die 60€ pro Jahr zahlen müssen.

    Kommentar von kiniro kinirokiniro

    Wenn das Merkzeichen "H" auf dem SBA steht, ist die Wertmarke kostenlos.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Gut zu wissen

    Kommentar von abibremer abibremerabibremer

    wer von der "grundsicherung" leben muß, bekommt die wertmarke kostenlos- es kann aber sein, dass der jeweilige sachbearbeiter die beantragung beim versorgungsamt verpennt, dann muß man dem mal bescheid geben, dass man die wertmarke haben möchte.

    Kommentar von Anton96 Anton96Anton96

    Warum wird bei Menschen mit Behinderung sofort davon ausgegangen das sie von der Grundsicherung leben oder Hilflos sind? Weder steht in der Frage etwas vom Merkzeichen H noch von Sozailhilfe. Ich finde eure Hinweise durchaus hifreich aber habe aber machmal das Gefühl sobald man etwas von Schwerbehinedrung sagt haben die Leute sofort eine Hilflosen Sozailhilfeempfänger im Sinn.

    Kommentar von anonymnutzen anonymnutzen

    Und dabei gibt es soviele reiche Behinderte :-)) Es fängt in unserem Bundestag an, geht über den Bundesrat, verschiedenste Sportler, Manager, etc. Die Millionäre in Hamburg sind auch immer schnell bei den Anträgen :-))

    Man sollte aber mal unterscheiden, zwischen Menschen, die von Geburt an mit Hinderungen leben müssen, denen meist gesagt wird, das packst Du als Mensch sowieso nicht (wie es bei mir der Fall war) - und welchen, die durch Unfälle oder absichtliche Verletzungen zum Mensch mit Hinderung wurde.

    Die Jobsuche als Mensch mit Hinderungen ist nämlich das schlimmste, was einem passieren kann. Daher ist die Vermutung, sollte jemand der ersteren Gruppe angehören, eher von wenig Geld leben, nicht von der Hand zu weisen ist. Gerade weil die reichen Menschen wahrscheinlich hier auch nicht fragen würden...

    Kommentar von anonymnutzen anonymnutzen

    Die 120 DM bzw. 60 € sind nur unter gewissen Umständen zu zahlen. Dazu müßte man jetzt aber die MdE v.H. bzw. GdB in % des Menschen mit Hinderung wissen, sowie die Lebensumstäbe (Beamter des Staates, Politiker, Arbeiter, arbeitssuchen, etc).

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    Antwort von Jost85 Jost85

    https://www.lsonline.niedersachsen.de/ls-online/onlineformulare/

    Hoffe das ich dir helfen konnte...

    LG Jost

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