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Bei zusatzversicherung für Einzelzimmer im Krankenhaus, hat man dann ein RECHT daruf??? !!!

Frage von Wennnichtjetzt Wennnichtjetzt

Hallo,

wenn ich für meine Kinder eine Zusatzversicherung abschliesse das wenn ein Aufendhalt nötig wird das wir im KH dann ein einzelzimmer bekommen , haben wir dann ein RECHT darauf?

wie sieht das aus wenn "kein platz" mehr ist für ein Einzelzimmerpatient muss ich dann mit anderen Patienten in ein Zimmer?

Nur ich bezahle das doch damit ich in ein Einzelzimmer komme und dort ALLEINE bin .. ? Oder ?

Wer weiß darüber etwas bescheid ????? :-)

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Antworten (3)

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    Antwort von Michel76 Michel76

    Wenn kein Einzelzimmer mehr frei ist, dann geht eben nicht. In diesem Sinne gibt es auch kein absolutes Recht darauf, auch wenn du dafür Prämien bezahlst.

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    Antwort von Livingstone Livingstone

    Wenn man Pech hat und die Station ist voll, dann bekommst Du auch einen anderen Patienten dazu, das muss man dann leider akzeptieren.

    Kommentar von Wennnichtjetzt Wennnichtjetzt

    Und dann bekommt man kein Geld zurück??? Ich meine ich bezahle ja extra DAS ich ALLEINE bin... Ist das dann nicht der fall wird es doch auch nicht bezahlt...????

    Kommentar von Michel76 Michel76Michel76

    Wie alt bist du? Sollen die vielleicht einen Patienten aus dem Krankenhaus schmeissen, damit du dein Einzelzimmer hast?

    Kommentar von Livingstone LivingstoneLivingstone

    Nein man bekommt von der Versicherung kein Geld zurück und auch nicht vom Krankenhaus. Ist Pech, wenn das passiert.

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    Antwort von saueraufaxa saueraufaxa

    Schauen Sie in Ihr Bedingungswerk. Welchen Tarif haben Sie? Genau in die Bedingungen schauen, da stehts drin. Natürlich erhält man eine Ersatzzahlung, wenn das Krankhaus kein 1-Bettzimmer mehr hat. Diese ist in der Regel nicht allzu hoch. Fraglich ist, was sie sich davon erhoffen. Schauen Sie lieber nochmal in das Bedingungswerk und da genauer, welche LEISTUNGEN ihr Tarif hat. Sind vor- und nachstationäre Untersuchungen auch enthalten? Werden die privatärztlichen Leistungen > 3.5 fachem Satz der GOÄ bezahlt?..Frage nach Kompensationszahlung für 1-Bettzimmer nicht existenziell damir.cacic@deutscherring.de

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