Hallo, ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Welche km Angabe kommt in die Steuererklärung. Die Strecke vom Wohnort zur Zeitarbeitsfirma oder zum jeweiligen Arbeitsplatz wo man hingeschickt wird.
Bei Zeitarbeit Kilometerpauschale Entfernung zum aktuellen Arbeitsplatz oder zur Zeitfirma
Antworten (4)
-
0Antwort von
joergimd richtig. das urteil was hier herangezogen ist kam vom bundesfinanzhof VI R 21/07, VI R 21/08, VI R 35/08 die ganzen guten und teuren aktenzeichen zum nachlesen und den chef zum erschüttern. 1. wenn du einen einsatzauftrag hast der - bis auf weiteres - lautet so hast du beim kundenbetrieb keine regelmäßige arbeitststätte nach steuerrecht. damit sind deine fahrten zwischen wohnung und kundenbetrieb dienstfahrten im auftrag der zeitfirma. fährst du diese mit deinem privatpkw sind alle km für hin und rückfahrt mit 0,30€/km zu erstatten.
hast du reparaturkosten an deinem dienstfahrtpkw die KEINE verschleißteile sind und sind diese schäden in einer dienstfahrt passiert so kannst du diese als reisenebenkosten dir von der zeitfirma erstatten lassen. die fahrtzeiten auf dienstfahrt sind arbeitszeiten und auch entsprechend zu entlohnen. mit den arbeitszeiten für die fahrtzeiten + arbeitszeit beim kundenbetrieb darfst du nicht über 10 stunden kommen nach bundesarbeitszeitgesetz. ausserdem hast du zwischen 2 schichten mindestens 11 stunden ruhepause nach bundesarbeitszeitgesetz einzuhalten. fährst du mit bus und bahn zum kunden sind die fahrten in bus und bahn bestandteil der 11 stunden ruhezeit.
lass dich nicht beim einfordern der ganzen kosten( es dürfte 5 stellig werden pro jahr) nicht mit der steuerrückerstattung vom finanzamt abspeisen. die zeitfirma als auftraggeber hat dir bezüglich der ganzen umstände finanzielle drastisch entgegenzukommen.
in meinem fall bei BZA firma mit täglichem arbeitsweg von über 100km einfach komme ich auf jahreskosten von über 15.000,00€ an fahrtkosten. davon kann ich mir gerademal 2500,--€ an steuer wiederholen.
also beim eintragen in der steuererklärung hast du wie ich eine auswärtige tätigkeit mit dienstfahrtregelung und keine normale kilometerpauschale auf einfache fahrt.
-
0Antwort von
Germersheimer Nur die Strecke von deinem Wohnort zur Zeitarbeitsfirma wird berechnet.
-
0Antwort von
peterspam33peterspam33
ich verstehe die antworten nicht. gibt es irgendwo infos dazu im netz?
-
-
0Antwort von
Roeschen001Roeschen001
Hallo, auf jeden Fall die km von der Wohnung zum Einsatzort, sprich Arbeitsplatz. In den ersten 3 Monaten des Einsatzes können die Hin- und Rückfahrt geltend gemacht werden. Das wird auch nicht als Fahrtkosten deklariert, sondern läuft unter Reisekosten. Zusätzlich kann man in den ersten 3 Monaten des Einsatzes Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Ist man (mit Fahrzeit) täglich mindestens 8 Std. unterwegs, sind es 6 Euro/Tag.Ist man mindestens 12 Std. mit Fahrzeit unterwegs sind es 12 Euro. Wechselt man (weil der Einsatz zu Ende ist z.B.) den Einsatzort, darf man wiederum die ersten 3 Monate die km hin und zurück abrechnen, ebenso den Verpflegungsmehrwaufwand. Wenn das Zeitarbeitsunternehmen allerdings einen Fahrdienst hat und man diesen in Anspruch nimmt, dann darf man nur die einfachen km bis zum ZA-Unternehmen abrechnen.
Kommentar von
mitterermitterer Gute Antwort.
Nach einem Urteil des BFH aus dem Jahr 2009 entfällt inzwischen die 3-Monats-Regel wenn
a) es sich um Zeitarbeit handelt b) die Firma vor Ort beim Kunden kein eigenes Büro (keine "Betriebseinrichtung") hat.
Das heisst: Auch bei langen Einsätzen kann man die Strecken weiter geltend machen. Ansonsten alles korrekt.
Die ZA MUSS gar nichts zahlen. Das ist eine freiwillige Leistung. Gegenwärtig darf sie den Anfahrtsweg plus Heimweg zahlen. Das ändert sich aber - leider - immer wieder mal.