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Bei Wohnzuschussbeantragung Vermieter informieren?????

Frage von Kleinundmein Kleinundmein

Hallo, ich habe zeit ein paar Wochen eine neue Wohnung. Damals wie jetzt bin ich arbeitslos bzw habe einen Minijob. Gesagt habe ich dem Vermieter dass ich dort und da arbeite. Stimmt ja. Bei der Selbstauskunft habe ich angegeben, dass ich etwas über 1000 € Netto verdiene. Ich weiß aus Erfahrung, dass man keine Wohnung bekommt wenn der Vermieter weiß, dass man keine Arbeit hat!! Nun will ich Alg II beantragen und die Dame am Amt gab mir ein Formular für den Vermieter, er soll dort ausfüllen, wieviel Nebenkosten, Heizkosten, Größe, Baujahr usw. die Wohnung hat. Ich will aber dem Vermieter nicht sagen das ich Arbeitslos bin. Ich war vor 3 Jahren schon mal arbeitlos (anderes Bundesland) und habe Alg II beantragt und auch bekommen, und damals wollten die das vom Vermieter nicht haben!!

Kennt sich da jemand genauer aus???

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Antworten (6)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von elenore elenore
    • Ich habe das gefunden: Eine Vermieterbescheinigung zur Feststellung der Kosten der Unterkunft darf nur dann gefordert werden, wenn der Antragsteller den Nachweis nicht auf andere Weise erbringen kann. Die von dem Antragsteller gemachten Angaben und vorgelegten Unterlagen sind ausreichend gewesen. Hessisches LSG, Beschl. v. 22.08.2005 – L 7 AS 32/05 ER PM des Hessischen LSG v. 30.08.2005

    • Im Mietvertrag müsste alles enthalten sei, davon eine Kopie müsste doch reichen?

    • Aber wenn es Formulare gibt musst du wohl in den saueren Apfel beissen, sonst gibt es keine Leistung!!!! Es wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Im Mietvertrag ist nicht alles Leistungsrelevante enthalten, aber zusammen mit der KdU-Anlage, die der Antragsteller, nicht der Vermieter auszufüllen hat, reicht es in der Tat.
    Lediglich die Baualtersklasse müsste ggf. noch anderweitig verifiziert werden.
    Wird die Leistung wegen fehlender Vermieterbescheinigung versagt, würde ich immer Widerspruch einlegen und klagen.

    Kommentar von elenore elenoreelenore

    Vielen Dank für den Stern!

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Es geht den Vermieter nichts an, ob/dass du ergänzend Alg2 beziehst.
    Der ARGE muss dein Mietvertrag und die von dir auszufüllende KdU-Anlage reichen, denn daraus gehen alle notwendigen Daten hervor.
    Ein zusätzliche Vermieterbescheinigung wäre dementsprechend eine doppelte Datenerhebung und unangemessen.

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    Antwort von casilein casilein

    Nein, aus Datenschutzgründen kann die Arge das nicht verlangen, sofern Du die erforderlichen Daten anderweitig belegen kannst. Immer wieder lesenswert hierzu: https://www.datenschutzzentrum.de/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf Seite 18

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    das braucht die arge aber um deine leistungen berechnen zu können. im wohngeldantrag gibt es ein ähnliches formular, das habe ich damals bei der arge abgegeben... ging auch ohne probleme.

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Ja, das Formular ist erforderlich, damit die Kosten der Unterkunft übernommen werden. Ohne geht es nicht.

    Nur mal so nebenbei: Wenn Du Deinem Vermieter ein falsches Einkommen angegeben hast, hast Du Dich damit wegen Betruges strafbar gemacht. Dafür ist es nämlich überhaupt nicht erforderlich, daß der Vermieter tatsächlich geschädigt wird. Es reicht eine sogenannte "schadensgleiche Vermögensgefährdung", die alleine dadurch gegeben sein dürfte, daß der Vermieter bei Dir mit höheren finanziellen Möglichkeiten rechnet, als Du tatsächlich hast. In Deiner Zwickmühle möchte ich lieber nicht stecken...

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    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Was willst Du denn wissen??? Ganz einfach, entweder lässt Du den Bogen vom Vermieter nicht ausfüllen, dann gibts keine Leistungen für die Wohnung oder Du lässt es ausfüllen und bekommst Leistungen, so einfach.

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