Hallo, ich habe zeit ein paar Wochen eine neue Wohnung. Damals wie jetzt bin ich arbeitslos bzw habe einen Minijob. Gesagt habe ich dem Vermieter dass ich dort und da arbeite. Stimmt ja. Bei der Selbstauskunft habe ich angegeben, dass ich etwas über 1000 € Netto verdiene. Ich weiß aus Erfahrung, dass man keine Wohnung bekommt wenn der Vermieter weiß, dass man keine Arbeit hat!! Nun will ich Alg II beantragen und die Dame am Amt gab mir ein Formular für den Vermieter, er soll dort ausfüllen, wieviel Nebenkosten, Heizkosten, Größe, Baujahr usw. die Wohnung hat. Ich will aber dem Vermieter nicht sagen das ich Arbeitslos bin. Ich war vor 3 Jahren schon mal arbeitlos (anderes Bundesland) und habe Alg II beantragt und auch bekommen, und damals wollten die das vom Vermieter nicht haben!!
Kennt sich da jemand genauer aus???
Im Mietvertrag ist nicht alles Leistungsrelevante enthalten, aber zusammen mit der KdU-Anlage, die der Antragsteller, nicht der Vermieter auszufüllen hat, reicht es in der Tat.
Lediglich die Baualtersklasse müsste ggf. noch anderweitig verifiziert werden.
Wird die Leistung wegen fehlender Vermieterbescheinigung versagt, würde ich immer Widerspruch einlegen und klagen.