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Bei Wohnungskündigung eventuelle Nachmieter zur Besichtigung in Wohnung lassen?

Frage von CaFee CaFee

Hallo.

Ich habe mein Mietverhälnis fristgemäß zum 31.01.2010 gekündigt. Bin ich nun verpflichtet eventuelle Nachmieter in meine Wohnung zu lassen zur Besichtigung? Ich möchte eigentlich nicht, dass wildfremde Menschen meine Wohnung begutachten. Meine Vermieterin ist nun ein wenig sauer. Auch eine Immobilienfirma wollte sie schicken um Fotos von der Wohnung zu machen. Aber ich möchte auch nicht, dass Fotos von meinen Privaträumen im Internet auftauchen...

Danke für jeden Tipp!

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Antworten (13)

  • 5
    Antwort von aurata aurata

    Hallo CaFee, hier habe ich eine ähnliche Frage beantwortet, da steht alles drin was zu beachten ist:

    Wieviele Besichtigungstermine von Nachmieter nach fristgerechter Kündigung des...

    Kommentar von erweh erweherweh

    Stimmt und zwar sehr gut DH

  • 3
    Antwort von anjanni anjanni

    Fotos Deiner Privaträume im Internet mußt Du in der Tat nicht dulden.

    Allerdings: Besichtigungen (in Deinem Beisein und nach Terminabsprache) mußt Du ermöglichen. Sollte auch in Deinem Mietvertrag stehen.

    Deine Vermieterin kann Dir sonst entgangene Miete für die Folgemonate in Rechnung stellen.

  • 1
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Selbstverständlich - aber die haben sich terminlich nach Dir zu richten. Stelle Dir mal vor, Du wärst VM und hättest eine leerstehende Wohnung danach. Die Kosten laufen weiter und der Mietzins fehlt ihm ja schließlich. Du willst doch auch vorher Deine neue Wohnung besichtigen, falls die noch vermietet wird oder?

  • 1
    Antwort von ramona80 ramona80

    Ja, du musst die Besichtigung schon zulassen. Und sogar zu angemessenen Zeiten.

  • 1
    Antwort von Suflaki Suflaki

    Meines Wissens bist Du dazu verpflichtet weil der Vermieter sonst eventuell keinen Nachmieter findet und Du ihm dann gegebenenfalls den finanziellen Verlust erstzen mußt.

  • 1
    Antwort von bibi8888 bibi8888

    bei angekündigten Terminen musst du einem Nachmieter die Chance geben zur Besichtigung. Fotos mit deiner Einrichtung dürfen nur mit Genehmigung ins Netz.

  • 1
    Antwort von eva130254 eva130254

    Natürlich musst du eventuelle Nachmieter in deine Wohnung lassen, aber nur mit Absprache, wenn du Zuhause bist.

    Kommentar von CaFee CaFee

    Ist das gesetzlich vorgeschrieben?

    Kommentar von ChrisTralins ChrisTralinsChrisTralins

    Es gibt hier sog. Präzedenzfälle, in dem so entschieden wurde. Falls du unsicher bist kontaktiere einen Anwalt für Mietrecht.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Es gibt in Deutschland kein Präzedenzrecht.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Ja, nach § 809 BGB.

    Allerdings ist das Wohnungsbesichtigungsrecht an verschiedene Bedingungen geknüpft.

    Kommentar von eva130254 eva130254eva130254

    Ja ist im Gesetz verankert.

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    Antwort von rudelmoinmoin rudelmoinmoin

    Wenn du eine neue Wohnung mieten möchtest,hättest du die doch auch vorher gesehen,oder, hast du deine neue Wohnung ab 1.1.2010 noch nicht gesehen.Also stell dich nicht so >zickich< an.Foto´s ist ein anderes Thema.Die anderen Schreiber haben schon Recht,du muß.

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    Antwort von Barbara1957 Barbara1957

    Wenn die Hausverwaltung schon Nachmieter für die Wohnung hat, müssen die auch die Gelegenheit haben, sich die Wohnung anzuschauen. Das kannst du schlecht ablehnen. Diese Besichtigungen dürfen aber nicht unangemeldet kommen - es geht dabei nach deinem Terminkalender. Und du musst dich dafür auch nicht ein ganzes Wochenende total einschränken, weil sich zig Leute die Wohnung anschauen wollen. Darauf hast du einen Einfluss.

    Das mit der Immmobilienfirma, die Fotos machen wollen, würde auch mich erheblich stören. Dann doch mal lieber evtl. Nachmieter in Kauf nehmen.

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    Antwort von ljubavi ljubavi

    wenn die einen termin machen, musste sie glaub ich reinlassen. bei mir stand im mietvertrag, das ich das müsste, ich habe es aber nicht gemacht!

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    Antwort von Eingeborene Eingeborene

    Nach einer Absprache solltest Du schon eventl. Nachmieter in Deine Wohnung lassen. Du selber möchtest doch eine Wohnung vorher besichtigen ( auch wenn Sie noch bewohnt ist )in die Du einziehen möchtest.

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    Antwort von ChrisTralins ChrisTralins

    Das Mietrecht erwähnt im akzeptablen Rahmen, also musst du die Nachmieter reinlassen, jedoch mit entsprechender Vorankündigung und nur wenn du da bist, alleine mit der Vermieterin muss das nicht gestattet werden. Ich denke, aber das gehört auch zu den Guten Sitten, dass man der Vermieterin hier etwas entgegenkommt. Das mit den Bildern im Internet kann man auch so darstellen, dass man von den privaten Sachen nichts sieht. Die Wohnung gehört ja schließlich nicht dir.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Das mit den Fotos ohne private Sachen in einer bewohnten Wohnung mußt Du mal erläutern... Da kann man allenfalls die Aussicht aus dem Fenster fotografieren...

    Kommentar von ChrisTralins ChrisTralinsChrisTralins

    Na ja, ich denke eine Vase oder ein Bild, einen Teppich oder sonstige Einrichtungsgegenstände können doch schon drauf sein auf dem Bild. Hingegen Unterwäsche oder sonstige ganz individuellen oder gar intimen Sachen könnte man vielleicht weglegen. Oder Gegenstände die sehr persönlich sind.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Ich würde auch meine Einrichtungsgegenstände dort nicht abgelichtet sehen wollen... Und ich glaube, da bekäme ich Recht.

    Kommentar von ChrisTralins ChrisTralinsChrisTralins

    Es geht doch nicht um Recht oder Unrecht, die Vermieter haben dir ihre Immobilie zum Wohnen zur Verfügung gestellt, es gehört zu den Guten Sitten, jetzt auch dafür zu sorgen, dass man die Wohnung wieder rechtzeitig vermieten kann.

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    Antwort von goldelse goldelse

    Wenn Du die Wohnung gekündigt hast,musst Du nach Absprache Nachmieter in Deine Wohnung lassen.Bilder würde ich nicht machen lassen.

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