Hallo,
ich besitze ein Samsung Handy was jetzt zum 3.mal defekt ist innerhalb kürzester Zeit und kurz vor Ablauf der 24-monatigen Garantie.
Habe ich jetzt schon das Recht auf einen RMA-Antrag, sodass mir die Firma ein komplett neues Handy zuschickt bzw. mir eine Gutschrift gewährt oder geht das erst nach der 3. Reparatur?
Falls ja, wie siehts dann aus wenn die Garantie weg ist und mein Handy nach der 3.Reparatur wieder defekt ist. Kann ich dann noch irgendwelche Ansprüche geltend machen?
Zudem hat man mir in der Werkstatt gesagt, dass das Model qualitativ sehr schlecht verarbeitet ist und es aus Erfahrung noch häufiger zu Problemen kommen wird, was sich ja wieder bestätigt hat. Sollte doch eigentlich Grund genug sein das Handy zurückzunehmen? Wie seht ihr das bzw. kennst sich ihr euch da mit der Rechstlag aus?
Wenn du dich auf die 24 monatige Garantie des Herstellers berufst, dann gilt das, was in den Garantieunterlagen zum Thema steht.
Und Geld zurück wirst du von Samsung nicht kriegen, die werden dir ein neues Handy geben und erfüllen damit ihre Verpflichtung aus der Garantierklärung.
Der Händler wäre von Anfang an (in den ersten 6 Monaten) innerhalb der Gewährleistung zur Wandlung des Vertrages der richtige Ansprechpartner. Aber ab dem siebten Monat, mit dem Beginn der Beweislastumkehr, ist der aus dem Schneider.

Nach dreimaliger nicht erfolgreicher "Nacherfüllung / Nachbesserung" hat der Kunde normalerweise recht auf Minderung oder Ersatzlieferung...
Auch noch nach Garantieablauf? Ist ja jetzt erst zum 3.mal defekt, befürchte aber das es danach schon bald wieder nicht funkioniert aufgrund der aussage vom reparaturdienst.
BrezelPower am 15. Mai 2009 19:27 Also so, wie ich das in der Schule gelernt habe müsstest du, wenn 3x das gleiche Teil am Handy kaputt ist und nach der 3. Reparatur schon wieder das gleiche Teil kaputt ist, ein Recht auf Minderung (Preisnachlass) oder Ersatzlieferung (neues oder anderes Handy) haben. Auch nach Ablauf der Garantie.
ok danke. werde das handy dann jetzt erst mal reparieren lassen. beim 4.mal wende ich mich dann an den hersteller
Wenn du dich auf die 24 monatige Garantie des Herstellers berufst, dann gilt das, was in den Garantieunterlagen zum Thema steht.
Und Geld zurück wirst du von Samsung nicht kriegen, die werden dir ein neues Handy geben und erfüllen damit ihre Verpflichtung aus der Garantierklärung.
Der Händler wäre von Anfang an (in den ersten 6 Monaten) innerhalb der Gewährleistung zur Wandlung des Vertrages der richtige Ansprechpartner. Aber ab dem siebten Monat, mit dem Beginn der Beweislastumkehr, ist der aus dem Schneider.

nach der ersten hättest du schon reklamieren müssen, danach hast dur die a...karte!