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Bei Widerruf:

gefragt von anjanni am 13.03.2009 um 13:53 Uhr

Muß ich im Falle eines Widerrufs eines Vertrags innerhalb der gesetzlich vorgesehenen 14 Tage eine Begründung abgeben? Wenn der Vertragspartner das verlangt? (Bitte mit Quellenangabe, damit ich was in der Hand habe.)


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anonym
beantwortet von Regenmacher am 13. März 2009 13:59
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Nö, musst du nicht. Sollte auch ohne diese Angabe in den AGB stehen, wenn nicht, wäre das eine saftige Abmahnung wert. Darum brauchst du im Vorfeld auch nichts in der Hand zu haben.

P.S. Um ehrlich zu sein, bin zu faul, die §§ heraus zu suchen. Faulheit sei auch mal einem Verbraucherschutzexperten erlaubt.

Kommentar von Regenmacher am 13. März 2009 14:02
Kommentar von anjanni am 13. März 2009 14:04

Thx!


Marlies3107
beantwortet von Marlies3107 am 13. März 2009 13:54
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Hi Du! Innerhalb der Frist kannst Du ohne Angabe von Gründen sofort vom Vertrag zurücktreten. Dies steht auch im HGB - ich weiß nur nicht genau, in welchen Paragraf. Auf jeden Fall beim Vertragsrecht.

LG


moewie
beantwortet von moewie am 13. März 2009 13:56
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nein, geht ohne Begründung


andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. März 2009 13:57
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nein, innerhalb dieser Frist nicht und bei einer Kündigung auch nicht


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 13. März 2009 13:57
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nööö, normales Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Sagt das BGB auch.

Manchmal wollen Unternehmen das aber auch wissen, um ihre Qualität zu verbessern. Also schaden kanns nicht. :-)

Kommentar von anjanni am 13. März 2009 13:58

Paragraph?


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