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Bei Widerruf:

Frage von anjanni anjanni

Muß ich im Falle eines Widerrufs eines Vertrags innerhalb der gesetzlich vorgesehenen 14 Tage eine Begründung abgeben? Wenn der Vertragspartner das verlangt? (Bitte mit Quellenangabe, damit ich was in der Hand habe.)

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Nö, musst du nicht. Sollte auch ohne diese Angabe in den AGB stehen, wenn nicht, wäre das eine saftige Abmahnung wert. Darum brauchst du im Vorfeld auch nichts in der Hand zu haben.

    P.S. Um ehrlich zu sein, bin zu faul, die §§ heraus zu suchen. Faulheit sei auch mal einem Verbraucherschutzexperten erlaubt.

    Kommentar von Regenmacher RegenmacherRegenmacher

    Ich bin doch nicht so faul:

    http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Widerrufsrecht-bei-verbraucher-vertraegen.htm

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Thx!

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    nööö, normales Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Sagt das BGB auch.

    Manchmal wollen Unternehmen das aber auch wissen, um ihre Qualität zu verbessern. Also schaden kanns nicht. :-)

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Paragraph?

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    Antwort von andreas48 andreas48

    nein, innerhalb dieser Frist nicht und bei einer Kündigung auch nicht

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    Antwort von moewie moewie

    nein, geht ohne Begründung

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    Antwort von Marlies3107 Marlies3107

    Hi Du! Innerhalb der Frist kannst Du ohne Angabe von Gründen sofort vom Vertrag zurücktreten. Dies steht auch im HGB - ich weiß nur nicht genau, in welchen Paragraf. Auf jeden Fall beim Vertragsrecht.

    LG

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