Muß ich im Falle eines Widerrufs eines Vertrags innerhalb der gesetzlich vorgesehenen 14 Tage eine Begründung abgeben? Wenn der Vertragspartner das verlangt? (Bitte mit Quellenangabe, damit ich was in der Hand habe.)
Antworten (5)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Nö, musst du nicht. Sollte auch ohne diese Angabe in den AGB stehen, wenn nicht, wäre das eine saftige Abmahnung wert. Darum brauchst du im Vorfeld auch nichts in der Hand zu haben.
P.S. Um ehrlich zu sein, bin zu faul, die §§ heraus zu suchen. Faulheit sei auch mal einem Verbraucherschutzexperten erlaubt.
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anjannianjanni Thx!
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sonnenladysonnenlady
nööö, normales Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Sagt das BGB auch.
Manchmal wollen Unternehmen das aber auch wissen, um ihre Qualität zu verbessern. Also schaden kanns nicht. :-)
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anjannianjanni Paragraph?
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andreas48andreas48
nein, innerhalb dieser Frist nicht und bei einer Kündigung auch nicht
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Marlies3107Marlies3107
Hi Du! Innerhalb der Frist kannst Du ohne Angabe von Gründen sofort vom Vertrag zurücktreten. Dies steht auch im HGB - ich weiß nur nicht genau, in welchen Paragraf. Auf jeden Fall beim Vertragsrecht.
LG
Ich bin doch nicht so faul:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Widerrufsrecht-bei-verbraucher-vertraegen.htm