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Bei wem liegt die Beweislast, dass man legal mp3s aus dem Internet erworben hat?

gefragt von VollstreckerVollstrecker am 14.08.2007 um 8:46 Uhr

Muss ich befürchten das ich als Raubkopierer dekradiert werde, wenn ich in der Öffentlichkeit mit meinem gut gefüllten MP3 Player spazieren gehe?
Wie beweise ich, bzw. muss ich beweisen, dass die Musikstücke alle legal erworben sind und auch nicht von mir vervielfältigt worden sind?


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UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 14. August 2007 10:04
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Ein Raubkopierer ist jemand, der etwas raubt und dann kopiert. Das, was Du meinst, sollte korrekt Schwarzkopierer (wie Schwarzfahrer etc.) genannt werden.

Aber dekradieren kannte ich noch nicht. Vermutlich meinst Du, dass man in der Öffentlichkeit erkennt, dass Du geraubt und kopiert hast, und Dich dann von Deinem Krad runterzerrt.

SCNR


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. August 2007 08:49
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nach dem deutschen Rechtsprinzip muss Dir eine Schuld bewiesen werden und Du musst nicht die Unschuld beweißen


anonym
beantwortet von maltem am 14. August 2007 09:20
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Du mußt mit deinem MP3-Player überhaupt nichts befürchten, um in Verdacht zu geraten, ein Raubkopierer zu sein müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, z.B. wenn von deiner IP-Adresse Lieder aus Tauschbörsen gezogen werden (wobei das "ziehen" allein in Deuschland nich mal wirklich illegal ist, aber das ist ein anderes Thema).

Algemein gilt: Du mußt keinerlei Beleg oder Beweis für die "Legalität" deiner Lieder haben, du giltst so lange als unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist.


agnostiker
beantwortet von agnostiker am 14. August 2007 09:00
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Diese Frage hast Du doch bereits (leicht anders formuliert) vor wenigen Stunden erst gestellt und einige Antworten erhalten. Warum fragst Du wieder?

Kommentar von maltem am 14. August 2007 09:12

Weil:

Vielleicht solltest Du dies in einer neuen Frage formulieren. Die Chance auf Antworten erhöht sich dann.

Viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support

Kommentar von Simple_avatar5smallVollstrecker am 14. August 2007 09:13

genau. Danke.

Kommentar von Eaa05a0997ad9bc67d65f9d499497c72smallagnostiker am 14. August 2007 10:03

??? Ich begreife es nicht! Vollstrecker hat beim letzten mal 5 Antworten erhalten die alles abdecken was zu beantworten ist. Daher ist das Neueinstellen dieser Frage unnütz und nervt nur!

Kommentar von maltem am 14. August 2007 10:14

Dann frag doch bitte Verena, warum sie nachdem (!) die Antworten kamen Vollstrecker geraten hat, die Frage nochmal zu stellen. Sicher hät ers nicht tun brauchen, aber wenn schon der Support das vorschlägt, hat er sich wahrscheinlich gedacht: warum nicht?

Kommentar von maltem am 14. August 2007 10:16

Und wenn du schon dabei bist: frag sie auch noch, wann GF es hinkrigt, doppelt abgeschickte Antworten zu filtern....

Kommentar von Eaa05a0997ad9bc67d65f9d499497c72smallagnostiker am 14. August 2007 10:39

;-) Ok


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