Frag steht oben.
Bei welcher Gefahr darf man denn nun Pfefferspray benutzen ? Und ab welchem Alter ?
Antworten (6)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
55661125566112
Wenn du aktiv bedroht wirst oder ein Leben oder das Leben eines anderen in Gefahr ist, darfst du dich Verteidigen mit Pfefferspray Pistole ec. Normalerweise ist Pfefferspray frei am 18. Aber wenn man im Notstand ist, darf man sich mit allen mitteln wehren. Sof tdürfte auch bespielweise ein Kind die Waffe seines Vaters nehmen und den Einbrecher, der die Mutter bedroht anschießen. Da er ja im Notstand handelt. (Ein sehr drastisscher fall)
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3Antwort von
quietscheratschquietscheratsch
Antwort steht unten ;)
Pfeffersprays sind so genannte Reizstoffsprühgeräte und damit Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen mit ihnen umgehen.
Der enthaltene Reizstoff muss jedoch als gesundheitlich unbedenklich zugelassen sein und Reichweite und Sprühdauer müssen begrenzt sein. Ferner muss ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt angebracht sein, das diese Einschränkungen nachweist.
Eine Ausnahme besteht für Pfeffersprays, die als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet sind. Solche Sprays fallen nach einer Verwaltungsvorschrift der Polizeien nicht unter den Waffenbegriff des Waffengesetzes.
Als Tierabwehrspray gekennzeichnete Pfeffersprays dürfen von jedermann erworben, besessen und geführt werden.
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2Antwort von
gesperrter2011gesperrter2011
Diese Frage kann Google Dir beantworten...oder welchen persönlichen Rat suchst Du ?
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1Antwort von
hasanich grundsätzlich darf man pfefferspray garnicht benutzen, das ist eigentlich nur für die polizei deacht. es gibt allerdings ein tierrabwehrspray (was eigentlich das gleiche) das darf man ab 14 benutzen
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1Antwort von
KurushiyamaKurushiyama
Du darfst Pfefferspray dann anwenden, wenn es für Notwehr oder Nothilfe angemessen ist. Das ist dann der Fall, wenn ein Angreifer Dir körperlich überlegen ist.
Notwehr ist die Abwendung eines unmittelbaren (findet gerade statt oder steht nach Deinem Dafürhalten kurz bevor), rechtwidrigen Angriffs. Heißt aber nicht, dass Du jemandem, der schon am Boden liegt, noch drei Liter von dem Zeug ins Gesicht sprühen darfst.
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0Antwort von
semy84 was eine fragee eee sobald du in not bist benutze es....scheiß egal welches alter bei den ganzen .verbrecher heute zu tage...am besten muss gesetzt frauen dürfen waffen mittfuren :D::D
So etwas ,, gefährliches ´´ ab 14. benutzen zu dürfen überrascht mich. Wenn man das so sieht, könnte man es ja theoretisch mit in die Schule nehmen.
Weil es als ja nur als Anti-Hund Spray gekennzeichnet ist, fällt Pfefferspray so wie Marderspray, Insektenspray etc. nicht unter das Waffengesetz. Hier steht zu dieser Problematik mehr: http://www.selbstverteidigung-pfefferspray.de : Aber in der Schule braucht man kein Pfefferspray.