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Bei welcher Behörde Reklamation über Lebensversicherer wegen zu geringer Auszahlung vortragen?

Frage von ballprinter ballprinter

Ich bin der Meinung, dass mir meine Lebensversicherung zu wenig Geld ausgezahlt hat, weshalb ich mich jetzt beschweren bzw. eine Reklamation einreichen möchte. Aber welche Behörde oder welche Instanz wäre in diesem Falle mein Ansprechpartner?

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Antworten (10)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von exRollmops exRollmops

    Handelt es sich um

    • eine Auszahlung zum Ablauf oder um

    • eine vorzeitige Auszahlung (Teilauszahlung oder Kündigung)

    Wenn es sich um eine Auszahlung zum Ablauf handelt:

    Zunächst einmal würde ich bei der Versicherung eine Nachbesserung einfordern. Bleibt dies erfolglos, kannst Du entweder den Ombudsmann nutzen oder das BaFin einschalten, wobei ich persönlich die Feststellung machen musste, dass das BaFin eine sehr versicherungsfreundliche Einstellung an den Tag legt. Kommt es zu keiner Klärung in Deinem Sinne, bleibt Dir danach immer noch der Klageweg vor einem deutschen Gericht (solche Klagen sollen ja in letzter Zeit gar nicht so erfolglos ein)

    Kommentar von exRollmops exRollmopsexRollmops

    Wenn es sich um eine vorzeitige Auszahlung handelt:

    Dann kann ebenfalls der Ombudsmann helfen. Führt dies allerdings nicht zum gewünschten Ergebnis/Erfolg, würde ich den teueren Einzelklageweg vermeiden, sondern lieber einen Spezialisten beauftragen wie z.B. http://top4lnk.tk/3 oder hatetepe://top4lnk.tk/4

    Damit umgehst Du das Prozessrisiko und hast dennoch gute Chancen auf eine Nachzahlung.

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    Antwort von Winterschlaf Winterschlaf

    Beim Ombudsmann für Versicherungen würde ich das machen. Evtl. vorher mal zur Verbraucherzentrale... Viel Erfolg!

    Kommentar von moralapostel69 moralapostel69

    die vz hamburg ist da der richtige ansprechpartner - die kennen sich bei lvs am besten aus und versuchen einzelne klauseln auszuhebeln - dort gilt aber "mach s selbst". der ombudsmann käme auch in frage - allerdings fragt der nur bei der gesellschaft nach ob richtig berechnet wurde - die antwort kannst du dir schon jetzt selber geben (zumal der ombudsmann von den versicherungsunternehmen bezahlt wird ;-)) im regelfall bekommst du nicht mehr als du schon freiwillig bekommen hast - ausser du schließt dich dem lv-doktor www.lv-doktor.de an - die verklagen die versicherungen auf vollständige erstattung der eingezahlten beiträge zzgl zinsen und sind aktuell mit vier verfahren beim bgh und haben mehrere hundert weitere klagen in der pipeline

    Kommentar von Gockeline GockelineGockeline

    Bringt doch nichts,die rechnen dir aus dass alles richtig ist.

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    Antwort von fam35 fam35

    In den meisten Fällen kann die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) helfen. Folge mal diesem Link

    www.bafin.de

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    Antwort von bizeps24 bizeps24
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    Antwort von Gockeline Gockeline

    Das machen zur Zeit alle mit.Ich habe mir die Mühe gemacht und den Fall der Frau Merkel geschrieben.Es kam ein Brief mit der bemerkung,sie könne da nichts machen.Es sei diese Zeit so und die Versicherungen machen keinen Gewinn mehr.Sie haben ihr Geld auch spekulativ angelegt und auch verloren.So ist der Wertzuwachs gleich null.Schlimmer noch,es ist ein Minusgeschäft,weil man für diese Lebensversicherung noch Sozialabgaben hat auf 10 Jahre.Das dürft bei alten Versicherungen nicht sein,das habe ich ihr auch geschrieben. man kommt nicht weiter.Es haben schon einige beim Bundesgerichtshof geklagt und kamen nicht weiter.Darum sage ich heute allen,keine Lebensversicherungen mehr!Niemand klärt die Menschen auf.Auch das habe ich der Kanzlerin geschrieben.Aber das sei Sache der Versicherer.

  • 1
    Antwort von doolboy doolboy

    Was heisst wohl " zu geringe Auszahlung"? Ich vermute stark, es handelt sich um die rechtlich unverbindliche Prognose über die Ablaufleistung bei einem bestimmten Zinssatz. Das steht auch im Kleingedruckten der Police. Also: KV! Kannste Vergessen. Sofern der VS-Fall eingetreten ist, wäre der Sachverhalt aber ganz anders zu schildern und zu beantworten!

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    Antwort von mahalkita mahalkita

    > Auf jedenfall nachfordern so ca. 10 % > zahlen die Versicherungen noch drauf. > Wenn immer noch nicht zufrieden, mal > vergleichen mit anderen Versicherungen > und eventuell Obudsmann und Bafin > einschalten. Wichtig ist auch einen > Widerspruch einlegen, gegen die > Auszahlung und der Versicherung klar > machen das man mit der Auszahlung in > keinster Weise zufrieden ist.

    Kommentar von Gockeline GockelineGockeline

    Schöne Worte,leider bringen sie nichts,weil es nur ein Stammtischgeschwätz ist.Ich habe es weiter gegeben wie viele auch und nichts erreicht.Die Versicherungsunternehmen haben die besten Rechtsanwälte bei sich die alles fest abgeklopft haben, was geht und was nicht.man bekommt nirgends recht.

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    Antwort von Dochijun Dochijun

    Hallo, man wird doch darüber informiert, wenn z.B. die Verzinsung wegen Finanztalfahrt nicht so ausfällt wie geplant. Wenn Du trotzdem das Gefühl hast, über den Tisch gezogen worden zu sein, wende Dich doch an die Verbraucherzentrale, die helfen Dir weiter Gg

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    Antwort von freeman1983 freeman1983

    Lese dir erstmal bitte die vertragsbedingungen durch soviel wie ich weiß steht immer eine summe da die ausgezahlt wird und die steht noch nicht einmal fest es kann sein das sich etwas bei Dir verändert hat o. der vertrag ist an den festgelegten grund prozenten festgelegt und die sind laufe der lätzten jahre stark gefallen.

    Es gibt eie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht da kann mann sich erkundien beschwären etc.

    Einen ombudsmann der schlichtet aber nur in streitfällen beschwären kann man sich da nicht viel Glück

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    Antwort von Elch67 Elch67

    Ich würde mal sagen,dort wo du die LV abgeschlossen hast,oder?

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