Ich hab gehört es gibt Autoversicherungen wo mal einen Unfall im Jahr oder so frei hat ohne Hochgestuft zu werden

Lauter Fachleute, die keine Ahnung haben.
Der Rabattschutz kann entweder durch langfristiges unfallfreies Fahren erworben werden und schützt die Inhaber einer sehr günstigen SF-Klasse (mit i.d. Regel einer 30% Einstufung) im Falle eines Unfalles davor, sofort in eine deutlich schlechtere SF-Klasse (auf z.B. 55% Einstufung) zu stürzen. Es ändert sich zwar die SF-Klasse z.B. von SF25 auf SF22, da aber beide 30% des Tarifbeitrages bedeuten, ändert sich am Beitrag nichts. In einigen Tarifen kann der Rabattschutz auch durch Zahlung eines Zusatzbeitrages schon früher erkauft werden. Treten allerdings mehrere Schäden ein (müssen nicht in einem Jahr sein), dann wird der Versicherte sehr wohl schlechter gestellt.
Der Nix-Passiert-Tarif (http://link2it.de/CgD454M6) ist mit dem o.g. Rabattschutz nicht identisch, denn mit diesem hat der Versicherte tatsächlich einen Schaden pro Jahr frei. Es muss aber tatsächlich bei dem einen Schaden pro Jahr bleiben, sonst greift dieser Tarifvorteil nicht mehr.
Ein erheblicher Unterschied, wie ich finde, ob ich einen Vorteil nur 1x genießen kann oder ob ich ihn jährlich wieder in Anspruch nehmen könnte.
Der Nix-Passiert-Tarif ist meines Erachtens ein echter Rabatt-Retter...
Gruß justii

Den sogenannten Rabattschutz biten viele Versicherungen gegen einen geringen Aufpreis an.
Der Schutz kann unterschiedlich ausfallen, z.B. einer ist keiner pro Versicherungsjahr und wirst im Folgejahr sogar ganz normal runtergestuft, oder 2 Unfälle ohne Hochgestuft zu werden etc....
Aber bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherung, zählt die wahre Einstufung, daher ist ein solcher Abschluss und wenn du einen oder mehrere Unfälle hast, nur bei der Versicherung gültig wo du den Rabattschutz abgeschlossen hast.
Du meinst einen Rabattretter... Das haben mehrere Versicherungen (z.B. Ineas, Allianz24 uva.) um den zu bekommen muss man aber für gewöhnlich bereits eine gewisse Schadensfreiheitsklasse haben. Und es darf dann nicht einfach jedes Jahr ein Unfall gemacht werden. normalerweise 1 Unfall in 3 Jahren hängt aber von den Bestimmungen der jeweiligen Versicherung ab.
ich habe einen Unfall frei aber nicht jedes Jahr :-) sondern über die Laufzeit der Versicherung! und dann wird aber auch hier unterschieden. Sind es z.B. 2 kleine Dinge die ich melde wie 2 mal Spiegelabgefahren werde ich erst ab dem 3 vergehen hochgesuft. Da sowas gewertet wird wie ein kleiner verstoß. erst nach einem großen werde ich hochgestuft

wer hat dir den mist erzählt. es gibt versicherer, die bieten eine zusatzklausel an, die dich vor einer hochstufung im falle eines unfalls anbieten.
justii am 28. Oktober 2009 11:50 Selbstverständlich gibt es einen solchen Nix-Passiert-Tarif...
Es hat ihr also niemand "einen Mist" erzählt.
Nur weil Du es vielleicht nicht kennst (oder nicht für wichtig hältst) ist es noch lange kein Mist.
Gruß justii
Leon97531 am 30. Oktober 2009 07:41 Die VHV bietet einen Rabattschutz an, bei diesem wirst du im Falle eines Unfalles so behandelt als sei kein Unfall passiert, und wirst sogar ganz normal im Folgejahr in die bessere SF-Klasse eingestuft. http://www.vhv.de/web/Privat/Versicherungen/Kfz/Rabattschutz/index.jsp
Bei einem Wechsel in eine andere Versicherung werden diese Sondervereinbarungen der Versicherungen nicht anerkannt, und dann wird die tatsächliche SF-Klasse berechnet, dies hat den Vorteil der Versicherung, dass der Kunde "gebunden" ist, und sich ein Wechsel 3x überlegt. Wenn er z.B. in 3 Jahren jedes Jahr ein Unfall baut, dann wird er zwar bei seiner Versicherung behandelt als wäre nix passiert, aber in der neuen Versicherung ein paar SF-Klasen höher eingestuft ;-)

das liegt an deiner SF klasse...ganz unten wirst du trotz unfall nicht hochgestuft und verbeleibst bei einem kracher in dieser niedrigen SF
Leon97531 am 27. Oktober 2009 10:48 Ohne Rabattschutz erfolgt eine Hochstufung, was du meinst ist ein Rabattretter, da erfolgt eine Hochstufung in der SF Klasse, aber die hinterlegten Prozente z.B. 30 % bleiben gleich.
BlueDash am 27. Oktober 2009 10:50 korrekt, das meinte ich - danke
Naja das mit dem Jahr wußte ich nicht. Bei welcher Versicherung seid ihr Gut und Günstig??
LG
das hochstufen hängt doch meist, von der Höhe des Schadens ab, oder? Keine Versicherung wird dir einmal im Jahr ein neues Auto schenken, oder?
Leon97531 am 27. Oktober 2009 10:46 Die Höhe des Schadens spielt keine Rolle.
> Lauter Fachleute, die keine Ahnung haben.
Dieses Kompliment kannst du selbst einstecken :-)
Der Rabattretter ist das was du als Rabattschutz bezeichnet hast, dein "nix-passiert-tarif" ist der sogenannte Rabattschutz.
http://www.tarifnet.de/kfz-versicherung/was-ist-der-rabattschutz
tja. ein Glück, dass es dafür keine geschützten Begriffe gibt. Drum schrieb ich "meines Erachtens".
Drum hast Du das Ganze auch so verständlich erklärt ironischgrins
Mich stört nicht, wenn jemand etwas besser erklären kann.
Du bist hier offensichtlich in einem Wettstreit (um Begriffe). Ich nicht...
Mir ist wichtig, dass das Ganze verstanden wird. Nicht mehr und nicht weniger :-)
Aber Du kannst ja hilfreich ergänzen, in welchen Tarifen bei welchen Gesellschaften es solche, nennen wir sie "Nix-passiert-Tarife", noch gibt.
Das wäre für die Anfragerin und die Mitleser sicherlich interessanter also ob es nun -retter oder -schutz heißt.
Wäre meine unwesentliche Meinung...
Mir geht es um keinen Wettstreit, ich kann es nur nicht leiden wenn jemand daherkommt, und behauptet alles bisher geschriebene sei von Fachleuten die keine Ahnung haben, wenn du diesen provozierenden Satz weggelassen hättest, wäre alles i.O. gewesen, aber genau eine solche Reaktion erreichst du durch solche Äußerungen.
Nenne mir eine Kfz-Versicherung wo der Rabattretter von dem Ich spreche Rabattschutz heißt.
Hilfreich ergänzt hatte ich schon, dazu musst du aber schon den Thread hier lesen, ist sogar nur ein Posting unter diesem.
Frohes Halloween !