Habe die verschiedensten Berufsbezeichnungen und Titel (manchmal schwer zu unterscheiden) und weiß nicht wann man i.R. (im Ruhestand) und wann a.D. (außer Dienst) schreibt. Bitte um Hilfe!
Bei welchen Titeln schreibt man nach dem Namen a.D. und wann i.R.?
Antworten (7)
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Jens1972Jens1972
Ich denke a.D. schreibt man bei staatlich Bediensteten (Politik, Militär), i.R. bei Leuten, die in der "freien Wirtschaft" tätig waren. Kann das jemand bestätigen?
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heinmueckheinmueck
Bei Beamten, Richtern, Soldaten und anderen Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis standen (z. B. Minister, Senatoren, Parlamentarische Staatssekretäre) und sich nicht mehr im aktiven Dienst befinden schreibt man "a. D.".
"i. R." bedeutet nur, dass die betreffende Person die Altersgrenze für Rente erreicht hat. Das kann sowohl in der privaten Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst sein.
Weiterlesen hier:
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MalustraMalustra
Diese Bezeichnung wählt ja die betreffende Person selbst als Zusatz zum Namen/Titel. Folglich kann ein Außenstehender diese Bezeichnung nur anführen, sofern sie ihm bekannt gemacht wurde. Es ist mehr oder weniger eine Mitteilung an den Rest der welt, daß jemand einen Titel führt, aber nicht mehr beruflich tätig ist.
Es kann, muß aber nicht, eine Art Imponiergehabe sein oder einfach "Alte Schule".
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BrausepaulBrausepaul
Ich gehe davon aus, dass es Beides Begriffe aus dem öffentlichen Dienst sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mich jemand a.D. anschreibt, nur weil ich gerad nix tu. Dann würde ich interpretieren:
Öffentlicher Dienst
a.D. bedeutet dann, dass jemand derzeit bspw. Beurlaubt ist
i.R. bedeutet dann, dass er Pensioniert ist.
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akcora Ich denke a.D. schreibt man bei staatlich Bediensteten (Politik, Militär), i.R. bei Leuten, die in der "freien Wirtschaft" tätig waren. Kann das jemand bestätigen?
LG BEN
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surfersurfer
i.r. schreibt man, wenn man in rente ist und a.ad. wenn man den job zur zeit nicht ausübt, es aber demnächst wieder amchen wird,aus welchen grund auch immer...
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mig112mig112
Würde vorschlagen, dass Personen die im öffentlichen Dienst standen als a.D. bezeichnet werden.
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Nein. Bei Professoren gibt es z.B. "Univ.-Prof. i.R.", und das sind staatliche Bedienstete gewesen.