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Bei welchen Musikinstrumenten kann der Vermieter mir was verbieten?

gefragt von Bauzer04Bauzer04 am 28.10.2008 um 11:50 Uhr

Ich will nach meinen Abitur Musik studieren ( bin aber auch nicht mehr gerade jung "g" und spiele jetzt schon 3 Instrumente. Da ich in einen Mehrparteienhaus wohne, hatte ich vorsichtshalber schon mit meinen Vermieter Rücksprache gehalten. Bei Akkordeon hat er auch etwas geschluckt, aber er hat mir auch die Zeiten genannt, wann und wie ich spielen darf, das mir kein anderer Mitbewohner auf die Füße treten kann. Allerdings würde ich gerne mal wissen, ab welchen Instrument die Schmerzgrenze erreicht ist. Ich habe eigentlich immer noch mal vor Geige zu lernen. Könnte er das auch verbieten? Ich spiele sonst noch Keyboard und Gitarre. Akustikgitarre geht ja von der Lautstärke her und Keyboard kann ich laut und leise stellen. Mir ist klar, das es Probleme geben könnte, wenn ich jetzt noch Geige oder Trompete spielen würde. Mit Schlagzeug wage ich erst gar nicht und dazu fehlt mir auch der Platz, ich glaube da würde er mich wohl sicher killen. Also meine eigentliche Frage lautet, ab wann ist die Schmerzgrenze für ein Mehrfamilienhaus erreicht? Ich möchte mir ja auch kein Ärger machen, aber ich brauch es halt auch übungsmäßig für mein angehendes Studium und ich nehme nächstes Jahr Musikunterricht.


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 28. Oktober 2008 11:53
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In Deutschland haben wir normalerweise die Üblichen Ruhezeiten, sprich Nachtruhe und Mittagsruhe, wo von Intrumentganz abgesehen, nur Zimmerlautstärke erlaubt ist. Wenn der Vermieter nicht im Selben Haus wohnt, dann würde ich mich weniger mit dem Vermieter auseinadersetzen, sondern eher mit den Nachbarn absprechen.

Kommentar von Simple_avatar1smallBauzer04 am 28. Oktober 2008 11:54

der Vermieter wohnt nicht im selben Haus. Sogar in einer anderen Stadt hier in der Nähe "g". Die Nachbarn müsste ich noch Bescheid geben, das hat er auch gesagt.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 28. Oktober 2008 12:04

Pauschal kann der Vermieter kaum etwasnachträglich verbieten, was im Mietvertrag nicht verboten war. Wenn sich die Nachbarn nicht beschweren (und ich würde sie vorsichtshalbar daurf ansprechen, damit es gar nicht erst zu Problemen kommt), dann gibt es keine Probleme, oder?


anonym
beantwortet von Plumbum am 28. Oktober 2008 11:59
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Dudelsack. Ich liebe diese Musik. Leider bin ich nicht begabt und ausdauernd genug ein Instrument zu lernen. Ich habe einen Arbeitskollegen, der fährt zum Üben unter eine Autobahnbrücke. Dort stört er keinen.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 28. Oktober 2008 12:00
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In Zimmerlaustärker kannst Du auch Trompete, Schlagzeug, Harfe etc. etc. spielen. Du hast halt dafür Sorge zu tragen das die Nachbarn durch Deine Instrumente nicht gestört werden. Es handelt sich ja um vermeidbaren Lärm. Ansonsten wird es nicht unerheblich von den Nachbarn abhängen. Falls Du gut spielst ist die Toleranzgrenze sicher höher als bei den Tonleitern.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 28. Oktober 2008 12:01
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Theoretisch kann er dir alle Instrumente untersagen, sobald sich ein anderer Mieter gesört fühlt. Generell gibt es zwar die ruhezeiten, aber auch außerhalb reicht es, wenn sich jemand durch den "Lärm" belästigt fühlt. Frag doch, ob du evtl. ein Zimmer schalldicht machen darfst. oder rede mit den anderen Mietern.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 28. Oktober 2008 12:06

Eben kann der Vermieter nicht pauschal ale Intrumente und schon gar nicht Musik im Allg. verbieten! Das ist auch gut so. Jursitisch gesehen ist Musik kein Lärm und darf außerhalb der Ruhezeiten problemlos, wenn gleich in maßen, gepflegt werden.

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 28. Oktober 2008 12:11

Leider reicht es heute für den Tatbestand der Ruhestörung völlig aus, wenn sich ein Nachbar dadurch gestört fühlt. Das ist eine echt blöde Sache, wenn man z.B. echte Streithammel als Nachbarn hat.


Malkia
beantwortet von Malkia am 28. Oktober 2008 12:31
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Ein völliges Verbot, im Hause zu musizieren, ist unwirksam. Das ist allenfalls per Einzelabrede zu Beginn des Mietverhältnises möglich (OLG München WM 88, 299).
Ein totales Verbot zu musizieren ist unzulässig (BGH WM 98, 738).
Der Mieter hat einen Anspruch darauf, mindestens 2 Stunden täglich auf seinem Instrument zu spielen. Er hat lediglich die Mittags- und Nachtruhe einzuhalten (BayObLG WM 86, 148; OLG Hamm NJW 81, 465).



sam99
beantwortet von sam99 am 25. Februar 2009 15:34
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Wenn es extrem hellhörig ist, es gibt so Schallschutzkabinen. Nicht billig und leider auch ziemlich wuchtig, aber vielleicht ist es dir das wert.


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