Bei welchen Mängeln kann er denn die Mietkaution nicht zurück zahlen? Haben vom Vormieter die tapezierten Wände beibehalten. Kann der vermieter sagen wenn wir sie danach nicht mehr entfernen dass er die kaution nicht zurück zahlt? Reicht es wenn wir die Tapeten vorher überstreichen? Und wenn wir sie entfernen mit Tapetenlöser müssen wir dann neu verputzen doer können wir gleich drüber streichen? Bin kein Maler kenn mich mit sowas leider nicht aus =(
Bei welchen Mängeln kann der Vermieter die Mietkaution beibehalten?
Antworten (12)
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sandrine43sandrine43
Teppich - Türen - Bodenbelag - mitvermietete Möbel Z.B. WENN diese erheblich beschädigt wurden und nicht die normale zeitliche Abnutzung
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anjannianjanni
Habt Ihr die Tapeten vom Vormieter aus Kulanz ihm gegenüber übernommen? Was steht im Mietvertrag, wie Ihr die Wohnung übernommen habt?
Wenn Ihr die Wohnung unrenoviert übernommen habt (gemäß Mietvertrag), müßt Ihr beim Auszug nicht renovieren.
Sonst kann es durchaus sein, daß Ihr renovieren müßt. Das hängt auch sehr stark davon ab, was genau in Eurem Mietvertrag steht. Nicht jede Regelung dort ist von der Rechtsprechung akzeptiert.
Da aber die Regelungen und auch die Rechtsprechung dazu so kompliziert geworden sind, empfehle ich ein Beratungsgespräch beim Mieterverein!
Die Kaution kann für alle Euch anzulastenden Mängel, die bei der Übergabe festgestellt wurden, zunächst zurückgehalten werden. Dir muß eine Frist zur Beseitigung der Mängel (14 Tage) gesetzt werden.
Außerdem kann die Kaution für noch ausstehende Zahlungen - ein Teil auch für noch zu erwartende Nebenkostennachzahlungen - zurückbehalten werden.
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Saibershot Ich würde das mit deinem Vermieter klären. Je nach dem was im Mietvertrag drin steht müsst ihr die Wohnung gestrichen übergeben. wenn das nicht der Fall sein sollte, dann braucht Ihr nichts machen. Das ist normal Abnutzung.
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ilonalunailonaluna
Hallo chocolateStar,
grundsätzlich ist nach dem Gesetz der Vermieter für die Renovierung verantwortlich. Nur dann, wenn er diese Aufgabe im Mietvertrag den Mietern übertragen hat, kann er es überhaupt vom Mieter verlangen. Klauseln, die vom Vermieter beim Auszug eine vollständig neu renovierte Wohnung verlangen, können aber unter Umständen auch unwirksam sein, vor allem, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde. Deshalb würde ich, bevor ich überhaupt was mache, erstmal im Mietvertrag nachsehen.
BG ilonaluna
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xxrockbabyxxxxrockbabyxx
das mit dem mietvertrag ist die erste maßnahme die zweite wenn dort nichts steht hol dir infos beim mieterbund oder so....
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Saarland60Saarland60
Wesentlich ist, was im Mietvertrag steht und wie die Räume aussehen. Das kann hier doch keiner wissen.
Wenn eine Endrenovierung rechtssicher im Vertrag vereinbart wurde, muss eben endrenoviert werden; anderenfalls nicht. Muss endrenoviert werden, und Du machst das nicht, kann der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen.
Hast Du Mietrückstände, kann der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen.
Hast Du Löcher in die Türblätter gehauen und sorgst nicht für Abhilfe, kann der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen.
Gibt es keine Beschädigungen, hast Du keine Zahlungsrückstände und ist die Wohnung in vertragsgerechtem Zustand, kann der Vermieter nicht auf die Kaution zurückgreifen.
Da gibt es hunderte Möglichkeiten, die hier keiner Mangels Einblick in Vertrag und Wohnräume genau wissen kann. Insofern ist Deine pauschale Frage gar nicht sinnvoll zu beantworten.
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MortiMorti
Wenn - dann neu streichen. Es gibt aber auch schon Gerichtsurteile, die besagen, dass eine Wohnung nicht renoviert übergeben werden muss.
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Saarland60Saarland60 Setz der Fragestellerin nicht solche Flöhe ins Ohr. Eine Endrenovierung lässt sich sehr wohl rechtssicher vereinbaren, und der Mieter muss sich dann auch daran halten.
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MortiMorti Oft verlangen Vermieter eine Renovierung bei Auszug des Mieters. Eine solche Schuld kann überhaupt nur bestehen, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich dem Mieter aufgebürdet wurde. Nach dem Gesetz ist der Vermieter dafür zuständig, sein Eigentum zu erhalten. Aber selbst wenn dies im Mietvertrag stehen sollte, muss der Mieter oft keine Renovierung bei Auszug leisten. Die Klausel im Mietvertrag über die Renovierung bei Auszug ist nach § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB häufig unwirksam und entfaltet keine Rechtswirkung. Durch die vorliegende Klausel kann der Mieter nämlich nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) unangemessen benachteiligt werden. Danach ist die übliche Klausel über eine Renovierung bei Auszug nämlich eine unangemessene Benachteiligung im Sinne der oben genannten Norm, wenn sie mit starren Fristen arbeitet. Enthält sie dagegen eine Formulierung wie "... falls nötig alle drei Jahre ...", "... soweit notwendig alle ...", "... falls erforderlich ..." oder ähnliches, so ist sie gültig (Aktenzeichen: VIII ZR 361/03).
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/mietrecht/renovierungbeiauszug.php?gclid=CILV38KX0J0CFVITzAod9Cxzvg -
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NrwladyNrwlady
Wenn in deinem Mietvertag steht das du renoviert übergebeb musst und die Tappeten nicht mehr ok sind musst du das wohl tun!
Aber es gibt da noch ein paar Ausnahmen, es kommt auch darauf an wie lange du schon dort wohnst!
Wenn du nicht sicher bist wie das Rechtlich aussiht dann wende dich an den Mieterverein, die können dir da weiterhelfen!
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FaulesTierFaulesTier
wie lynnie sagt steht das im mietvertrag kann sein das du überstreichen musst aber am einfachsten wäre du klährst das mal mit dem vermieter vielleicht will er auch nach deinem auszug renovieren oder so dann wäre alle arbeit zu viel.
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anjannianjanni Nicht alles, was im Mietvertrag steht, muß in jedem Fall zulässig und gültig sein.
Und der Vermieter wird u.U. viel verlangen, wenn man ihn fragt, ohne daß er damit Recht hätte...
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katinkajuttakatinkajutta
ja, wenn die Tapeten nicht mehr sauber und gut sind, runter damit und einfach überstreichen, damit ihr die Kaution behalten könnt.
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ChocolateStar also nicht verputzen sondern einfach drüberstreichen? Reicht das?
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boingselboingsel Verputzen musst du überhaupt nichts. Wenn alte Tapeten runter kommen dann müssen auch neue dran, es sei denn die Wand ist wirklich eben, das hat man aber sehr selten. Erst dann kann man überstreichen. Ansonsten siehe Mietvertrag und ansonsten mit Vermieter beratschlagen!
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katinkajuttakatinkajutta ja, reicht auf jeden Fall, machen viele so
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nancygnancyg
du hast doch ein mietvertrag da müßte alles drinne stehen wie du die wohnung zu hinter lassen hast.
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anjannianjanni Nicht alles, was im Mietvertrag steht, muß in jedem Fall zulässig und gültig sein.
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lynnie1981xxlynnie1981xx
schau was in deinem mietvertrag steht
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anjannianjanni Nicht alles, was im Mietvertrag steht, muß in jedem Fall zulässig und gültig sein.
Auch nur in Abhängigkeit von vertraglichen Vereinbarungen.
WENN du das eigentum eines Vermieter beschädigst dann musst du dafür aufkommen - ganz egal was im Mietvertrag steht - sonst könnt sich ja jeder in seiner Bude aufführen wie es ihm passt- Was das renovieren usw betrifft dass steht natürlich im Mietvertrag - obwohl da auch nicht alle Klauseln rechtens sind!