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Bei welchen Mängel in der Wohnung bekomme ich die Kaution nicht zurückbezahlt?

Frage von bagara bagara
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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von arnika78 arnika78

    bei allen Mängeln, Schäden die Du verursacht hast. Abnutzungserscheinungen zählen da aber nicht dazu.

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    Antwort von Zickedeluxe Zickedeluxe

    bei Mängeln, die du selber verursacht hast.

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    Antwort von LLXinSpe LLXinSpe

    Wenn der VM etwas von der Kaution einbehalten will, muss er nachweisen, wofür er es verwendet hat - einfach einbehalten geht nicht. Die Verwendungsnachweise müssen dahingehend prüfbar sein, ob die beseitigten Mängel in der Verantwortung des Mieters oder des VM liegen/ agen.

    meine Meinung

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    Antwort von wunhtx wunhtx

    Soweit der Mieter in der Mietwohnung bei Auszug Schäden hinterlassen hat oder seinen Verpflichtungen ( soweit diese wirksam vereinbart sind) aus dem Mietvertrag nicht nachgekommen ist, kann der VM die Kaution aufrechnen.

    Der VM muss allerdings dem Mieter eine Aufstellung der Kosten vorlegen und mit dem Mieter die Kaution abrechnen, selbst dann, wenn er kein Geld mehr erhalten sollte.

    Hinzuweisen ist, dass der VM keinen Anspruch auf Neu hat, sondern nur Anspruch auf den jeweiligen Zeitwert.

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    Antwort von Katja1976 Katja1976

    bei Mängeln die du nicht selber "wegschummeln" kannst

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    Antwort von Birsch59 Birsch59

    Alle verschuldeten und entstandenen Schäden während der Mietdauer werden in der Summe von der Kaution einbehalten.

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