Bei welchen Mängel in der Wohnung bekomme ich die Kaution nicht zurückbezahlt?
Antworten (6)
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arnika78arnika78
bei allen Mängeln, Schäden die Du verursacht hast. Abnutzungserscheinungen zählen da aber nicht dazu.
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LLXinSpe Wenn der VM etwas von der Kaution einbehalten will, muss er nachweisen, wofür er es verwendet hat - einfach einbehalten geht nicht. Die Verwendungsnachweise müssen dahingehend prüfbar sein, ob die beseitigten Mängel in der Verantwortung des Mieters oder des VM liegen/ agen.
meine Meinung
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wunhtxwunhtx
Soweit der Mieter in der Mietwohnung bei Auszug Schäden hinterlassen hat oder seinen Verpflichtungen ( soweit diese wirksam vereinbart sind) aus dem Mietvertrag nicht nachgekommen ist, kann der VM die Kaution aufrechnen.
Der VM muss allerdings dem Mieter eine Aufstellung der Kosten vorlegen und mit dem Mieter die Kaution abrechnen, selbst dann, wenn er kein Geld mehr erhalten sollte.
Hinzuweisen ist, dass der VM keinen Anspruch auf Neu hat, sondern nur Anspruch auf den jeweiligen Zeitwert.
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Birsch59Birsch59
Alle verschuldeten und entstandenen Schäden während der Mietdauer werden in der Summe von der Kaution einbehalten.
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