Z.B. bei der Sparkasse oder bei Onlineshops, reicht es, den Vornamen zu nennen, oder müssen dann alle "Vornamen" angeführt werden? (z.B. bei Kontoinhaber: nur der erste Vorname oder alle?)

In der Schule musste ich bei der Einschulung/Schulwechsel immer alle Vornamen der Kinder angeben.

Ich habe auch mehrere Vornamen in meiner Geburtsurkunde / Personalausweis. Bislang habe ich (jahrzehntelang) immer nur mit meinem ersten Vornamen unterschrieben und niemand hat sich daran gestört, bzw. verlangt, dass ich sämtliche Namen angebe und mit ihnen unterschreibe. Damit meine ich auch Unterschriften bei Behörden, Banken usw.

Name
Meinem Vater ist es bis zu seinem Tod gelungen seinen dritten Vornamen geheim zu halten. Er hat ihn (ausser bei Behörden: insbesondere Einwohnermeldeamt, Standesamt...) nie irgendwo angegeben. Auch nicht bei Eröffnung von Bankkonten, Abschluss von Verträgen usw. Das ist also kein Problem. Meine Mutter übrigens gibt (außer bei Behörden) überall nur ihren Spitznamen an. Auch Null Problemo.
Unterschrift
Unterschreiben kann man wie man möchte. Die Schriftzeichen und Buchstaben sind nicht vorgeschrieben. Es darf auch absolut unleserlich sein. Vor Jahren gab es mal ein Gerichtsurteil, in dem hieß es, dass eine Unterschrift mindestens einen Aufstrich, einen Abstrich und eine Welle beinhalten muss. Theoretisch kann also Hugo Meier auch mit D. Duck oder Micky Maus oder Krikelkrakel oder HM usw. unterschreiben.
Merke: Bei der Unterschrift geht es nicht ums Lesen sondern ums Vergleichen.
Der 2. Vorname muß nur beim Einwohnermeldeamt und beim Standesamt wenn mann heiraten will genannt werden. Er steht auch generell in allen amtlichen Papieren.
Auch beim Notar, beim Erwerb vom Eigentum, wird der 2. Vorname benötigt. War zumindest bei uns so, wie wir eine Eigentumswohnung gekauft haben.
Evtl. noch bei einem Gerichtsverfahren, wobei meine Tochter mal als Zeugin geladen war und auf der Einladung auch nur ihr Rufname stand.
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Bei einem "Allerweltsvorname" würde ich zur besseren Auffindbarkeit noch den 2. Vornamen mit angeben. Sonst ist es teilweise schwierig wenn bei einer Bank z.B. eine Eva Meier 10 mal vorhanden ist. Dann muss man jedes Mal sein Geburtsdatum mit angeben.

Den zweiten Vornamen habe ich bisher ausschliesslich (manchmal) bei Behörden angeben müssen.
Monikla am 13. Juli 2007 02:29 Ich habe 4 !! Vornamen in der Geburtsurkunde stehen, Trotzdem wiederhole ich mich: Ich benutze ÜBERALL nur meinen ersten Vornamen. Bislang gab es keine Probleme.

Ich gebe meinen Zweitnamen generell nicht an. In manchen Papieren steht er aber trotzdem drin. Zum Beispiel hat meine Ma mein Motorrad mit ner Vollmacht angemeldet und da steht dann der Zweitname drin. Ansonsten findet der sich nirgends, was aber auch noch keinen interessiert hat.
Derzweite, dritte usw. Vorname ist eine "Kann"-Regelung und muss nirgendwo angegeben werden! Wenn jedoch weitere Vornamen gewünscht werden, kann man diese angeben, ist aber nicht dazu verpflichtet!!!
Musst du net .. Hauptsache man kann dich zuordnen ... Meine Großeltern (Väterlicher seits) kenne ich nur mit ihren 2. Namen und so sind sie auch überall angemeldet ... Meine Mutter und auch meine Lebensgefährtin nutzen nur ihren 1. Namen ... Bei meinen Kiddis Fragt man auch nur immer nach dem Rufnamen ... und der iss entscheident ....
Solange die die Namen nicht mit einem Bindestrich verbunden sind ...
z.B. Klaus Dieter kann sich nennen wie er will. Klaus-Dieter heisst dann auch klausdieter
Der Sohn meiner Partnerin heiss wie sein Opa und das geht auch ....
hoffe geholfen zu haben ;)