bei welchen Gegenständen besteht eine Mängelhaftung?
Bei welchen Gegenständen besteht eine Mängelhaftung?
Antworten (5)
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1Antwort von
TwilightHeinz81TwilightHeinz81
Garantie und Gewährleistung sind zwei grundverschiedene Dinge! Gewährleistung gibt es bei Sachmängeln für alle Arten von Kaufgegenständen für mindestens zwei Jahre. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, §§ 437, 438 BGB. Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Sachübergabe noch nicht vorlag. Eine Garantie gibt der Verkäufer (oder der Hersteller) freiwillig, muss er aber nicht, § 443 BGB.
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0Antwort von
ingridshausingridshaus
Was verstehst Du unter Gegenständen? Unterwäsche, Strümpfe, Shirts usw. sind auch Gegenstände; hier gibt es aber keine Herstellergarantie.
Kommentar von
LieberGottLieberGott Auch auf Strümpfe gibt es 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung!
Kommentar von
ingridshausingridshaus Das möchte ich mal sehen, wenn Du Strümpfe mit einem Loch auf Garantie einschickst.
Kommentar von
raGGmanraGGman siehe TwilightHeinz81. Unterschied Gewährleistung (=Mängelhaftung) und garantie. Nach Monaten kannst Du wohl nicht kommen und behaupten, die Löcher waren schon beim Kauf drin (jedenfalls wird Dir das niemand abnehmen, weil das nach Verschleiß aussieht). Daher greift die Gewährleistung - obwohl sie für alle Gegenstände gilt - hier nicht durch. Hast Du aber 2 Jahre Garantie, dann heißt das, die Strünpfe halten 2 Jahre. Du bekommst dann neue, wenn sie vorher Löcher bekamen.
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ja , sehr gut, DH. Und ferner: bei der Gewährleistung geht es ja nur, wie Du richtig sagtest, um die Frage, war der Gegenstand bei Übergabe in Ordnung? Verschleiß wird also nicht reguliert. Bei einer Garantie hingegegen will der Verkäufer oder Hersteller sagen: der Gegenstand geht so lange nicht kaputt.