Bei welchen Artikeln wird man als Privatverkäufer in ebay besonders häufig Opfer von Abmahnanwälten?
Antworten (8)
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1Antwort von
vitessavitessa
Markenartikel sind ein zweischneidiges Schwert. Darum unbedingt unter jeder Auktion z. B. diesen Passus setzen:
"Der in dieser Auktion ggf. angegebene Markenname ist marken- und urheberrechtlich geschützt und wird nur deshalb hier verwendet, da er Bestandteil des Produktes ist und die Qualität kennzeichnet. Der Markenname ist Eigentum des jeweiligen Inhabers."
Ich würde auch kein Ed Hardy oder andere Marken einsetzen, von denen man weiß, dass die Hersteller sehr empfindlich auf ebay-Verkäufe reagieren. (Wenn man's nicht weiß - spätestens erfährt man dies bei einer Abmahnung:/).
Ansonsten sehe ich es aber als Privatverkäufer nicht ein, mein Eigentum, dass nunmal auch oft genug Markenware sein kann, nicht auf diese Weise veräußern zu können.
Man muss bei ebay ganz schön auf dem Laufenden sein, was als Privatverkäufer kaum mögilch ist. Ich schaue z. B. immer wieder mal bei www.wortfilter.de rein.
Ansonsten: Kleinkram tausche ich inzwischen viel lieber bei tauschticket.de Ist einfach viel weniger Stress als bei ebay.
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1Antwort von
gertrud43gertrud43
Bloss kein Ed Hardy verticken !!! Bilderklau wird auch nicht gern gesehen
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0Antwort von
OoChevyoOOoChevyoO
Auf jedenfall bei Bilderklau und wenn man geschütze Markennamen benutzt....das kann teuer werden...auch passiert es häufig das bei der Artikeleinstellung vergessen wird.....das man als Privatperson verkäuft und keine Garantie und Gewährleistung gibt
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