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bei welchen amt bafög beantragen?

Frage von pandabellxXx pandabellxXx

hallo :)

Hab gestern bereits die Frage gestellt, ob ich Anspruch auf Bafög hätte. Dadurch das es die Chancen nicht schlecht Aussehen, wollte ich mich nun gerne erkundigen, ob ich

a) Bafög da beantragen muss, wo ich momentan noch wohne(sachsen anhalt- naumburg)

oooooder

b) in Jena(thüringen), da wo ich ab 1.5 wohnen werde und ab 1.8 meine Ausbildung beginnen werde, für die ich das Bafög beantragen will!

Kann mir jemand sagen, ob ich nun nach jena oder naumburg aufs Bafög Amt muss, und ob ich da am besten jetzt schon hin gehe, oder erst wenn die Ausbildung begonnen hat!

Danke für jede hilfreiche antwort!

Lg

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Antworten (7)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Thoriden Thoriden

    Die Antwort gibt hier der § 45 des BaföG:


    .

    § 45 Örtliche Zuständigkeit

    (1) Für die Entscheidung über die Ausbildungsförderung ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Eltern des Auszubildenden oder, wenn nur noch ein Elternteil lebt, dieser den ständigen Wohnsitz haben. Das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk der Auszubildende seinen ständigen Wohnsitz hat, ist zuständig, wenn

    • 1. der Auszubildende verheiratet ist oder war,
    • 2. seine Eltern nicht mehr leben,
    • 3. dem überlebenden Elternteil die elterliche Sorge nicht zusteht oder bei Erreichen der Volljährigkeit des Auszubildenden nicht zustand,
    • 4. nicht beide Elternteile ihren ständigen Wohnsitz in dem Bezirk desselben Amtes für Ausbildungsförderung haben,
    • 5. kein Elternteil einen Wohnsitz im Inland hat,
    • 6. (weggefallen)
    • 7. der Auszubildende Ausbildungsförderung für die Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen erhält (§ 3).

    Hat in den Fällen des Satzes 2 der Auszubildende im Inland keinen ständigen Wohnsitz, so ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte liegt.

    (2) Abweichend von Absatz 1 ist für die Auszubildenden an

    • 1. Abendgymnasien und Kollegs,
    • 2. Höheren Fachschulen und Akademien

    das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte gelegen ist, die der Auszubildende besucht.

    (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 ist das bei einer staatlichen Hochschule errichtete Amt für Ausbildungsförderung für die an dieser Hochschule immatrikulierten Auszubildenden zuständig; diese Zuständigkeit gilt auch für Auszubildende, die im Zusammenhang mit dem Hochschulbesuch ein Vor- oder Nachpraktikum ableisten. Die Länder können bestimmen, dass das an einer staatlichen Hochschule errichtete Amt für Ausbildungsförderung auch zuständig ist für Auszubildende, die an anderen Hochschulen immatrikuliert sind, und andere Auszubildende, die Ausbildungsförderung wie Studierende an Hochschulen erhalten. Ist das Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studentenwerk errichtet, so wird dessen örtliche Zuständigkeit durch das Land bestimmt.

    (4) Für die Entscheidung über Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Ausland nach § 5 Abs. 2 und 5 sowie § 6 ist ausschließlich das durch das zuständige Land bestimmte Amt für Ausbildungsförderung örtlich zuständig. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, welches Land das für alle Auszubildenden, die die in einem anderen Staat gelegenen Ausbildungsstätten besuchen, örtlich zuständige Amt bestimmt.


    Bei einer Ausbildung wird also idR das Amt am Wohnsitz deiner Eltern zuständig sein (Ausnahmen siehe oben).

    MfG und viel Erfolg Thoriden

  • 1
    Antwort von waaaaargh waaaaargh

    Beim Zuständigen Amt deiner Ausbildungsstätte.

    Kommentar von sunkiss sunkisssunkiss

    jip...also in Jena. Und am besten so früh wie möglich, allein wegen der "Wartezeit"... vorerst zurückweisen, wenn du zu früh kommst, können sie immernoch und spätestens dann weißt du den "Einsendetermin"

    Kommentar von Steeler SteelerSteeler

    Nicht bei einer BFS wie hier. Da geht's primär nach dem Wohnsitz der Eltern, sekundär nach dem Wohnsitz der Fragestellerin.

  • 0
    Antwort von Steeler Steeler

    Primär am Wohnort der Eltern (Kreis oder kreisfreie Stadt).

    Wenn diese nicht im selben Kreis leben, wäre Jena zuständig; aber nur dann!

    Erste Antragstellung am besten drei Monate vor Ausbildungsbeginn.

  • 0
    Antwort von douglas douglas

    Beim Bafögamt bzw. beim Bürgerservice deiner Stadt. Also den Antrag bekommst Du vom Bafögamt und abgeben musst Du ihn wohl beim Bürgerservice.

  • 0
    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Du musst das dort beantragen, wo Du auch Deine Ausbildung machen wirst. Musst Du nicht jetzt schon machen, aber zu lange solltest Du nicht warten, weil die teilweise ziemliche Wartezeiten haben.

    Kommentar von Steeler SteelerSteeler

    Nicht bei einer BFS wie hier. Da geht's primär nach dem Wohnsitz der Eltern, sekundär nach dem Wohnsitz der Fragestellerin.

  • 0
    Antwort von marius1609 marius1609

    Ich glaube, du musst bafög da beantragen, wo du deine ausbildung beginnen wirst. Da ruf doch am besten bei beiden ämtern mal an - sicher bin ich mir nämlich nicht.

  • 0
    Antwort von Himmelsmensch Himmelsmensch

    Beim bafög amt

    Kommentar von pandabellxXx pandabellxXx

    witzbold -.- das weiss ich auch!!! ich will wissen bei WELCHEM GENAU!

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