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Bei welchem Standesamt muss Todesfall gemeldet weden?

Frage von JoWaKu JoWaKu

Wenn ein Angehöriger in der Stadt A wohnt, aber in der Stadt B stirbt (vorübergehend in B in einer Kurzzeitpflege).

Bei welchem Standesamt muss dann der Todesfall gemeldet weden?

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Antworten (5)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von docbde docbde

    ACHTUNG! §32 Personenstandsgesetzt:

    Der Tod eines Menschen muß dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am folgenden Werktage angezeigt werden.


    Also am Sterbeort! Nicht am Wohnort!

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Danke!


    War mal wieder nett zu sehen, wie sicher hier bei GF falsches behauptet wird. ;-(

    Gut, dass ich nicht gleich losgelaufen bin. :-)

  • 1
    Antwort von Miri29 Miri29

    Da wo der Verstorbene zuletzt seinen Hauptwohnsotz hatte . Da bin ich mir 100% sicher .

    Kommentar von docbde docbdedocbde

    Falsch!

  • 1
    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Na da, wo sein Wohnsitz ist.
    Oh, sorry, w a r!

  • 1
    Antwort von Eselin Eselin

    Dort, wo der Hauptwohnsitz gemeldet war.

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Sicher, oder Vermutung?

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Na sicher

    Kommentar von Eselin EselinEselin

    Sicher

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

  • 0
    Antwort von MarcSu MarcSu

    Diese Meldung macht in der Regel der Bestattungsunternehmer, das wird mit ihm bei seinem Hausbesuch durchgesprochen, wenn er das nicht macht, ist das Unternehmen nicht kundenorientiert.

    Kommentar von docbde docbdedocbde

    LOL! Laut Personenstandsgesetzt sind die ANGEHÖRIGEN hierzu verpflichtet...

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