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Bei welchem Standesamt muss Todesfall gemeldet weden?

gefragt von JoWaKuJoWaKu am 29.10.2008 um 9:39 Uhr

Wenn ein Angehöriger in der Stadt A wohnt, aber in der Stadt B stirbt (vorübergehend in B in einer Kurzzeitpflege).

Bei welchem Standesamt muss dann der Todesfall gemeldet weden?

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recht x 34.976 standesamt x 134 todesfall x 96

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anonym
beantwortet von docbde am 29. Oktober 2008 09:56
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Hilfreichste Antwort

ACHTUNG! §32 Personenstandsgesetzt:

Der Tod eines Menschen muß dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am folgenden Werktage angezeigt werden.


Also am Sterbeort! Nicht am Wohnort!

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 29. Oktober 2008 11:43

Danke!


War mal wieder nett zu sehen, wie sicher hier bei GF falsches behauptet wird. ;-(

Gut, dass ich nicht gleich losgelaufen bin. :-)


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Miri29
beantwortet von Miri29 am 29. Oktober 2008 09:45
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Da wo der Verstorbene zuletzt seinen Hauptwohnsotz hatte . Da bin ich mir 100% sicher .

Kommentar von docbde am 29. Oktober 2008 09:57

Falsch!


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 29. Oktober 2008 09:40
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Na da, wo sein Wohnsitz ist.
Oh, sorry, w a r!


Eselin
beantwortet von Eselin am 29. Oktober 2008 09:40
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Dort, wo der Hauptwohnsitz gemeldet war.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 29. Oktober 2008 09:44

Sicher, oder Vermutung?

Kommentar von A3b9797a68e5a8cf1ed532b82d36b0a6smallMariposa68 am 29. Oktober 2008 09:45

Na sicher

Kommentar von 08b03e3b0655dd59086a89bded551dd2smallEselin am 29. Oktober 2008 09:47

Sicher

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 29. Oktober 2008 11:43


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 29. Oktober 2008 12:47
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Diese Meldung macht in der Regel der Bestattungsunternehmer, das wird mit ihm bei seinem Hausbesuch durchgesprochen, wenn er das nicht macht, ist das Unternehmen nicht kundenorientiert.

Kommentar von docbde am 25. August 2009 07:55

LOL! Laut Personenstandsgesetzt sind die ANGEHÖRIGEN hierzu verpflichtet...


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