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Bei welchem Lohn / Gehalt kann man von der AOK einen Doppelzuschuss für den Zahnarzt erhalten?

Frage von smile smile

Habe da was von einem "Doppelzuschuss" bei der AOK für Behandlungen beim Zahnarzt gehört. Bei welchem Gehalt wird der eigentlich gezahlt?

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Antworten (7)

  • 1
    Antwort von Cubaner Cubaner

    Unter díe Härtefallregelung (= doppelter Festzuschuss bei Versorgung mit Zahnersatz) fallen gesetzlich Versicherte (z.B. AOK, BKK, IKK, DAK, BEK, Techniker und GEK) deren monatliches Familien-Brutto-Einnahmen € 1008,00 nicht übersteigen. Für den ersten Angehörigen kommen € 378,00 dazu. Für jeden weiteren Angehörigen werden noch € 252,00 draufgeschlagen. Das gilt für 2009. 2010 ist alles wieder ganz anders.

    Das ist noch recht einfach. Aber nun wird´s kompliziert: Überschreitet das monatliche Familien-Bruttoeinkommen die Einkommensgrenzen (Lediger = 1008,00 €) und liegen auch sonstige Voraussetzungen zur vollständigen Befreiung nicht vor, so hat die Krankenkasse bei der Versorgung mit Zahnersatzt zusätzlich zum Festzuschuss u.U. dennoch einen weiteren Betrag zu übernehmen. Das ist bereits sehr nebulös aber noch nicht alles! Um diesen Betrag zu ermitteln, ist zunächst die Differenz zwischen den tatsächlichen monatlichen Bruttoeinnahmen und der Härtefallgrenze zu ermitteln und dieser Betrag mit dem Faktor 3 zu multiplizieren. Übersteigt die Höhe des einfachen Festzuschusses den so ermittelten Betrag, so hat die Krankenkasse die sich ergebende Differenz zusätzlich zu übernehmen. Hat das irgend jemand verstanden?? Nein? Hier zwei Berechnungsbeispiele für einen Alleinstehenden:

    1) Monatliches Brutto - 1200,00 €

    2) Einkommensgrenze - 1008,00 €

    3) Differenz (1 minus 2) - 192,00 €

    4) 3-fache Differenz (3 x 192) - 576,00 €

    5) Einfacher Festzuschuss z. B. 1250, 00 €

    6) Zusätzlicher Härtefallzuschuss (5 minus 4)

    zum Festzuschuss (hier: € 1250) = 674,00 €

    7) Gesamtzuschuss also 1924,00 € für diesen Fall.

    Anderes Beispiel bei gleichem Einkommen aber anderer prothetischer Versorgung:

    1 bis 4 unverändert.

    5) Einfacher Festzuschuss 520,00 €

    6) Zusätlicher Härtefallzuschuss (5-4) = nix

    Ein zusätzlicher Zuschuss zum Festzuschuss hängt also von der Höhe des Bruttoeinkommens und vom Umfang (= Kosten) der prothetischen Versorgung ab.

    Ich hoffe, Du bist jetzt ein bißchen schlauer. Unserer Gesundheitsministerin, Frau Schmidt, ist es gelungen, mit den Regelungen für den Zahnersatz ein Machwerk zu schaffen, mit dem niemand, auch nicht ihre mit Prädikat versehenen Helfershelfer im Ministerium umgehen können. Die berechtigte Frage ist, wer ihrer Wähler (SPD) und auch der Rest der Republik soll diesen Käse ohne ein Hochschulstudium verstehen?

    Kommentar von smile smilesmile

    @Cubaner: Vielen Dank für diese ausführliche Erklärung. Das mit dem zusätzlichen Zuschuss habe ich noch gar nicht gewusst. Aber solche Sachen begegnen einem in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Man soll vieles einfach nicht verstehen, damit man es nicht überschauen, nachvollziehen oder gar kontrollieren kann und damit man nicht prüfen kann, ob man alles bekommt, was einem zusteht. Ich frage mich oftmals, wie ein Normalbürger manche Sachen verstehen will. Das nenne ich Bürgernähe... L. G. smile

  • 1
    Antwort von thedude thedude

    http://www.aok.de/wl/rd/unzumutbare-belastung-181802.php hier steht alles

    Kommentar von smile smilesmile

    @thedude: Na, da haben wir es ja schon (sh. Kommentar bei YuLy42). Jetzt erinnere ich mich auch wieder. Die Frau hatte nämlich "1 8" gesagt. Ich dachte, sie meint 1.800, dabei meinte sie 1.008 Euro. Kann man da nicht auch "eintausendundacht" sagen? Jetzt sehe ich auch, dass mein Monatsbrutto drüber liegt ;-) . Aber man sieht wieder einmal, wie schnell GF einem weiterhelfen kann. Danke. L. G. smile

    Kommentar von thedude thedudethedude

    Kein problem,hab mich selber mit der Kasse rumgeärgert wegen derselben sache!

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    Antwort von teardrop1109 teardrop1109

    Den Begriff Doppelzuschuss habe ich noch nicht gehört - ich kenne das nur für die "Härtefallregelung". Die Leute, die unter diese Kategorie fallen, erhalten 100 % Zuschuss.

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    Antwort von thedude thedude

    Doppelten zuschuß gibt es erst wenn dein bruttoeink. als Single unter 935 Euro liegt .Wiegesagt BRUTTO!

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    Antwort von migrowe migrowe

    Sind Zahnbehandlungen nicht mehr kostenfrei bei der gesetzlichen Kasse?? Ich dachte Inlays und Brücken und Ersatz kosten extra Geld...?!

    Kommentar von smile smilesmile

    @migrowe: So was wie letzteres muss ich ja auch machen lassen...

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    Antwort von Engas Engas

    Den Zuschuß bekommt man nicht als Großverdiener. Der zuschuß wird brechnet nach dem Bonusheft.

    Kommentar von thedude thedudethedude

    Falsch mehr als 30 % gibt es nicht!selbst wenn dei Bonusheft alle stempel aufweisst.

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    Antwort von YuLy42 YuLy42

    Frage die AOK, oder traust Du Dich nicht?

    Kommentar von smile smilesmile

    @YuLy42: Da war ich ja heute. Und hätte die Frau dort nicht von einem Doppelzuschuss gesprochen, hätte ich gar nichts davon gewusst. Sie meinte, die Grenze wäre 1.800,00 Euro brutto und da würde ich drüber liegen. Kam mir schon komisch vor, denn sie hat mir mein Monatsbrutto ausgerechnet, weil sie schon die Jahresmeldung vorliegen hatte. Das lag eindeutig unter dieser Zahl. Ich hatte aber keine Zeit, weiter drüber nachzudenken, weil ich auf Arbeit musste und nun spukt mir das die ganze Zeit im Kopf herum. Ich wollte es einfach noch mal genau wissen. Kann ja sein, hier weiß es auch einer...

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