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bei welchem kontostand des verstorbenen muss man einen erbschein vorlegen

Frage von rajalein rajalein

wir haben in der Familie einen Sterbefall. Es ist kein Erbe in dem Sinne vorhanden, d.h. keine Immobilie, Geld, Schmuck usw. Nur ein wenig Geld auf dem Konto von dem die Beerdigung bezahlt werden soll. Dann bleibt noch ein Teil übrig und man sagte auf der Bank, dass ab einem bestimmten Kontostand ein Erbschein benötigt wird. Weiß Jemand diesen Betrag? Hab nicht mal Geld um einen Erbschein zu beantragen!

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Antworten (7)

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    Antwort von Duddits Duddits

    Es ist egal, wieviel Geld auf dem Konto ist. Man benötigt entweder eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gültig ist oder den Erbschein.

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    Antwort von altekataloge altekataloge

    Hallo!

    Soll über ein Erbe verfügt werden - Betrag ist unerheblich - dann muss ein Erbnachweis erbracht werden. Das kann ein Erbschein oder ein Testament mit Eröffnungsprotokoll sein.

    Nur aufgrund einer Kontovollmacht kann im Erbschaftsfall gerade mal eine Überweisung oder Barverfügung getätigt werden - und das auch nur dann, wenn kein Widerspruch von Seiten der Erben bekannt ist. Eine Kontoauflösung kraft Kontovollmacht ist nie möglich!

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    Antwort von rajalein rajalein

    Hat Alles super geklappt. Da ich allein Kontobevollmächtigter war, konnte das Konto problemlos aufgelöst werden. Habe nur zur Absicherung der Bank ein Schreiben unterschrieben und das wars. Die Bank war sehr Verständnivoll. Davor konnte ich auch alle Rechnungen die den Sterbefall betrafen einreichen und wurden anstandslos über das Konto bezahlt.

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    Antwort von kerba24 kerba24

    Wenn tatsächlich nur wenig Geld auf dem Konto ist, legt einfach alle im Zusammenhang mit dem Sterbefall stehenden Rechnungen im Original bei der Bank zum bezahlen vor. So erspart ihr euch den Erbschein. Seid ihr auch sicher, daß ihr das Erbe nicht lieber ablehnen wollt, also das keine Schulden vorhanden sind? Dann müßtet ihr nämlch schnell das Erbe ablehnen.

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    Antwort von imager761 imager761

    Ein Erbschein ist nicht erforderlich. Banken sichern sich da nur gerne ab, falls mal nach Monaten ein weiterer Erbe auftauchen sollte und sie verklagt, weil das Konto leer ist.

    Meist hat jemand eine Kontovollmacht und kann mit der auch das Konto auflösen.

    Wenn die Bank einen teuren Erbschein will, soll sie ihn doch beantragen :-)

    HTH

    G imager761

    Kommentar von Snakeshake SnakeshakeSnakeshake

    Der Erbschein ist erforderlich!Für die Bank ist sonst nicht ersichtlich wer wirklich erberechtigt ist.Ich weis wovon ich schreibe,denn ich hab die Sache hinter mir.Gruß Snakeshake

    Kommentar von herrderkreise herrderkreiseherrderkreise

    irrtum ohne schein gibt es nichts

    Kommentar von SchnuBee SchnuBeeSchnuBee

    Wenn die Bank ohne Erbschein auch nur einen Cent auszahlt macht sie sich haftbar, falls der Empfänger nicht der Erbe ist. Wenn die Bank keinen Erbschein verlangt kann man das unter kulanz verbuchen, die aber nicht selbstverständlich ist.

    Kommentar von Andrea2009 Andrea2009Andrea2009

    Ein Eröffnungsprotokoll des Testaments reicht völlig aus. Aber vielleicht ist das von Bank zu Bank unterschiedlich.

    Kommentar von Andrea2009 Andrea2009Andrea2009

    Mit einer Kontovollmacht kann man nur Rechnungen bezahlen - kein Konto auflösen.

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    Antwort von Snakeshake Snakeshake

    Den Erbschein bekommst du beim zuständigen Nachlassgericht in deiner Nähe,aber nicht sofort,das kann unter Umständen 1 Jahr dauern.Wenn die Bestattungskosten beglichen werden sollen,reicht es meist wenn du der Bank die Rechnung vom Betsatter vorlegst.Evt werden auch noch andere zwingend notwendige Kosten ohne Erbschein vorgestreckt(Trauerfeierkosten),für alles andere ist der Erbschein zwingend notwendig.

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    Antwort von herrderkreise herrderkreise

    1 cent

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