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Bei welchem Gericht kann man in D ein Klage einreichen wegen Menschenrechtsverletzung?

Frage von Gelehrter Gelehrter

Bitte kommt mir jetz nicht mit euopäischen Gerichtshof,das ist nur die letzte Instanz,wenn mir hier nicht weitergeholfen wird.Google spuckt mir leider nur Europäischer Gerichtshof aus.Es muss aber auch ein bestimmtes Gericht in Deutschland dafür Zuständig sein.Und wie mache ich das am Besten? Es geht um Menschenrechtsverletzung bei Hartz IV Empfänger.

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Antworten (8)

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    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    Wegen einer "Menschenrechtsverletzung" kann man GAR nicht klagen. Man kann beim Sozialgericht klagen, weil konkretes Recht (hier das SGB II) verletzt wurde. Man kann dort auch mit einer Klage rügen, daß das Gesetz gegen Grundrechte oder internationales Recht verstößt. DANN würde das Gericht ggf. das Bundesverfassungsgericht oder höhere Instanzen anrufen und um Klärung des Sachverhalts bitten. Das führt dann aber wieder nur dazu, daß das Sozialgericht aufgrund des Urteils eine Grundlage für sein eigenes Urteil hat. Und wenn man dann oft genug Rechtmittel gegen die Urteile der Instanzen nach dem Sozailgericht einlegt, landet man irgendwann bei Europäischen Gerichten.

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Und wenn z..B.Ausländer benachteiligt werden,weil sie Ausländer sind,wo wenden die sich dann hin? Das ist ja auch Mesverletzungen.Manchmal ist es gar nicht so einfach eine Anzeige oder so zu erstatten,weil manche Tatbestände es eigentlich gar nicht gibt,als Straftat.Habe ich mich auch belehren lassen müssenbei der Polizei,als ich zwei Frauen hier bei gutefragenet angezeigt habe wegen Beleidigung und Diskriminierung.Deswegen muss ich genau den Weg kenne wie ich den einschlage bzw. Schritt für Schritt vorgehen kann.Habe mal gelesen man könnte auch vor dem Landgericht eine klage einreichen.Wie weit das stimt weiß ich nicht.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Es beginnt nicht jeder Rechtsstreit mit einer Anzeige bei der Polizei^^ In der Regel reicht man einfach beim zuständigen Gericht eine Klage ein. Das können eben auch das Amtsgericht, das Verwaltungsgericht oder das Sozialgericht sein. Für Hartz IV ist meist das SOzialgericht zuständig.

    Die Polizei ist nur für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zuständig. Die wenigsten Gesetzesverstöße stellen aber eine Straftat dar.

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Ok bin mal einen kleinen Schritt weiter gekommen.Werde mich noch in gewissen Sachen noch weiter schlau machen.Mal noch ein paar Gesetzte studieren.Danke erstmals.

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    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Da es sich hier um eine Sozielrechtliche Angelegenheit handelt ist das Sozialgericht dfür zuständig. Dort kasnnst Du schriftlich auch ohne Anwalt eine Klage einlegen.

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Ich denke nicht das das Sozialgericht dafür zuständig ist.Hier geht es nur um soziale Angelegenheiten,aber nicht um Menschenrecht allgemein.

    Kommentar von Schlauerfuchs SchlauerfuchsSchlauerfuchs

    Das Dt - Recht hat kein Gericht für Menscherrechtsverletzungen sonder es geht vom Ausgasngakt aus , da wie ja in der Frage steht dass es um Harz 4 geht ist das Ausgsangrecht das SGB ( Sozialgesetzbuch ) nach diesem ist das Sozialgericht zuständig.

  • 1
    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Kannst Du bitte mal etwas genauer schildern um was es geh?

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Ich beschäftige mich schon seit einiger Zeit mit Fällen von Hartz IV Emfänger (auch hier bei gutefrage.net)und den Sanktionen die sie bekommen.Habe viele Berichte gelesen,da lässt mich das Blut erstarren,was da abgeht.Wie die Menschen auf den Jobcenter behandelt werden,als seien sie ein Stück Vieh.noch nichtmal mit Häftlinge im Gefängnis wird so verfahren.Deshalb eine Anklage gegen Menschenrechtsverletzung.Laut Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar,sie zu schützen und wahren ist Pflicht aller staatlichzen Gewalt.Auch das Jobcenter hat sich daran zu halten.Tut sie es nicht,so macht es sich ein Verbrechen schuldi und kann angeklagt werden vort einem Gericht.Habe viel recherchiert darüber.Und ich dulde das nicht mehr wie so mit Menschen in Deutschland umgegangen wird.Das sind Methoden wie im dritten Reich.Beweismaterial habe ich schon teileise gesammelt.

    Kommentar von blackleather blackleatherblackleather

    Du denkst aber hoffentlich daran, dass du auf jeden Fall selbst betroffen sein musst, weil deine Klage sonst vor jedem Gericht als unzulässig abgewiesen würde?

    Außerdem ist es so, wie @Schlauerfuchs sagt: Du musst beim Sozialgericht anfangen und dich dann - falls deine Klage nicht an Zulässigkeit, sondern nur an Begründetheit scheitert - durch die Instanzen nach oben klagen: Landessozialgericht, Bundessozialgericht, Bundesverfassungsgericht - und schließlich landest du dann doch beim EGMR.

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Aber was hat das Sozialgericht mit Menschenrecht zu tun.Es geht hier nicht um einzelne Sachen einzuklagen,sondern allgemeine der Umgang mit den Hartz Ivlern von seiten des Jobcenters.Allein schon eine Sanktion,widerspricht dem Grundgesetz ist somit nicht vereinbar.Es geht nicht um den Hintergrund der Sanktion,wie sie entstanden ist,sondern überhaupt um die Sanktion und einige andere Dinge.Ich hoffe du verstehst was ich damit meine.

    Kommentar von blackleather blackleatherblackleather

    Lies die Antwort von @skyfly oben. Der ist nichts hinzuzufügen, außer: es gibt in Deutschland kein Gericht, das für Klagen wegen der Verletzung von Menschenrechten zuständig ist. Jedes Fachgericht achtet bei seiner Rechtsprechung bereits darauf, dass die Grundrechte lt. GG eingehalten werden; und deshalb musst du den Instanzenweg gehen, bevor du zum BVerfG und zum EGMR kommen kannst.

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Ok wenn das der Weg ist bzw. die dafür Zuständig sind,werde ich es so machen.Falls ich dort verkehrt sein sollte,werden die mir das schon mitteilen.Danke erstmal.Es ist nicht so einfach mal eine Anzeige zu erstaten,wenn es den Tatbestand nicht gibt in Deutschland.Und das muss man wissen.

    Kommentar von blackleather blackleatherblackleather

    Anzeigen erstattet man auch nur in Fällen von Straftaten; zivilrechtliche, verwaltungs- oder sozialrechtliche Ansprüche gehen nämlich die Staatsanwaltschaft nichts an. Aber auch längst nicht alles, was du als eine Verletzung von Menschenrechten ansiehst, ist eine Straftat.

    Ich darf noch darauf hinweisen, dass vom Landessozialgericht an aufwärts Anwaltszwang herrscht.

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    Antwort von Nunuhueper Nunuhueper

    Warum machst Du das Problem nicht öffentlich? Im Fernsehen werden z.B. Themen aufgegriffen, die dann auch schon vor der Staatsanwaltschaft landeten.

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Wenn das so einfach wäre.Weißt du nicht,das viele Journalisten gekauft sind?Habe neulich in einer Zeitung hier im Netz über einen Artikel gelesen "Immer mehr Hartz IV Empfänger betrügen" oder so ähnlich hieß es.Da ist mir die Hutschnur hochgegangen,dann habe ich eine Mail geschickt an dieser Zeitung bzw., Verlag und habe ihnen mal klar gemacht.Sie sollen mal recherchieren,wie das Jobcenter ihre "Kunden"(sind die Hartz IV Enpfänger) betrügen in ganz großem Stil.So ein heißes Eisen wollen die wahrscheinlich nicht anfassen.Habe bisher noch keine Antwort erhalten.Die Beweise im Netz sind erdrückend.Sieht man auch an den ganzen Klagen auf den Sozialgerichte.Inzwischen tanzen sogar Gerichtsvollzieher auf den Jobcenter an,um die Regelleistung der Hartz IV Empfänger einzufordern.Selbst bei genwonner Klage der Hartz IV Empfänger weigern sich die Jobcenter demens die geforderten Regelleistung auszubezahlen.Weitere Klageschritte sind nötig.Ende vom Lied der Gerichtsvollzieher muss antanzen.Sowas nennt man vorsätzlicher Betrug.Darüber berichtet aber kein Journalist und ich frage mich warum.Aber das Hartz IV Emfänger faul sind und Schmarotzer und Betrügerda wird oft berichtet.Solte nochmal solch ein ähnlicher Artikel auftauchen,werde ich denen was husten,da kannst du Gift drauf nehmen.Vieleicht finde ich eineZeitung die den Mut hat darüber mal zu recherchieren und zu berichten.

    Kommentar von Nunuhueper NunuhueperNunuhueper

    Nicht verzweifeln!

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    Antwort von casilein casilein

    Das geht nicht. Menschenrechte sind keine einklagbaren Individualrechte sondern zwischenstaatliche Vereinbarungen. Deren Einhaltung sind Verhandlungssache zwischen den jeweiligen Staaten, ganz ähnlich wie Handelsvereinbarungen.

    In Deutschland werden die Menschenrechte überwiegend aber nicht vollständig durch das Grundgesetz abgebildet. Verfassungsklage kann man allerdings erst einreichen, wenn man alle anderen Instanzen durch hat. Bei SGB2-Recht muss man also erst mal das Amtsgericht bemühen und, wenn man unterliegt, weiterklagen. Wenn man Glück hat, hat eines der vorinstanzlichen Gerichte bereits Verfassungsbedenken und ruft von sich aus das Verfassungsgericht an.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Der Klageweg beginnt immer mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Wird dieser abgwiesen, erfolgt auch eine Rechtsmittelbelehrung.

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    Antwort von Dabbel Dabbel

    Es geht um Menschenrechtsverletzung bei Hartz IV Empfänger

    Hmm... die Verletzung von Menschenrechten halte ich für unwahrscheinlich. Könnte es sein, dass du das mit anderen Rechten verwechselst? Klagen bzw. anzeigen kannst du durchaus, das ist aber nur dann sinnvoll, wenn ein konkretes Recht verletzt wurde, nicht aber eine globale Menschenrechtsverletzung .

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Ich würde es nicht so puplik machenwenn es nicht so wäre.Ich habe sehr viel darüber recherchiert.Glaube mir.Die Beweislast ist zu erdrückend.Ich kann dir gerne mal Berichte zeigen,das lässt dir das Blut in den Adern frieren.

    Hochschwangere Frau(6 Wochen vor dem Geburtstermin)lässt man zu 100% sanktioniern,da sie sich weigerte einen 1€ Job in einer Großküche anzunehmen.

    Schwangere Frau lässt man 10km zum Jobcenter laufen,um ihre Lebensmittelkarte abzuholen(hatte ja kein Fahrgeld bei 100%Sanktionen)

    Ein Mann wurde wegen 3,50€ obdachlos

    Mann musste 54km mit dem Fahrrad fahren,wegen eines fehlenden Kontoauszug Antrag wurde nicht angenommen,bis der fehlende Kontoauszug vorhanden war

    Weinachtsgeld von der Oma für die Kinder wurde auf HArtzIV angerechnet.Kinder hatten deshalb nichts zu Weinachten

    Verdientes Taschengeld vom Ferienjob von einer Schülerin,die sich ein Musikinstrument kaufen wollte damit,wurde voll angerechnet auf Hartz IV

    Da könnte ich noch stundenlang(soviele Beweise gibt es im Netz)von solchen Ereignissen berichten.Und du sagst das ist keine Menschenrechtsverletzung? Wo leben wir den? Die Muslime setzen immer mehr ihre Rechte in Deutschland und Europa durch z.B.Einsetzung der Scharia und dem Hartz IV Empfänger werden sie immer mehr genommen.Sie haben Auflagen zu erfüllen,wie bei einem Verbrecher der eine Beährungsstrafe bekommen hat.Noch nicht mal straftäter werden so hart bestraft,in dme man sanktioniert und ihre Lebensgrundlage entzieht.

    Jede Sanktion ist Verbrechen am Volk

    Die Würde des Menschen ist unantastbar.Sie zu schützen und zu wahren ist Pflicht aller staatlicher Obrigkeit

    Und daran hat sich auch das Jobcenter zu halten.

    Die Würde des Menschen heißt nicht ums überleben kämpfen,sondern um ein würdiges ehrenvolles Leben mit allen Rechten.

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    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    .Es muss aber auch ein bestimmtes Gericht in Deutschland dafür Zuständig sein

    Nein es gibt kein bestimmtes Gericht, es wird der normale Rechtsweg verwendet. D.h. es ist das Gericht zuständig, das für den Bereich in dem die Verletzung erfolgte zuständig ist. Der EGMR kann im Allgemeinen erst nach Durchschreiten des Rechtszugs angerufen werden.

    Es geht um Menschenrechtsverletzung bei Hartz IV Empfänger.

    Wenn es um einen Streit zwischen ARGE und Harz IV Empfänger geht, ist in der Regel das Sozialgericht zuständig.

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Es geht aber nicht um Streit,wegen fehlende Beträge,sondern um Menschenrechtsverletzungen.(Z.B. Sanktion ist eine Menschenrechtsverletzung)

    Sanktion widerspricht dem GG und ist somit nicht vereinbar.Weißt du wie die HARTZ IVler in den Jobcenmter behandelt werden.Ich habe es am eigenen Leibe schon spüren müssen.Als gelte man als Verbrecher.So geht man nochnicht mal mit Straftäter um. Wir steuern immer mehr dem Holocaust zu,wenn nicht bald was unternommen wird. Auch das normale arbeitende Volk(Gerade im Niedriglohnsektor) ist davon betroffen.Es geht uns alle an.

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