Ich war 2007 wegen Wohnortwechsel bei zwei verschiedenen Finanzämtern als gewerbetreibend gemeldet. Die eine Hälfte des Jahres zahlte ich die Umsatzsteuer am alten Wohnort, die zweite Hälfte am neuen. Wie gebe ich jetzt die Jahres-U-St-Erklärung ab? Es hat schon gedauert, bis der neue Wohnort endlich auf meine Anmeldung reagierte und bis 6.07 zahlte ich die U-St. an das alte Finanzamt, obwohl ich mich schon seit 4.07 beim neuen angemeldet hatte. Das Blöde ist ja, dass man nicht wie früher zu Papierzeiten einfach einen Kommentar mitschicken kann- Elster ist da unerbittlich.

Zuständig ist eindeutig das neue FA. Die wissen schon wo Du voher gemeldet hast und Deine Steuerakte wird mittlerweile auch umgezogen sein.
Also alle Erklärungen an das neue FA Wenn Die Deine evtl. Vorauszahlungen nicht wissen werden Sie sich schon bei Dir melden.

> "Das Blöde ist ja, dass man nicht wie früher zu Papierzeiten einfach einen Kommentar mitschicken kann- Elster ist da unerbittlich."
Du bist doch (außer bei USt-Voranmeldungen nicht gezwungen, elster zu benutzen.
Auf Papier kann man sowieso besser und in Ruhe überlegen, was man machen wiill. Füll doch (zumindest diesmal die EkSt-Erklärung auf Papier aus und dann kann auch ein Brief dazu.
> "bekam vom neuen in 2007 später Mahnungen"
Da hilft nur ein Brief oder besser: den zuständigen Mitarbeiter anrufen bzw. persönlich hingehen.
> "Steuernummern-Chaos"
Auch da hilftemeiner Erfahrung nach anrufen und Hingehen am schnellsten. Diemeisten Leuts auf dem FA sind sogar überraschen freundlich und hilfsbereit, wenn man zu ihnen freundlich ist und ihnen signalisiert, dass man ein Problem hat und Hilfe braucht.
Es geht in meiner Frage um die U-Steuer-Erklärung.
JoWaKu am 19. Mai 2008 10:55 Dafür gilt genau das gleiche:
Anrufen und Hingehen hilft am schnellsten und wirksamsten.
Und auch die USt-Erklärung kann (anders als die USt-VA) in Papierform abgegeben werden.

Wenn du umgezogen bist und auch umgemeldet bist, dann ist das zuständige Finanzamt das aktuelle Wohnort-Finanzamt, also das Finanzamt deines neuen Wohnortes. Anhand der Steuernummer kann das aktuelle Finanzamt dann all die Informationen des Finanzamtes deines früheren Wohnortes abfragen. Auch bei der elektronischen Steuererklärung musst du ja deine Steuernummer eingeben. Da diese nun einheitlich werden und du nur noch eine Steuernummer ein ganzes Leben lang behältst, ist es für die Finanzverwaltung nicht mehr schwierig, auch frühere Zahlung an ein anderes Finanzamt zu berücksichtigen.
Theoretisch!! Ich bekam vom neuen in 2007 später Mahnungen (mit Vollstreckungsankündigungen!!) für 4., 5. und 6./07, obwohl ich die Daten und Zahlungen ans alte FA geliefert hatte (nach Absprache mit denen, weil das neue sich einfach nicht geregt hatte und außerdem hatte ich ja noch keine Steuer-Nummer fürs neue). Das mit den Steuernummern ist eh bisher Chaos, beim neuen bekam ich erst nichts, jetzt innerhalb eines halben Jahrs schon zwei Nummern- und ich schätze, die zweite ist noch nicht die 'endgültige'. Wenn ich es mache, wie du sagst- was einem der logische Verstand sagen müsste- bekomme ich garantiert eine Nachzahlung für 1.bis 6., weil sie dafür keine Zahlungen erhielten...
gerwitt am 18. Mai 2008 12:12 Dann würde ich Folgendes machen: Wenn du die Steuererklärung ans neue Finanzamt gibst, teile dem vorherigen Wohnsitz-Finanzamt mit, dass du die Erklärung für das ganze Jahr beim neuen Finanzamt gemacht hast. Dies würde ich schriftlich machen. Vielleicht kann das neue Finanzamt dir ja darüber auch eine Bestätigung schicken. Ich hatte eine ähnliche Situation, aber nur hinsichtlich der Einkommensteuer. Und hatte es dann auch so ähnlich mit dem neuen bzw. alten Finanzamt geklärt. Hat natürlich deutlich länger gedauert. Viel Glück! :-)