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Bei welche Behörde liegt der Sicherstellungsauftrag,ambulante versorgung?

Frage von elturi elturi
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Antworten (2)

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    Antwort von Mimi081 Mimi081

    Die ambulante Versorgung unterliegt zunächst Kassenärzten, die in Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zusammengeschlossen sind. Diese haben einen Sicherungsauftrag, d.h. sie sind berechtigt und verpflichtet, die ärztliche ambulante Hilfe allein sicherzustellen (Kassenarztmonopol).

    Das heißt die Kassenärztliche Vereinigung im jeweiligen Bundesland, ist die Behörde.

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    Antwort von user1099 user1099

    Es gibt keine Behörde bei der ein "Sicherstellungsauftrag,ambulante versorgung" liegt.

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