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Bei welche Behörde liegt der Sicherstellungsauftrag,ambulante versorgung?
Frage von
elturi
Antworten (2)
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2Antwort von
Mimi081Mimi081
Die ambulante Versorgung unterliegt zunächst Kassenärzten, die in Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zusammengeschlossen sind. Diese haben einen Sicherungsauftrag, d.h. sie sind berechtigt und verpflichtet, die ärztliche ambulante Hilfe allein sicherzustellen (Kassenarztmonopol).
Das heißt die Kassenärztliche Vereinigung im jeweiligen Bundesland, ist die Behörde.
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0Antwort von
user1099user1099
Es gibt keine Behörde bei der ein "Sicherstellungsauftrag,ambulante versorgung" liegt.
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