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bei was kann ich die miete kürzen ohne gleich zum anwalt gehen zu müssen.

gefragt von sabrinast am 31.01.2008 um 9:56 Uhr
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recht x 35.155 miete x 3.302

Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 31. Januar 2008 10:01
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Du suchst dringend einen Grund, um kürzen zu können - ohne ein konkretes Problem zu haben?

Dann rechne hier bitte nicht mit Unterstützung - ich finde sowas im höchsten Maße unseriös (und habe mich jetzt bezüglichmeiner Ausdrucksweise sehr zurückgehalten!)

Kommentar von 90f92606364457cf9115c8543f6206besmallsolf1 am 31. Januar 2008 10:29

Ja, wirklich sogar extrem zurückgehalten.. :-))

Kommentar von anjanni am 31. Januar 2008 10:51

Offenbar hat sie doch ein konkretes Problem. Hat sie jedenfalls bei meiner Antwort in den Kommentar geschrieben...


anonym
beantwortet von anjanni am 31. Januar 2008 09:58
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Die Frage so pauschal zu beantworten, halte ich für total unsinnig. Kannst mit google "Mietminderung" suchen - dann findest Du wahrscheinlich Listen, die auch nicht alle gleich sind.

Wenn Du nur einen Grund suchst, die Miete zu kürzen, will ich das bestimmt nicht unterstützen.

Bei was willst Du denn die Miete kürzen? Hast Du einen konkreten Grund?

Kommentar von sabrinast am 31. Januar 2008 10:04

entschuldigung also wohn seit einem jahr in einem dreifamilienhaus wo mir laut mietvertrag drei achtel des gartens zustehen nur leider konnte ich den garten noch nie nutzen da die bewohner unter uns (sind die eigentümer der wohnung) komplett für sich nutzen sei es für den hund(liegt kot im garten) oder sei es für irgendwelchte abfälle, da müßte ich euch ein bild zeigen damit ihr euch das vorstellen könnt.

Kommentar von anjanni am 31. Januar 2008 10:17

Ja dann...

Das wirst Du schwerlich in irgendwelchen Tabellen finden.

Ich nehme an, im Mietvertrag ist auch explizit festgelegt, welcher Teil des Gartens Dir zur Nutzung zusteht?

Als erstes mußt Du natürlich Deinen Vermieter schriftlich auffordern, Dir die Nutzung auch zu ermöglichen. Darin mußt Du auch eine Frist (Termin: bis zum...) angeben. Eine solche Aufforderung zur Beseitigung eines Mangels gehört immer dazu, wenn man die Miete kürzen will.

Es kann sein, daß es dann zu einem Gespräch kommt, bei dem es dann auch zur Abhilfe kommt. Auch wenn es solche Gespräche schon gegeben hat, mußt Du Dein Anliegen erst noch mal schriftlich vortragen.

Wenn es dann keine Abhilfe gegeben hat, kannst Du sicherlich auch die Miete mindern. Anscheinend sind dafür 10% angemessen. Siehe http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_garten.htm


Taraa
beantwortet von Taraa am 31. Januar 2008 09:59
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Du müsstest die Frage schon etwas konkreter stellen und den Fall etwas näher beschreiben, dann kannst du Dir auch sicher sein, dass du hilfreiche Antworten bekommst. :-)

Kommentar von Manuela1966 am 31. Januar 2008 09:59

...BINGO ! Sehe ich auch so!

Kommentar von anjanni am 31. Januar 2008 10:52

Offenbar hat sie doch ein konkretes Problem. Hat sie jedenfalls bei meiner Antwort in den Kommentar geschrieben...


mitra54
beantwortet von mitra54 am 31. Januar 2008 11:23
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Trete dem deutschen Mieterbund/miterverein bei. Nach Zahlung des Jahresbeitrages bekommst du sofort Auskunft.


Wenne
beantwortet von Wenne am 31. Januar 2008 10:12
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Nenn erst mal deine Gründe warum du Miete kürzen willst!

Geiz zählt aber da nicht :-P


anonym
beantwortet von SandraS am 31. Januar 2008 10:02
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Schließe mich meinen Vorrednern an, so eine Frage wirst du hier nicht beantwortet bekommen.


nordi
beantwortet von nordi am 31. Januar 2008 10:20
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Falls Du eine billigere Wohnung braucht, suche Dir eine Neue, aber suche keine Gründe für Mietminderung.So kommt Deine Frage rüber. L.G. nordi

Kommentar von anjanni am 31. Januar 2008 10:52

Offenbar hat sie doch ein konkretes Problem. Hat sie jedenfalls bei meiner Antwort in den Kommentar geschrieben...


anonym
beantwortet von Mimixs2 am 31. Januar 2008 09:58
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Wenn die Heizung während der Heizperiode ausfällt.


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