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bei vorzeitiger Kündigung des Mietvertrages wird Kaution einbehalten - ist das rechtens?

Frage von minnog minnog

Ich möchte mein Zimmer in einem Wohnheim kündigen. Im Mietvertrag steht, dass, wenn ich es vor Ablauf eines Jahres kündige, die Kaution in Höhe von 300,- einbehalten wird.

Dürfen die das?

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Antworten (8)

  • 6
    Antwort von Semmel76 Semmel76

    Hallo "minnog",

    eine solche Vereinbarung wäre gemäß § 555 BGB unwirksam.

    Der Vermieter darf demnach die Kaution allein aus Gründen einer vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses nicht einbehalten - dies käme m.E. ansonsten nämlich dem Charakter einer unzulässigen Vertragsstrafe gleich.

    Kommentar von Semmel76 Semmel76Semmel76

    Nachtrag:

    Bei Zeitmietverträgen wie offenbar in diesem Fall, wird maßgeblich darauf abgestellt, wie eine diesebzügliche etwaige Forderung des Vermieters formuliert ist:

    • Kommt die Formulierung aus verständiger Sicht einer Vertragsstrafe gleich, so wäre sie wie erwähnt nach § 555 BGB unwirksam.

    • Insofern dem Vermieter aber nachweislich tatsächlich Kosten durch eine vorzeitige Vertragsauflösung entstehen, so kann er diese u.U. geltend machen. Der Mieter seinerseits kann der Entstehung von möglichen Kosten aber entgegenwirken, indem er sich um besipielweise um einen Nachmieter bemüht.

    Im Zweifel sollte man sich noch vorab hinsichtlich der Ausgestaltung mit dem Vermieter einvernehmlich besprechen.

  • 4
    Antwort von teuto47 teuto47

    Hast du schließlich unterschrieben.

    Kommentar von jockl jockljockl

    Ja ok, aber manches kann sich nachträglich als sittenwiderig herausstellen, dann ist die Unterschrift bedeutungslos.

  • 3
    RatgeberHelden Antwort von anitari anitari

    Im Mietvertrag steht, dass, wenn ich es vor Ablauf eines Jahres kündige, die Kaution in Höhe von 300,- einbehalten wird.

    Was genau/wörtlich steht dazu im Vertrag? Besonders wer warum nicht vor Ablauf eines Jahres kündigen kann/darf.

    Kommentar von minnog minnogminnog

    Zur vorzeitigen Kündigung steht folgendes:

    "Auf Wunsch des Mieters ist die Beendigung des Mietverhältnisses nach 11 oder weniger Monaten durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages möglich. Inhalt des Aufhebungsvertrages ist grundsätzlich die Leistung einer Abstandszahlung durch den Mieter in Höhe von 300,-.....(HInweise zur Zeitspanne der Kündigungsabgabe).....Die Abstandszahlung wird bei Rückgabe der Mietsache fällig. Die Abstandszahlung wird durch Einbehalt der Kaution realisiert., unbeschadet etwaiger Miet- und Kautionsrückstände des Mieters und unbeschadet etwaiger Ersatzpflichten des Mieters wegen Schäden an der Mietsache. Eine Abstandszahlung schuldet der Mieter dann nicht, wenn die Aufhebung des Mietvertrages durch besondere Umstände des Einzelfalls bedingt ist bzw. das Mietverhältnis auf Grund solcher Umstände von vornherein mietvertraglich befristet worden ist. Ein besonderer Umstand ist immer dann gegeben, wenn der Mieter exmatrikuliert wird."

  • 2
    Antwort von XtraDry XtraDry

    Kommt drauf an, wenn der Schaden dadurch mindestens 300 Euro beträgt, dürfen sie das selbstverständlich...

  • 2
    Antwort von Terrorpinguin Terrorpinguin

    In diesem Wortlaut ist das sicher nicht zulässig.

    Es kommt auf die vereinbarte Mietdauer an. Hältst Du diese ein und kündigst fristgerecht, dann darf die Kaution nicht einbehalten werden.

    Kommentar von neca86 neca86neca86

    hmm aber ist das eine jahr dann nicht quasi die vereinbarte mietdauer (also ne art midnestmietdauer)? aber darf man sowas überhaupt?!

    Kommentar von fraggle16 fraggle16fraggle16

    er kündigt ja, wie in der Frage steht - vorzeitig.

    es wird sich also um einen befristeten Mietvertrag mit einer bestimmten Dauer handeln.

    die Kaution dient unter anderem als Sicherheit, falls der Mietzins nicht in geforderter Höhe gezahlt wird. Da der Fragesteller anscheinend das Wohnheimzimmer vor Ablauf der Frist kündigen will, wird er ja nicht bereit sein, danach noch Miete zu zahlen und insofern wird die Kaution als eine Art Schadenersatz einbehalten.

    Ich wüsste ehrlich nicht, was daran nicht legitim sein sollte.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    Ich wüsste ehrlich nicht, was daran nicht legitim sein sollte.

    Jepp. Zumal für Wohnheime etwas andere Bestimmungen gelten bzw. einige nicht.

    Kommentar von Semmel76 Semmel76Semmel76

    Meines Erachtens kommt es bezüglich der Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung maßgeblich auf die Formulierung an. Eine vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe wäre nach § 555 BGB unwirksam - diese Regelung gilt generell für Wohnraummietverhältnisse.

    Kann der Vermieter hingegen bei vorzeitiger Beendigung ihm dadurch entstandene Kosten (auszugsweise etwa: Nachmietersuche und dahingehend angemessener Verwaltungsaufwand) tatsächlich beziffern und belegen, so kann er diese u.U. auch geltend machen.

  • 1
    Antwort von jockl jockl

    Das käme einer Mieterhöhung wg. Kurzzeit-Nutzung gleich. Diesen Passus würde ich als unzulässig bezeichnen. Das zumindest mit einer solchen Formulierung.

    Nein, solltest Du das Zimmer mängelfrei zurückgeben müsstest Du die vollen 300 € + Zinsen erstattet bekommen.

  • 1
    Antwort von fraggle16 fraggle16

    wofür ist die Kaution da?

    wenn der Mieter seinen Miet- oder Schadenersatzpflichten nicht nachkommt.

    Da du anscheinend ja vorfristig kündigen willst, also deiner Mietschuld nicht für den gesamten vereinbarten Zeitraum nachkommst, wird natürlich die Kaution einbehalten.

    wenn die Kaution nicht einmal die Mietschulden deckt, kann es zudem auch zu weiteren Forderungen kommen.

    Das ist einer der Gründe, warum man grundsätzlich befristete Mietverträge meiden sollte, weil diese regelmäßig auch mit einer fehlenden Möglichkeit zur vorfristigen Kündigung einhergehen.

  • 1
    Antwort von joyce123 joyce123

    Du hast diesem Vertrag mit deiner Unterschrift zugestimmt, also dürfen die das auch.

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