Bei Vorladung von der Polizei nicht hingehen, sich aber schriftlich dazu äußern möglich?

5 Antworten

Du musst einer Vorladung durch die Polizei keine Folge leisten und kannst ebenso gut hingehen wie wegbleiben. Erzwingen kann die Polizei weder die Aussage eines Zeugen noch die eines Beschuldigten.

Als Beschuldigter würde ich aber nicht Taten los abwarten!

@NSanio

da hast du recht, aber das liegt ja in seiner Entscheidun

Man ist bei der Polizei nicht verpflichtet, hinzugehen oder eine Aussage zu machen. Das darf auch nicht als Nachteil gewertet werden

Hallo, NohasBenz. Einer P.- Vernehmung kannst du ohne Entschuldigung fern bleiben, mußt also nicht mal einen Brief schreiben. Da passiert gar nix. Und, wenn du doch willst, hast du ja im P. - Anschreiben deinen Ansprechpartner schon genannt: Kommissar/In XY etc. Grins, es macht aber einen besseren Eindruck, erscheint man da persönlich. Grade, wenn man Beschuldigter ist. Auf die Art bog ich schon 2x Anklagen gegen mich ab, weil die vernehmenden Polizisten einfach merkten, dass ich die Wahrheit sagte während die Anzeiger teils schlicht logen bzw. nicht mehr Herr ihres Gedächtnisses waren. # 1 Alki, # 2 demente alte Frau...  

Ja, das geht; Du solltest das aber vorher telefonisch abklären!

Im Brief beginnst Du dann mit

„Bezug nehmend auf unser Telefonat vom 08.03.2015 (z.B.) teile ich Ihnen zu Az.: (Nummer des Aktenzeichens) Folgendes mit:“

Hier kommt Dein Text!

Das sind zwei Paar Schuhe.

Als Beschuldigter kannst  aber musst dich nicht äussern.

Als Zeuge kannst du dich schriftlich oder mündlich äussern, brauchst es aber nicht. Die schriftliche Äusserung kannst du auch auf der Polizei-Dienststelle mündlich zu Protokoll geben.

Wenn du dich als Zeuge nicht bei der Polizei äusserst, dann kann dich die Staatsanwaltschaft vorladen und vernehmen. Spätestens vor Gericht musst du was sagen, es sei denn du belastest dich wegen einer Straftat.

Anrede oder Form ist nicht notwendig, du sollst dich nur zum Sachverhalt, der auf dem Anschreiben steht, äussern.

Ich hoffe das reicht.

MfG