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Bei Verzicht zu Gunsten des nicht verstorbenen Elternteils ist es möglich das Erbe einzufrieren?

gefragt von Erbschein am 20.06.2008 um 22:44 Uhr

Ein Elternteil von mir ist verstorben und ich habe zu Gunsten des anderen Elternteils auf Auszahlung des mir zustehenden Betrages verzichtet. Ich habe ein Geschwisterteil, das nur das leibliche Kind des noch lebenden Elternteiles ist. Nun wurde mir gesagt, nach dem Tod wird genau geteilt. Dieses sehe ich anders, da ich auf meinen Teil im Moment verzichte, wird der andere Geschwisterteil hier beschenkt. Meine Familie hat die Eltern seit 39 Jahren bei sich und die meiste Arbeit. Kann man hier etwas schriftlich (vorläufige Verzichtserklärung bis Ablebendes anderen Elternteiles) machen.?


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Erbrecht (125)
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Reply


Luise
beantwortet von Luise am 26. Juni 2008 05:03
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Sprich einfach beim Amtsgericht vor, die sagen Dir, was zu tun ist. Wahrscheinlich ist es besser, das Erbe anzunehmen und dann dem verbleibenden Elternteil zu überlassen. Weil man dann auch die Freibeträge nicht verschenkt, die man hat.




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