Hallo,ich habe mal eine Frage:Ich habe gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber geklagt und gewonnen er muss eine Geldstafe zahlen,ok schön und gut ,die Verurteilung war genau vor 4 Wochen (haben sich geeinigt die Anwälte,Richter und Arbeitgeber)das heißt doch das das Urteil nicht mehr angefechtet werden kann oder?Wann kann ich denn mit dem Geld rechnen,gibt es da eine Zahlungsfrist?danke für die Antworten
Bei verurteilung einer Geldstrafe wann muss man bezahlen?
Antworten (6)
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nadine120785nadine120785
Die Betreibung ist deine bzw. die Sache deines Anwalts. In der Regel ist dazu im Urteil nichts geregelt, was aber heißt, dass dein AG spätestens nach Bestandskraft des Urteils zahlen müsste.
Es hat schon Leute gegeben die haben Prozesse geführt und gewonnen, aber nie Geld gesehen...wie sieht es den wirtschaftlich bei deinem AG aus??
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2Antwort von
GoloTheDogGoloTheDog
Eine Geldstrafe geht an die Staatskasse und nicht an dich.
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nadine120785nadine120785 bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten befinden wir uns aber im Zivilrecht -> da hat die Staatskasse nichts verloren
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GoloTheDogGoloTheDog Dann handelt es sich aber auch nicht um eine Geldstrafe.
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1Antwort von
minka13minka13
Hi, von einer "Geldstrafe" bekommst Du leider kein Geld. Wenn dein ehemaliger Arbeitgeber lt. Urteil aber eine Abfindung an Dich zu zahlen hat, und das Urteil zwischenzeitlich rechtskräftig ist, kannst Du über den Gerichtsvollzieher den Betrag eintreiben lassen. LG Minka13
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1Antwort von
NachtflugNachtflug
Eine Geldstrafe wird nicht an Privatpersonen ausgezahlt. Eine Schadenersatzforderung wird sofort fällig, oder es wird eine angemessene Frist gesetzt.
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Schnucki2000Schnucki2000
Eine Geldstrafe erhält die Staatskasse oder eine gemeinnnützige Einrichtung, nicht der Kläger.
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nadine120785nadine120785 wir sind hier im Zivilprozessrecht...
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Schnucki2000Schnucki2000 Gibt es da überhaupt Geldstrafen?
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doris11doris11
das solltest du deinen Anwalt fragen,....der kann dir am besten Auskunft geben...
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patrick13082002 oh ich habe mich falsch ausgedrückt,es geht sich nicht um eine Geldstrafe in dem Sinne sondern um eine Abfindung und Urlaubsauszahlung,welche Fristen gelten da?
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doris11doris11 naja,..ich denke 14 Tage mußt du schon warten,...
Der Firma vom ehemaligen AG geht es wirtschaftlich gut und sie haben dem Urteil ja schon zugestimmt,nur eben noch nicht gezahlt
na dann - dein Anwalt soll denen etwas Feuer unterm Hintern machen...
na dann - dein Anwalt soll denen etwas Feuer unterm Hintern machen...