Hallo,
ich wollte mal wissen, ob es Schwierigkeiten geben würde, wenn ich meinetwegen bei Otto etwas für 2500 Euro kaufe und es dann für 2700 Euro weiterverkaufe?
Würde es da ein Problem geben, oder könnte ich das problemlos machen?
Gruß Apo
Hallo,
ich wollte mal wissen, ob es Schwierigkeiten geben würde, wenn ich meinetwegen bei Otto etwas für 2500 Euro kaufe und es dann für 2700 Euro weiterverkaufe?
Würde es da ein Problem geben, oder könnte ich das problemlos machen?
Gruß Apo
Da gibt es kein Problem. Nur musst Du halt mehr oder weniger Vorkasse leisten. Außerdem musst Du ein Gewerbe beantragen, wenn Du einen Handel aufmachst.
Das ist völlig legal , denn das ist das Prinzip des Handels.(günstig einkaufen ,teurer verkaufen.)
Wo willst du die Sachen verkaufen? Warum sollte jemand 200Euro mehr Zahlen als bei Otto?
Weil es genügend Menschen gibt die blind kaufen, ohne vorher die Preise zu vergleichen :).
Da es genügend Dumme gibt mach doch. Wenn es gewerbsmäßig wird solltest du ein Gewerbe anmelden.
Wenn Du jemanden fändest, der 200 € mehr als bei Otto ausgeben würde, müsstest Du den Gewinn versteuern.
Bestimmt gibt es viele Menschen, die sich vor einem Kauf in dieser Preisklasse nicht richtig informieren. Strafbar ist es nicht. Du musst nur einen Dummen finden.
Könnte man Problemlos machen wenn sich ein dummer findet (was ich nicht glaube da Otto ja auch nicht grade billig ist)
Wenn Du das nicht zu oft machst kannst Du das machen.
Also wenn Du Monatlich nicht mehr wie 1000,-Euro machst kommt da nichts da wirs´t Du keine Probleme bekommen.
Nur wie was für 2700,- verkaufen Du muss es doch mit Rechnung wegen Garantie und auf den Beleg steht der Kaufpreis von OTTO!
Genau daran scheiterts bei meiner Überlegung eben :).
Warum sollte man das nicht dürfen, auch wenn mir der Sinn dahinter mir nicht ganz klar ist
Der Sinn ist einfach, das ich mir dann 200 Euro dran verdient habe :).Nichts weiter.
Wenn wer so blöd ist dann gute Geschäfte :-) Bei mehrfacher Widerholung wird dann mal Gewerbeschein Pflicht :-)
Okay, aber bei einer einmaligen Sache nicht oder?
Wenn sich ein Dummer findet.
Hehe auch wenn es hart klingt :). Aber ja, darauf will ich hinaus.
und wie siehts aus, wenn das eine einmalige Sache ist? Muss ich dann auch ein Gewerbe anmelden?
Ja. Rein rechtlich schon!
Stimmt, rein rechtlich müsstest du ein Gewerbe anmelden. Allerdings ist das bei einer einmaligen Sache kaum lohnenswert. Schliesslich kannst du die Ware auch für dich gekauft haben und nun willst du es nicht mehr. Daher verkaufst du sie eben weiter.
Aber: denke an die Gewährleistung...die müsstest du ja an deinen "Kunden" weitergeben. Und wie willst du das tun? Entweder händigst du ihm die Original-Rechnung aus, dann sieht er natürlich, dass du ihn um 200 Euro "erleichtert" hast. Oder du lässt dich bei ihm nie wieder blicken...
ich denke ich werde sagen, das es ein Geschenk war und ich somit keine Rechnung oder Garantieschein habe und es ohne verkaufe. Wird zwar um einiges schwerer das dann loszukriegen, aber vielleicht ist ja das Glück auf meiner Seite :)