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Bei Unwissentlich Defekter Wahre geld zurück?

Frage von DJPoldie DJPoldie

Guten Abend an die Community ;) Ich habe jemandem ein Anbauteil für ein Fahrrad Verkauft, dieser möchte nun sein Geld zurück (immerhin fast 200€) obwohl ich nicht wusste dass daran noch etwas nicht in Ordnung ist, als die schon aufgeführten Mängel. Muss ich dem Käufer nun sein Geld wieder geben oder nicht? Da es ein Privatverkauf war gibt es ja eigentlich keine "Geld zurück Garantie" oder ein Umtauschrecht oder?

Währe sehr Hilfreich wenn jemand einen guten Rat wüsste da das Geld in die schon aufgebrauchte Urlaubskasse eingeflossen ist.

Lg

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Antworten (4)

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    Antwort von treppensteiger treppensteiger

    hast du volle Funktion garantiert? Dann solltest du auch das Geld zurückzahlen. Ich wöllte auch nicht für 200€ etwas erwerben, was ich dann nur in die Tonne schmeißen kann.

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    Antwort von Kleinalrik Kleinalrik

    Wenn die gesetzliche Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, dann gilt sie auch für Privatgeschäfte.

    Es ist unerheblich, ob du von dem Mangel wusstest oder nicht. Wenn der Mangel bei Übergabe vorhanden war, dann ist das ein Gewährleistungsfall.

    Eine andere Frage ist die Beweisbarkeit.

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    Antwort von Spitfir3 Spitfir3

    Das es keine Garantie gibt, zählt nur, wenn du es ausdrücklich beim Kauf ausgeschlossen hast.

    Wenn du das getan hast und keine Mängel verschwiegen hast, hat der Käufer kein Recht sein Geld zurückzufordern.

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    Antwort von einstern1256 einstern1256

    hast du das über eBay verkauft. Wenn du geschreiben hast, dass es sich um Privatverkauf handelt und Rücknahme und Rückerstattung der Kosten ausgeschlossen ist, dann kann dir nix passieren. Du wusstest ja nix davon.

    Kommentar von DJPoldie DJPoldie

    Erst wollte ich es über Ebay verkaufen. Dann haben wir uns aber auf einen Verkauf ohne Ebay geeinigt wegen der Gebühren

    Kommentar von einstern1256 einstern1256einstern1256

    mmmmhhh, gekauft wie gesehen, oder? Hast du eine Rechtschutzversicherung? Kannst du einen Anwalt einschalten?

    Kommentar von Kleinalrik KleinalrikKleinalrik

    Gekauft wie gesehen, sowas gibt es schon lange nicht mehr.

    Gekauft mit Mängeln wie angegeben bestenfalls.

    Ist bei Übergabe ein Mangel enthalten, der nicht angegeben war, greift die gesetzliche Sachmängelhaftung.

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