Guten Abend an die Community ;) Ich habe jemandem ein Anbauteil für ein Fahrrad Verkauft, dieser möchte nun sein Geld zurück (immerhin fast 200€) obwohl ich nicht wusste dass daran noch etwas nicht in Ordnung ist, als die schon aufgeführten Mängel. Muss ich dem Käufer nun sein Geld wieder geben oder nicht? Da es ein Privatverkauf war gibt es ja eigentlich keine "Geld zurück Garantie" oder ein Umtauschrecht oder?
Währe sehr Hilfreich wenn jemand einen guten Rat wüsste da das Geld in die schon aufgebrauchte Urlaubskasse eingeflossen ist.
Lg
Erst wollte ich es über Ebay verkaufen. Dann haben wir uns aber auf einen Verkauf ohne Ebay geeinigt wegen der Gebühren
mmmmhhh, gekauft wie gesehen, oder? Hast du eine Rechtschutzversicherung? Kannst du einen Anwalt einschalten?
Gekauft wie gesehen, sowas gibt es schon lange nicht mehr.
Gekauft mit Mängeln wie angegeben bestenfalls.
Ist bei Übergabe ein Mangel enthalten, der nicht angegeben war, greift die gesetzliche Sachmängelhaftung.