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Bei unserem Kind steht bald eine Klassenfahrt an. Ist es im Falle eines Unfalls versichert?

gefragt von mamahuhnmamahuhn am 18.05.2008 um 22:14 Uhr

Worüber läuft denn eine Versicherung in einem solchen Fall?

Danke für Antworten!


Reply


moon73
beantwortet von moon73 am 18. Mai 2008 22:14
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Ja , auf einer Klassenfahrt sind die Kinder genauso versichert wie in der Schule oder auf dem Hin und Rückweg zur Schule.

Kommentar von 70c4bbda321b72a9d23b60ef7b2aba7dsmallmamahuhn am 18. Mai 2008 22:16

Danke, wusst ich nicht sicher!

Kommentar von 5ccb09e6d52b81dec198598044ca2482smallNylonliebe am 18. Mai 2008 22:24

Sag mal, bist du nie zur Schule gegangen ? Du scheinst sehr sehr jung zu sein. Komisch allerdings - wenn man schon schulpflichtige Kinder hat, dann muß man so etwas schon wissen.


Qetan
beantwortet von Qetan am 18. Mai 2008 22:14
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Das Kind ist über die Schule versichert.

Kommentar von 70c4bbda321b72a9d23b60ef7b2aba7dsmallmamahuhn am 18. Mai 2008 22:16

Danke!


Pele13
beantwortet von Pele13 am 18. Mai 2008 22:15
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Im Falle eines Unfalls übernimmt die Unfallversicherung der Schule die Kosten.

Kommentar von 70c4bbda321b72a9d23b60ef7b2aba7dsmallmamahuhn am 18. Mai 2008 22:17

Danke!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 18. Mai 2008 22:16
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allerdings sind die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sehr gering

Kommentar von Rolfe am 18. Mai 2008 23:14

Das stimmt nicht. Schulunfälle sind sog. BG-Fälle (Berufsgenossenschafts-Fälle). Damit gibt es sowohl bei den Therapien, als auch bei einer evtl. Reha praktisch keine Deckelung der Kosten, wie sie bei den Krankenversicherungen üblich sind. Sollte das Kind unfallbedingt ins Krankenhaus müssen, zahlen die sogar den Unterricht im Krankenhaus durch einen Einzellehrer, damit das Kind nichts verpasst.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 18. Mai 2008 22:30
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Die Kinder sind über die Schule versichert! Meine Tochter kam gestern gesund von der Klassenfahrt wieder ;-)





pippi60
beantwortet von pippi60 am 18. Mai 2008 22:22
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Da ist vor ein oder zwei Jahren irgendein Artikel durch unsere Tagespresse gegeistert. Habe ihn nicht mehr in Erinnerung, weil es mich nicht betrifft. Ich glaube, wenn die Kinder nachts irgendwelchen Blödsinn machen, dann gab es einen Fall, der nicht versichert ist. Oder war es, wenn sie offiziell Freizeit haben? Irgendwo gab es jedenfalls eine Lücke im Gesetz.

Kommentar von hochglanz am 18. Mai 2008 22:24

deshalb sollen ja auch die lieben Kinderchen ruhig einmal auf die Anweisungen der Lehrer/innen hören und es nicht so machen wie zu Hause :-)

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 18. Mai 2008 22:27

Richtig!


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