mamahuhn am 18.05.2008 um 22:14 Uhr
Worüber läuft denn eine Versicherung in einem solchen Fall?
Danke für Antworten!

Ja , auf einer Klassenfahrt sind die Kinder genauso versichert wie in der Schule oder auf dem Hin und Rückweg zur Schule.

Das Kind ist über die Schule versichert.
mamahuhn am 18. Mai 2008 22:16 Danke!
Im Falle eines Unfalls übernimmt die Unfallversicherung der Schule die Kosten.
mamahuhn am 18. Mai 2008 22:17 Danke!

allerdings sind die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sehr gering
Das stimmt nicht. Schulunfälle sind sog. BG-Fälle (Berufsgenossenschafts-Fälle). Damit gibt es sowohl bei den Therapien, als auch bei einer evtl. Reha praktisch keine Deckelung der Kosten, wie sie bei den Krankenversicherungen üblich sind. Sollte das Kind unfallbedingt ins Krankenhaus müssen, zahlen die sogar den Unterricht im Krankenhaus durch einen Einzellehrer, damit das Kind nichts verpasst.

Die Kinder sind über die Schule versichert! Meine Tochter kam gestern gesund von der Klassenfahrt wieder ;-)

Da ist vor ein oder zwei Jahren irgendein Artikel durch unsere Tagespresse gegeistert. Habe ihn nicht mehr in Erinnerung, weil es mich nicht betrifft. Ich glaube, wenn die Kinder nachts irgendwelchen Blödsinn machen, dann gab es einen Fall, der nicht versichert ist. Oder war es, wenn sie offiziell Freizeit haben? Irgendwo gab es jedenfalls eine Lücke im Gesetz.
Danke, wusst ich nicht sicher!
Sag mal, bist du nie zur Schule gegangen ? Du scheinst sehr sehr jung zu sein. Komisch allerdings - wenn man schon schulpflichtige Kinder hat, dann muß man so etwas schon wissen.