... unbedingt mitteilen???
Sie will sich ja nicht in der Wohnung anmelden, sie will bei Ihren Eltern weiterhin gemeldet bleiben.
... unbedingt mitteilen???
Sie will sich ja nicht in der Wohnung anmelden, sie will bei Ihren Eltern weiterhin gemeldet bleiben.
Solltest Du schon,wegen den Nebenkosten,sonst beschweren sich die anderen Mieter!
Du mußt. Der Vermieter muß wissen, wer sich dauerhaft in der Wohnung aufhält. Bis zu 6 Wochen gilt das als "Besuch". Alles, was darüber hinaus geht, ist "wohnen". Verstößt Du dagegen, kann fristlos gekündigt werden. Dabei können auch die Nebenkostenvorauszahlungen angehoben werden. Die Freundin ist verpflichtet, einen zweiten Wohnsitz anzumelden.
Dies kann Ärger mit der Behörde bringen, wenns nicht publik gemacht wird ist das okay für dich, aber nicht RECHT! Du musst aber gemeldet werden, da sonst hohe Strafbußen auf sie zukommen im Falle einer nicht-Meldung.
Welche Strafbußen denn ?
Geldstrafen, vllt ein wenig blöd ausgedrückt, Entschuldigung
Eigentlich sollte der Vermieter darüber informiert werden.
Es kommt aber immer drauf an, wie der vermieter und die Bewohner im Haus so "drauf" sind. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es niemanden so wirklich Interessiert, ob mal kurzzeitig häufiger Besuch kommt oder länger mit in der Wohnung wohnt. Den Wasser- und Stromverbrauch musst Du doch sowieso anhand der Zählerablesungen bezahlen.
Auf jeden Fall darüber informieren und parallel mal in Deinen Mietvertrag schauen, damit Du sicher sein kannst, daß Dir dadurch keine Nachteile entstehen. Habe mal gehört, daß eine Miete, die nur für einen gilt, nicht die Abnutzung etc. durch weitere Personen beinhaltet. WEnn es nur 6 Monate sind, und Du das mit Datum dem Vermieter mitteilst, meine ich, könnte es ohne weiteres durchgehen.
Wenn sie ununterbrochen die 6 Monate bei Dir wohnt, musst Du es dem Vermieter melden.
Was gibt sie denn als Adresse an, wo sie die 6 Monate zu erreichen ist? Wenn es Deine ist, musst Du sie angeben, wenn sie eine andere Adresse angibt, kannst Du es so sehen, dass die 6 Wochen Frist immer wieder von vorne beginnt.
und was ist, wenn Sie alle 5 Wochen für ein wochenende wo anders "wohnt" ??? Z.B. Sie ist bei ihren Eltern für ein Wochenende.
Fängt dann die 6-Wochen Frist nicht wieder von vorne an?
Kaufst du regelmäßig günstig Ware und verkaufst Sie teurer ist das gewerblicher Handel. Machst du eine Woche Pause, ist es immernoch gewerblicher Handel, verstehst du worauf ich hinaus will?
Wenn sie mehrfach hintereinander in 6-Wochen-Zeiträumen bei Euch wohnt, mußt Du es trotzdem anmelden. Was heißt hier "müssen". Du hast gefragt, ich hab's Dir gesagt, und ich kenne die Rechtssprechung. Laß es bleiben, fall auf die Nase und penne unter der Brücke, ist sicher nett bei diesem Wetter. Wirst schon sehen.