bei einem unfall wird ein 9 jähriges, 145 cm großes kind schwer verletzt (es ist och nicht befugt vorne zu sitzen und tut es trotzdem mit erlaubnis der eltern/elternteils), übernimmt die krankenversicherung, wenn nein gibt es dafür eine versicherung?

Da wird der Verantwortliche auf jeden Fall eine Mitschuld kriegen und die Versicherung verweigert (im günstigsten Fall) einen Teil der Kostenübernahme.
Eine Versicherung gegen Rechtsverstöße gibt es nicht.

Das wäre ja wohl das allerletzte wenn es dafür eine Versicherung gäbe ! Das Verhalten der Eltern kann ich nicht nachvollziehen,da sollte es eine richtig harte Strafe geben !

Jetzt muss ich mal blöd fragen: warum wird dieses Kind nicht einfach hinten in einem dafür vorgesehen Sitz transportiert, wie sich's gehört? Wieso willst Du von einer Versicherung ein vorsätzliches (!) Fehlverhalten abgedeckt haben?
hehe! ja er wollte vorne sitzen und mein Papa erlaubt hat es ihm erlaubt aber meine stiefmutter wollte es nur mal wissen (:
butz1510 am 22. März 2008 13:19 Kinder wollen alle vorn sitzen, das versteht man ja auch, aber es ist einfach zu gefährlich. Wenn was passiert, beißt man sich in den Hintern und dann wird gejammert, wie sowas bloß passieren konnte, richtig? Lieber abwarten bis das Kind groß genug ist.
Es ist übrigens ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Kinder nicht vorne sitzen dürfen. Es gibt seit 1993 ein neues Gesetz:
"Immer wieder wird Polizeibeamten die Frage gestellt, ob Kinder im Pkw auch vorne sitzen dürfen. Die Unsicherheit in der Bevölkerung zu dieser und anderen Kindersitzfragen scheint immer noch recht groß zu sein, obwohl die Kindersitzpflicht bereits seit dem 1. April 1993 gilt. Das Gesetz unterscheidet seitdem nicht mehr zwischen hinten und vorne sitzenden Kindern. Deshalb dürfen Kinder eben auch dann vorne sitzen, wenn die Rückbank leer ist. Die generelle Kindersitzpflicht gilt bis 12 Jahre, bzw. bis 150 cm Körpergröße in Pkw." Quelle: Polizei Gütersloh
ghostwriter am 22. März 2008 17:18 Genauso ist es. Kinder unter 1,50 dürfen vorn in entsprechenden Rückhaltesystemen sitzen.Denn was wäre, wenn 4 Kinder transportiert werden müssen? Dann doch besser vorn in entsprechendem Kindersitz, als hinten dazwischengequetscht u.nicht angeschnallt.

Bei Kindern übernimmt die KV erstmal die Kosten,holt sie sich später aber von dem Verursacher zurück.Siehe @HerrLich:Mitschuld wirkt sich auch finanziell aus.

Grobe Fahrlässigkeit ist durch die Versicherung nicht gedeckt. Günstigstenfalls wird die Versicherung zwar zahlen, aber die Eltern (den Halter des Fahrzeugs) in Regress nehmen (Kosten müssen zurückgezahlt werden).
Es geht hier nicht um die Haftpflicht- oder Kasko-Versicherung, sondern um die Krankenversicherung - und die zahlt immer! Ob sich die Krankenversicherung durch Regressansprüche schadlos halten kann, ist eine andere Frage.
also heißt dass dass der elternteil bzw. die eltern die es erlaubt haben schuld tragen?! Und was ist mit dem der zB. in das auto reingefahren ist bzw. den unfall verursacht hat??
Bei Fehlverhalten gibt es immer eine Mitschuld. Hier wurde durch die Eltern ein Gesetz nicht eingehalten.
Deshalb Mitschuld.
Kinder dürfen in entsprechenden Rückhaltesystemen(Kindersitze,Sitzerhöhungen) auch unter 1,50 vorn sitzen.