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Bei Unfall Polizei eingeschlatet

Frage von dirtybobic dirtybobic

Hey,

mir ist vor ein paar Tagen jemand leicht an mein Auto gefahren. Nun hatte er einen Zettel an meine Scheibe geheftet, Passanten haben zusätzlich jedoch noch die Polizei eingeschalten, welche den Vorgang auch nochmal aufgenommen hat. Ich kenne jemanden privat, der mir den schaden bezahlt, das kommt für mich und für denjenigen deutlich günstiger als wenn wir jetzt das über die Versicherung laufen lassen.

Nun habe ich heute jedoch einen Brief bekommen von der Polizei, in der ich Stellung dazu nehmen soll, - für mich ist die Sache aber schon längst gegessen. Gibt es eine Möglichkeit, das Verfahren abzubrechen?

Grüße

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Antworten (6)

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    Antwort von wolfgang001 wolfgang001

    Da sind zwei Vorgänge ans Laufen gekommen:

    1. Eine Anzeige wegen Fahrerflucht. Der Schadensverursacher hätte viel länger an Deinem Auto auf Dich warten müssen. Es ist nicht gestattet, so einfach einen Zettel hinter die Windschutzscheibe zu stecken und dann wegzufahren. Der Verursacher wird eine Strafe für das Entfernen vom Unfallort erhalten. Und da will die Polizei von Dir erfahren, was Du erlebt hast und wie groß der Schaden an Deinem Pkw war. Es ist für Dich nicht wichtig, ob die Anzeige zurückgezogen werden kann. Im Übrigen ist es ein Offizialdelikt, das auf jeden Fall von der Polizei untersucht wird. Da spielt es auch keine Rolle, ob jemand versucht, die Anzeige zurückzuziehen.

    2. Dein Pkw ist beschädigt worden. Du weißt wer den Schaden verursacht hat. Er oder seine Versicherung muss also dafür bezahlen. Du solltest deshalb einen Gutachter beauftragen, der den Schaden sich ansieht und Dir mitteilt, wie teuer es wird, ihn wieder zu reparieren. Danach bringst Du den Wagen in eine Werkstatt, wo dann der Schaden zu dem vom Gutachter angegeben Preis repariert wird. Für die Zeit, in der Du nicht fahren kannst, steht Dir ein Ersatzfahrzeug zu oder Ausfallgeld.

    Alles das muss der Verursacher bezahlen! Wenn Du dessen Versicherung kennst, dann informiere sie.

    Falls nach Abschluss der Reparaturarbeiten der Schaden sehr gering sein sollte, dann kann der Verursacher immer noch seine Versicherung informieren und ihr das Geld für die Reparatur überweisen. Damit würde er dann nicht zurückgestuft.

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    Antwort von RobinHood2000 RobinHood2000

    Weswegen ermitteln die denn?

    Unfallflucht? das wäre eine Straftat! Da kannste nichts stoppen,

    aber was den Schadenersatz betrifft, da kannst du sagen, dass du keine Ansprüchen stellen möchtest.

    Außerdem hat das nichts damit zu tun, ob der Schaden über die Versicherung läuft oder nicht.

    Kommentar von dirtybobic dirtybobic

    ja wegen Unfallflucht.

    Aber wenn das unabhängig von der Schadensregulierung ist, dann ist das ja gut. Ich möchte das ganze jetzt einfach abhaken, für mich ist das nicht so schlimm gewesen.

    Danke für deine Antwort!

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    Antwort von phlox1979 phlox1979

    Das ist keine große Sache. Einfach hin, erzählen was passiert war, und fertig.

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    Antwort von jimpo jimpo

    Geh zur Polizei, schildere da den Sachverhalt und daß Du und der Verursacher Euch privat einigen wollt.

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    Antwort von dollgar dollgar

    teile der polizei mit, daß die angelegenheit inzwischen für dich geregelt ist

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    Antwort von dirtybobic dirtybobic

    ich meinte natürlich, ich kennen privat jemanden, der mir den Schaden repariert.

    Kommentar von wolfgang001 wolfgang001wolfgang001

    Es spielt doch keine Rolle, wer repariert! Der andere muss zahlen, damit Du wieder ein schönes Auto bekommst!

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