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Bei Unfall mit altem Wagen nur Zeitwert maßgeblich?

Frage von frederick frederick

Ja, nun hab ich auch mal eine Frage.

Gestern abend wurde meiner Lebensgefährtin mit Schmackes bei rechts-vor-links die Vorfahrt genommen. Da war nichts mehr zu halten. Glücklicherweise überhaupt kein Personenschaden. Aber der gute alte POLO (Erstzulassung 9/1993) erleidet einen wirtschaftlichen Totalschaden. Das ist bei dem Fahrzeugalter schnell passiert. Morgen kommt der Sachverständige und wird wohl bestätigen, was in der Werkstatt (eine freie Meisterwerkstatt) schon verlautete. Der Wagen hat noch TÜV bis 08/2013. Ein Austausch des Fahrzeugs war zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht vorgesehen und ist finanziell auch so nicht eingeplant. Sondern vor dem Winter sollte der Wagen noch einmal neue Vorderreifen bekommen (die Hinterreifen sind noch in gutem und verkehrssicherem Zustand). Vielmehr ist der Wagen noch in einem vergleichsweise so guten Zustand (und auch stets werkstattgepflegt und deshalb technisch sicher und einwandfrei), dass wir einen weiteren TÜV-Zyklus ernsthaft erwogen hatten. Noch im Mai hatten wir z. B. wieder den Zahnriemen erneuern lassen, damit der Motor noch einmal bedenkenlos weitere 75.000 km laufen könnte. Der Wagen nimmt sich noch immer, wie auch vor Jahren, durchschnittlich 6,3 Liter/100 km, was auch im Vergleich mit gegenwärtigen Autos gut ist (tatsächlicher Verbrauch, nicht Verbrauchsermittlung nach Euro-Normen!!!) und ist Euro-4 eingestuft.

Werden wir nun diesen wirtschaftlichen Totalschaden hinnehmen müssen - und uns also mit der geringen Summe des so genannten Restwertes zufrieden geben müssen? Selbst die Anschaffung eines zuverlässigen gebrauchten Ersatzfahrzeugs wirft uns zu diesem Zeitpunkt schließlich verdammt zurück. Mit der Ersatzbeschaffung eines ebenfalls 18 Jahre alten Autos ist es ja nicht einfach getan (da weiß man schließlich nicht, was man bekommt, welche Risiken etwaiger Reparaturen darin stecken etc.). Dann wäre ja der Inhaber eines Neuwagens stets besser dran, dem auch ungefragt der Wagen komplett wiederhergestellt wird!? Und wer einen Gebrauchtwagen oder eine richtig schöne alte Möhre fährt, fährt immer mit dem wirtschaftlichen Risiko, das auch bei Fremdverschulden die Gegenseite dann sozusagen "geschenkt" bekommt? Wer weiß etwas dazu? Wie wird so etwas gehandhabt?

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Antworten (4)

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    Antwort von Stan82 Stan82

    Bei der Bemessung des Restwerts spielt nicht nur das Alter, sondern auch der Zustand des Wagens eine Rolle. Selbstverständlich wird dann aber nur der Zeitwert des Wagens berücksichtigt, denn wieso sollte man mehr ersetzt bekommen, als man besessen hat? Es besteht dann immer die Möglichkeit, sich bei einem Gebrauchtwagenhändler einen gleichwertigen Wagen zu kaufen.

    Kommentar von frederick frederickfrederick

    Ja, darum ging es: Ob oder inwieweit der Zustand des Wagens mit einfließt.

    Worum es NICHT geht: Mehr zu bekommen, als wir besessen haben. Sondern es geht darum, dass der gleichwertige Ersatz für den Erstattungsbetrag nicht zu bekommen ist. Anderes Beispiel, um einmal deutlich zu machen, worum es tatsächlich geht: Die RWE plant den Braunkohlenabbau und ein bestimmtes Haus wegzureißen. Das Haus ist 100 Jahre alt, das Grundstück von 1.200 qm in heutigen Zeiten mehr wert, als auf den ersten Blick erkennbar. Verkehrswert: 180.000 Euro. Dafür bekommt man aber woanders keinen gleichwertigen Ersatz. Schließlich sollte man nicht auf Fläche und Haus verzichten, nur weil "die Kohle" damit Kohle verdienen will. Je nach der Gegend, die in Frage kommt, muss man für ein Grundstück vergleichbarer Größe + einen Neubau wohl 300.000 bis 500.000 Euro veranschlagen. Genau um diese Frage gehen bei solchen Immobilienangelegenheiten jahrelange juristische Auseinandersetzungen. Es geht nämlich nicht darum, dass man MEHR bekommt als man vorher hatte (was der Schadensversursacher gern behauptet), sondern darum, durch den fremdverursachten Schaden keinen NACHTEIL zu erleiden.

    Darauf genau läuft es in unserem Fall nun hinaus, weil kein vernünftiger Mensch in dieser Größenordnung einen zähen Prozess anrollt mit letztendlich vergleichsweise geringem wirtschaftlichem Erfolg (das sieht bei Immobilien natürlich schon ganz anders aus): Wir tragen nun selbst die Spanne, die zwischen Restwert und der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Ersatzes (nicht: gleicher Ersatz!) liegt. Für die Spanne zwischen der unmittelbaren (finanziellen) Schlechterstellung und der offenbaren Besserstellung (weil das Ersatzfahrzeug neuer ist) werde ich keinen juristischen Streit anzetteln, selbst wenn ich bei der Anerkennung eines berechtigten Interesses und Erfolgsaussicht die Prozess- und Anwaltskosten nicht tragen müsste - weil DAS eben auch wirtschaftlich keiner wirklich sinnvollen Abwägung standhält. Dennoch erleiden wir einen unmittelbaren (finanziellen) Nachteil!

    Kommentar von Stan82 Stan82Stan82

    Darauf spekulieren viele Versicherer auch und sparen sich so eine Menge Geld. Eigentlich ein Unding, aber leider Gang und Gäbe. Solche Fälle sind nur mit einer (anständigen) Rechtsschutzversicherung mit gutem Gewissen zu bestreiten...

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    Antwort von poetter poetter

    *Werden wir nun diesen wirtschaftlichen Totalschaden hinnehmen müssen * Was willst Du sonst machen? Die Zeit zurückdrehen?

    Kommentar von frederick frederickfrederick

    Punkteschnorrer + Naseweis.

    Kommentar von poetter poetter

    Weder noch. Versicherungsmakler.

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    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Zunächst einmal Glückwunsch dazu, dass kein Personenschaden entstanden ist - das ist nämlich weitaus bedeutsamer.


    Grundsätzlich wird bei allen Entschädigungen ganz regelmäßig ausschließlich der Zeitwert erstattet, egal, ob KFZ, Hausrat oder sonstiges beschädigt/zerstört wurde. Alles andere wäre nicht nur wirtschaftlich unsinnig (weil es geradezu dazu zwingen würde, funktionierende Gegenstände möglichst zerstört zu bekommen, um neuen Ersatz zu erhalten), es wäre auch unbezahlbar. Natürlich bekommt jemand mit einem relativ neuwertigen Fahrzeug eine wesentlich höhere Erstattung - aber in den seltensten Fällen den Kaufpreis (wenn man mal von Szenarien wie "beim Abholen vom Händler Totalschaden durch Fremdverschulden" absieht). Tatsächlich ist bei Neufahrzeugen in den ersten 3 Jahren der Wertverlust sogar prozentual weitaus dramatischer (bis 50%!) als bei älteren Gebrauchtwagen. Abhilfe schafft da nur eine Wertausgleichversicherung (das ist z.B. bei Leasing sehr zu empfehlen). In eurem Fall ist das natürlich traurig, weil gut gepflegte ältere Gebrauchte auf dem deutschen Markt seit der Neuwagenprämienaktion praktisch unauffindbar sind - die wurden alle aus der EU rausverkauft. Evtl. findet ihr auf den einschlägigen KFZ-Portalen ja was Passendes - viel Glück!

    Kommentar von poetter poetter

    Streiche aus Deiner Antwort lieber "Hausrat". Dort wird der Neuwert bezahlt.

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Nein, das wäre so auch falsch. Die Hausratversicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert, was aber nicht identisch mit dem Neupreis ist. Dummerweise übersehen die meisten Versicherten allerdings, dass die Hausratvers. nur bis zur maximalen Deckungssumme erstattet; die sollte tunlichst bei etwa € 650.-- je m² Wohnfläche liegen. Das kostet aber deutlich mehr Prämie, als die meisten auszugeben gewillt sind -> Deckungslücke im Schadensfall vorprogrammiert.

    Kommentar von frederick frederickfrederick

    Bei Neufahrzeugen wird in den ersten 2 oder 3 Jahren bei wirtschaftlichem Totalschaden sehr wohl der Wiederbeschaffungswert gestellt. Weil die Wiederbeschaffung für den Geschädigten andernfalls ruinös wäre (siehe: der Wertverlust gerade in den ersten Jahren!). Folglich wird derjenige faktisch besser gestellt (ich meine nur: relativ; ich meine also nicht: nach Geldbetrag!), der ein Neufahrzeug hält.

    Weiterhin: Das neue Fahrzeug wird tatsächlich wiederhergestellt. Selbst jenseits der 2, 3 oder 6 Jahre ist ja die Spanne bis zum wirtschaftlichen Totalschaden noch deutlich größer, so dass eine Reparatur seltener in Frage steht. Dennoch kommt die Schlechterstellung später zum Tragen, nämlich z. B. beim Verkauf des Gebrauchten, wenn es dann lauten muss: Unfallwagen.

    Danke für den Hinweis, dass die Gesundheit der betroffenen Personen "weitaus bedeutsamer" sei. Ich wäre nicht darauf gekommen. Aber DAS nun einmal als bekannt gar nicht zur Diskussion gestellt, lautete meine Frage also nicht, was schwerer wiege, Personen- oder Sachschaden.

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Nein. Der Wiederbeschaffungswert bei Neufahrzeugen wird nur dann erstattet, wenn selbiges Risiko explizit separat versichert wurde. Ansonsten erstattet die Versicherung den Betrag Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert. Auf dem Differenzbetrag bleibt der Geschädigte sitzen. Das ist eine der Fallen, in die viele Leasingnutzer tappen - die Differenz aus Restwert und Buchwert, die der Leasingnehmer dem Leasinggeber in so einem Fall schuldet, wird nämlich auch durch die Vollkasko nicht abgedeckt.

    Was die Besser/Schlechterstellung angeht: Ja, das gehört halt zum Bereich des allgemeinen Lebensrisikos.

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    Antwort von Mismid Mismid

    man bekommt grundsätzlicher immer nur den Zeitwert, auch bei Brillen, Fernsehern, oder Unterhosen. Auch bei einem Neuwagen gibt es nicht den wert des Neuwagens sondern eben den Abschlag für ein zugelassenes Fahrzeug, da es sicher schon ein paar Kimolmeter gefahren war und ja schon zugelassen....

    Kommentar von poetter poetter

    Schon mal mir einer Unterhose einen Unfall gehabt?

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    Nur! Ich kenne dich ja nicht... ok wenn du nie Unterhosen trägst wirst du auch nie in einer Unterhose einen Unfall haben

    Kommentar von frederick frederickfrederick

    zu Ersatz bei Neufahrzeugen siehe vorstehenden Kommentar

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