Ja, nun hab ich auch mal eine Frage.
Gestern abend wurde meiner Lebensgefährtin mit Schmackes bei rechts-vor-links die Vorfahrt genommen. Da war nichts mehr zu halten. Glücklicherweise überhaupt kein Personenschaden. Aber der gute alte POLO (Erstzulassung 9/1993) erleidet einen wirtschaftlichen Totalschaden. Das ist bei dem Fahrzeugalter schnell passiert. Morgen kommt der Sachverständige und wird wohl bestätigen, was in der Werkstatt (eine freie Meisterwerkstatt) schon verlautete. Der Wagen hat noch TÜV bis 08/2013. Ein Austausch des Fahrzeugs war zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht vorgesehen und ist finanziell auch so nicht eingeplant. Sondern vor dem Winter sollte der Wagen noch einmal neue Vorderreifen bekommen (die Hinterreifen sind noch in gutem und verkehrssicherem Zustand). Vielmehr ist der Wagen noch in einem vergleichsweise so guten Zustand (und auch stets werkstattgepflegt und deshalb technisch sicher und einwandfrei), dass wir einen weiteren TÜV-Zyklus ernsthaft erwogen hatten. Noch im Mai hatten wir z. B. wieder den Zahnriemen erneuern lassen, damit der Motor noch einmal bedenkenlos weitere 75.000 km laufen könnte. Der Wagen nimmt sich noch immer, wie auch vor Jahren, durchschnittlich 6,3 Liter/100 km, was auch im Vergleich mit gegenwärtigen Autos gut ist (tatsächlicher Verbrauch, nicht Verbrauchsermittlung nach Euro-Normen!!!) und ist Euro-4 eingestuft.
Werden wir nun diesen wirtschaftlichen Totalschaden hinnehmen müssen - und uns also mit der geringen Summe des so genannten Restwertes zufrieden geben müssen? Selbst die Anschaffung eines zuverlässigen gebrauchten Ersatzfahrzeugs wirft uns zu diesem Zeitpunkt schließlich verdammt zurück. Mit der Ersatzbeschaffung eines ebenfalls 18 Jahre alten Autos ist es ja nicht einfach getan (da weiß man schließlich nicht, was man bekommt, welche Risiken etwaiger Reparaturen darin stecken etc.). Dann wäre ja der Inhaber eines Neuwagens stets besser dran, dem auch ungefragt der Wagen komplett wiederhergestellt wird!? Und wer einen Gebrauchtwagen oder eine richtig schöne alte Möhre fährt, fährt immer mit dem wirtschaftlichen Risiko, das auch bei Fremdverschulden die Gegenseite dann sozusagen "geschenkt" bekommt? Wer weiß etwas dazu? Wie wird so etwas gehandhabt?
Ja, darum ging es: Ob oder inwieweit der Zustand des Wagens mit einfließt.
Worum es NICHT geht: Mehr zu bekommen, als wir besessen haben. Sondern es geht darum, dass der gleichwertige Ersatz für den Erstattungsbetrag nicht zu bekommen ist. Anderes Beispiel, um einmal deutlich zu machen, worum es tatsächlich geht: Die RWE plant den Braunkohlenabbau und ein bestimmtes Haus wegzureißen. Das Haus ist 100 Jahre alt, das Grundstück von 1.200 qm in heutigen Zeiten mehr wert, als auf den ersten Blick erkennbar. Verkehrswert: 180.000 Euro. Dafür bekommt man aber woanders keinen gleichwertigen Ersatz. Schließlich sollte man nicht auf Fläche und Haus verzichten, nur weil "die Kohle" damit Kohle verdienen will. Je nach der Gegend, die in Frage kommt, muss man für ein Grundstück vergleichbarer Größe + einen Neubau wohl 300.000 bis 500.000 Euro veranschlagen. Genau um diese Frage gehen bei solchen Immobilienangelegenheiten jahrelange juristische Auseinandersetzungen. Es geht nämlich nicht darum, dass man MEHR bekommt als man vorher hatte (was der Schadensversursacher gern behauptet), sondern darum, durch den fremdverursachten Schaden keinen NACHTEIL zu erleiden.
Darauf genau läuft es in unserem Fall nun hinaus, weil kein vernünftiger Mensch in dieser Größenordnung einen zähen Prozess anrollt mit letztendlich vergleichsweise geringem wirtschaftlichem Erfolg (das sieht bei Immobilien natürlich schon ganz anders aus): Wir tragen nun selbst die Spanne, die zwischen Restwert und der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Ersatzes (nicht: gleicher Ersatz!) liegt. Für die Spanne zwischen der unmittelbaren (finanziellen) Schlechterstellung und der offenbaren Besserstellung (weil das Ersatzfahrzeug neuer ist) werde ich keinen juristischen Streit anzetteln, selbst wenn ich bei der Anerkennung eines berechtigten Interesses und Erfolgsaussicht die Prozess- und Anwaltskosten nicht tragen müsste - weil DAS eben auch wirtschaftlich keiner wirklich sinnvollen Abwägung standhält. Dennoch erleiden wir einen unmittelbaren (finanziellen) Nachteil!
Darauf spekulieren viele Versicherer auch und sparen sich so eine Menge Geld. Eigentlich ein Unding, aber leider Gang und Gäbe. Solche Fälle sind nur mit einer (anständigen) Rechtsschutzversicherung mit gutem Gewissen zu bestreiten...