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Bei Umzug in einen neuen LK, Auto ummelden?!

Frage von xxEarlxx xxEarlxx

Hallo und guten morgen an alle,

ich hätte eine Frage. Ich bin letzte Woche in einen neuen Landkreis gezogen. Die Versicherung von meinem Auto läuft derzeit über meinen Vater und ich bin als Halter eingetragen.

Auch wenn ich nur als Halter eingetragen bin muss ich das Auto ummelden oder kann ich das Auto auf den alten Landkreis laufen lassen?

Wenn ich es Ummelden muss, kann ich dabei gleich die Versicherung wechseln oder geht das nur bei Kündigung am Jahresende?

Dann fällt mir gleich noch eine Frage ein ;)

Die derzeite Versicherung läuft als Zweitwagen von meinem Vater (SF10) und ich bin als Halter ca. 3 Jahre eingetragen (SF3).  Kann ich bei Versicherungswechsel die SF Klasse 10 auf meinen Namen überschreiben lassen oder bekomme ich nur meine realen als Halter eingetragenen Jahre, also SF Klasse 3 übertragen?

 

schon mal Danke

mfg

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DerHans DerHans

    Die Einstufung der Versicherung geht nach dem Kennzeichen. Als Halter bist du verpflichtetm, das Fahrzeug umzumelden. Über deinen Vater läuft nur die Versicherungsnehmereigenschaft. Die Risikobeurteilung liegt an der Halterschaft.

    Den SF-Rabatt kannst du nur insofern übernehmen, wie du ihn laut deiner Führerscheindaten "selbst erfahren" haben könntest.

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    Antwort von Poison71 Poison71

    Hallo-Du musst auf jeden Fall das Auto schnellstens in deinem neuen Kreis ummelden.

    Da gib es bestimmte Fristen die eingehalten werden sollten.

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    Antwort von amigo06 amigo06

    1. Das Auto mußt du ummelden. Bei einer Kontrolle gibts sonst eine Strafe.

    2. Versicherung. Du bekommst bei der Umschreibung die SF-Klasse, die du dir hättest selbst erfahren hättest können. Auch wenn die bisherige (vom Vater auf 30% war).

    Kommentar von xxEarlxx xxEarlxx

    Ok, aber ist das ummelden ein Grund für einen Versicherungswechsel?

    danke

    Kommentar von amigo06 amigo06amigo06

    Nö, es wird ja nur ein neuer Wohnort eingetragen und möglicherweise ein neues Nummernschild vergeben. Versicherungsmäßig kann alles bleiben.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Die Versicherung kann in einem anderen Landkreis teurer oder billiger sein.

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    Antwort von crazyrat crazyrat

    DAuto muss auf den, der der Halter des Wagens laut den Fahrzeugpapieren ist, gemeldet sein. Der Versicherungsinhaber spielt da eine Nebenrolle.

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