Hallo und guten morgen an alle,
ich hätte eine Frage. Ich bin letzte Woche in einen neuen Landkreis gezogen. Die Versicherung von meinem Auto läuft derzeit über meinen Vater und ich bin als Halter eingetragen.
Auch wenn ich nur als Halter eingetragen bin muss ich das Auto ummelden oder kann ich das Auto auf den alten Landkreis laufen lassen?
Wenn ich es Ummelden muss, kann ich dabei gleich die Versicherung wechseln oder geht das nur bei Kündigung am Jahresende?
Dann fällt mir gleich noch eine Frage ein ;)
Die derzeite Versicherung läuft als Zweitwagen von meinem Vater (SF10) und ich bin als Halter ca. 3 Jahre eingetragen (SF3). Kann ich bei Versicherungswechsel die SF Klasse 10 auf meinen Namen überschreiben lassen oder bekomme ich nur meine realen als Halter eingetragenen Jahre, also SF Klasse 3 übertragen?
schon mal Danke
mfg
Ok, aber ist das ummelden ein Grund für einen Versicherungswechsel?
danke
Nö, es wird ja nur ein neuer Wohnort eingetragen und möglicherweise ein neues Nummernschild vergeben. Versicherungsmäßig kann alles bleiben.
Die Versicherung kann in einem anderen Landkreis teurer oder billiger sein.