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Bei Umzug Gebühr für Zwischenabrechnung zulässig?

Frage von expresso expresso

Ein Bekannter von mir ist umgezogen und hat von seinem Vermieter für dir Abrechnung der Nebenkosten eine "Zwischenabrechnungsgebühr" in Rechnung gestellt bekommen. Ist diese Gebühr zulässig? Es liegt doch in der Pflicht des Vermieters die Nebenkosten korrekt abzurechnen, oder?

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Antworten (4)

  • 5
    Antwort von HerrLich HerrLich

    nein, das ist sind nicht rechtens. Das sind Verwaltungskosten. Dazu gibt es auch ein Urteil "Vermieter muss Nutzerwechsel zahlen" - Az VIII ZR 19/07 -

    Kommentar von expresso expresso

    Gibt es eine Internetadresse wo ich das Urteil nachlesen kann?

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    http://www.ra-bamberg.de/aktuelles/?cat=2

    Kommentar von expresso expresso

    Danke! Schönen Abend noch!

    Kommentar von koira1975 koira1975koira1975

    Ja: http://brinkmann-dewert.de/category/fachgebiete/mietrecht/

  • 1
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    abrechnungsgebühren und ablesegebühren sind im rahmen der betriebskosten auf den mieter umlagefähig.

    der vermieter hat recht gehandelt.

    Kommentar von HerrLich HerrLichHerrLich

    Stimmt nicht - habe ich auch erst gestern gelernt ;-)

    Kommentar von Wieselchen1 Wieselchen1Wieselchen1

    HerrLich hat Recht. In der jüngeren Vergangenheit hat sich die Rechtsprechung hier zugunsten des Mieters gewandelt.

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    sorry support bitte löschen, habe mist verzapft

    Kommentar von HerrLich HerrLichHerrLich

    Nix da, das bleibt stehen. Ist mir gestern auch so ergangen ;-)

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    ich kannte das so nagelneue urteil noch nicht, aber man lernt immer was hier :o))

    Kommentar von MathiasMuench MathiasMuenchMathiasMuench

    Jaha! Das kommt davon, wenn man nicht den ganzen Tag online ist: http://www.gutefrage.net/frage/wer-muss-die-zwischenablesung-heizung-bei-auszug-bezahlen (-;

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    @MathiasMünch: man kann ja nicht überall sein und nicht jeder bezieht die fachpresse wo urteile drin stehen. ist wohl eher auch literatur für rechtsanwälte :o))

  • 0
    Antwort von LittleArrow LittleArrow

    Nein!

    Siehe Mathias Münch!

  • 0
    Antwort von edgarine edgarine

    Gebühren für die Zwischenablesung bei Umzug sind auf jeden Fall vom Mieter zu tragen, da diese zu den Betriebskosten zählen und eine korrekte NB-Abrechnung sonst nicht möglich wäre.

    Kommentar von HerrLich HerrLichHerrLich

    falsch

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Falsch kann jeder behaupten. Wo ist das Grundsatzurteil?
    Wie soll der Vermieter korrekt abrechnen wenn keine Zwischenablesung gemacht wird.
    Genau wie die Ablesung zur Jahresabrechnung hat der Mieter die Kosten der Zwischenablesung zu tragen.
    Läßt der Vermieter komplett von einer Abrechnungsfirma abrechnen, zahlt der Mieter dies auch.

    Kommentar von HerrLich HerrLichHerrLich

    Mein Gott, lies doch meine Antwort.

    Kommentar von MathiasMuench MathiasMuenchMathiasMuench

    Liebe Leute, kein Grund zur Aufregung. Das Urteil ist vom 14.11.07 und erst im Januar 2008 (!) in der Fachpresse veröffentlicht worden. Dafür ist die GF-Community ziemlich gut informiert.

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Mathias: 3xDH.

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