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Bei Umzug Gebühr für Zwischenabrechnung zulässig?

gefragt von expresso am 18.01.2008 um 22:18 Uhr

Ein Bekannter von mir ist umgezogen und hat von seinem Vermieter für dir Abrechnung der Nebenkosten eine "Zwischenabrechnungsgebühr" in Rechnung gestellt bekommen. Ist diese Gebühr zulässig? Es liegt doch in der Pflicht des Vermieters die Nebenkosten korrekt abzurechnen, oder?

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Recht x 35.079 Finanzen x 23.654 Geld x 22.509 Vermietung x 263

HerrLich
beantwortet von HerrLich am 18. Januar 2008 22:22
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nein, das ist sind nicht rechtens. Das sind Verwaltungskosten. Dazu gibt es auch ein Urteil "Vermieter muss Nutzerwechsel zahlen" - Az VIII ZR 19/07 -

Kommentar von expresso am 18. Januar 2008 22:27

Gibt es eine Internetadresse wo ich das Urteil nachlesen kann?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 18. Januar 2008 22:28
Kommentar von expresso am 18. Januar 2008 22:33

Danke! Schönen Abend noch!

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 18. Januar 2008 22:28

xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 18. Januar 2008 22:23
1x
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abrechnungsgebühren und ablesegebühren sind im rahmen der betriebskosten auf den mieter umlagefähig.

der vermieter hat recht gehandelt.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 18. Januar 2008 22:25

Stimmt nicht - habe ich auch erst gestern gelernt ;-)

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 18. Januar 2008 22:27

HerrLich hat Recht. In der jüngeren Vergangenheit hat sich die Rechtsprechung hier zugunsten des Mieters gewandelt.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 18. Januar 2008 22:29

sorry support bitte löschen, habe mist verzapft

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 18. Januar 2008 22:30

Nix da, das bleibt stehen. Ist mir gestern auch so ergangen ;-)

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 18. Januar 2008 22:32

ich kannte das so nagelneue urteil noch nicht, aber man lernt immer was hier :o))

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 19. Januar 2008 00:12

Jaha! Das kommt davon, wenn man nicht den ganzen Tag online ist: http://www.gutefrage.net/frage/wer-muss-die-zwischenablesung-heizung-bei-auszug-bezahlen (-;

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 19. Januar 2008 11:12

@MathiasMünch: man kann ja nicht überall sein und nicht jeder bezieht die fachpresse wo urteile drin stehen. ist wohl eher auch literatur für rechtsanwälte :o))


LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 20. Januar 2008 01:01
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Nein!

Siehe Mathias Münch!


anonym
beantwortet von edgarine am 18. Januar 2008 22:28
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Gebühren für die Zwischenablesung bei Umzug sind auf jeden Fall vom Mieter zu tragen, da diese zu den Betriebskosten zählen und eine korrekte NB-Abrechnung sonst nicht möglich wäre.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 18. Januar 2008 22:29

falsch

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 18. Januar 2008 22:34

Falsch kann jeder behaupten. Wo ist das Grundsatzurteil?
Wie soll der Vermieter korrekt abrechnen wenn keine Zwischenablesung gemacht wird.
Genau wie die Ablesung zur Jahresabrechnung hat der Mieter die Kosten der Zwischenablesung zu tragen.
Läßt der Vermieter komplett von einer Abrechnungsfirma abrechnen, zahlt der Mieter dies auch.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 18. Januar 2008 22:35

Mein Gott, lies doch meine Antwort.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 19. Januar 2008 00:19

Liebe Leute, kein Grund zur Aufregung. Das Urteil ist vom 14.11.07 und erst im Januar 2008 (!) in der Fachpresse veröffentlicht worden. Dafür ist die GF-Community ziemlich gut informiert.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 20. Januar 2008 01:00

Mathias: 3xDH.


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