Ein Bekannter von mir ist umgezogen und hat von seinem Vermieter für dir Abrechnung der Nebenkosten eine "Zwischenabrechnungsgebühr" in Rechnung gestellt bekommen. Ist diese Gebühr zulässig? Es liegt doch in der Pflicht des Vermieters die Nebenkosten korrekt abzurechnen, oder?

nein, das ist sind nicht rechtens. Das sind Verwaltungskosten. Dazu gibt es auch ein Urteil "Vermieter muss Nutzerwechsel zahlen" - Az VIII ZR 19/07 -
abrechnungsgebühren und ablesegebühren sind im rahmen der betriebskosten auf den mieter umlagefähig.
der vermieter hat recht gehandelt.
HerrLich am 18. Januar 2008 22:25 Stimmt nicht - habe ich auch erst gestern gelernt ;-)
Wieselchen1 am 18. Januar 2008 22:27 HerrLich hat Recht. In der jüngeren Vergangenheit hat sich die Rechtsprechung hier zugunsten des Mieters gewandelt.
sorry support bitte löschen, habe mist verzapft
HerrLich am 18. Januar 2008 22:30 Nix da, das bleibt stehen. Ist mir gestern auch so ergangen ;-)
ich kannte das so nagelneue urteil noch nicht, aber man lernt immer was hier :o))
Jaha! Das kommt davon, wenn man nicht den ganzen Tag online ist: http://www.gutefrage.net/frage/wer-muss-die-zwischenablesung-heizung-bei-auszug-bezahlen (-;
@MathiasMünch: man kann ja nicht überall sein und nicht jeder bezieht die fachpresse wo urteile drin stehen. ist wohl eher auch literatur für rechtsanwälte :o))
Gebühren für die Zwischenablesung bei Umzug sind auf jeden Fall vom Mieter zu tragen, da diese zu den Betriebskosten zählen und eine korrekte NB-Abrechnung sonst nicht möglich wäre.
HerrLich am 18. Januar 2008 22:29 falsch
Wolfi0410 am 18. Januar 2008 22:34 Falsch kann jeder behaupten. Wo ist das Grundsatzurteil?
Wie soll der Vermieter korrekt abrechnen wenn keine Zwischenablesung gemacht wird.
Genau wie die Ablesung zur Jahresabrechnung hat der Mieter die Kosten der Zwischenablesung zu tragen.
Läßt der Vermieter komplett von einer Abrechnungsfirma abrechnen, zahlt der Mieter dies auch.
HerrLich am 18. Januar 2008 22:35 Mein Gott, lies doch meine Antwort.
Liebe Leute, kein Grund zur Aufregung. Das Urteil ist vom 14.11.07 und erst im Januar 2008 (!) in der Fachpresse veröffentlicht worden. Dafür ist die GF-Community ziemlich gut informiert.
LittleArrow am 20. Januar 2008 01:00 Mathias: 3xDH.
Gibt es eine Internetadresse wo ich das Urteil nachlesen kann?
http://www.ra-bamberg.de/aktuelles/?cat=2
Danke! Schönen Abend noch!
Ja: http://brinkmann-dewert.de/category/fachgebiete/mietrecht/