KalalaKa636 am 19.09.2008 um 14:19 Uhr
Ich habe vor 13 Tagen eine Jeans gekauft, welche ich verschenken wollte. Ich habe die Etiketten entfernt, jedoch aufbewahrt. Meiner Freundin passt die Hose leider nicht und ich wollte sie heute zurück bringen. Nun wollte Leos Jeans die Hose nicht zurück nehmen mit der Unterstellung, sie sei eindeutig getragen, das wäre am Gewebe zu sehen. Fakt ist jedoch, dass die Hose lediglich anprobiert aber nicht länger als vielleicht zwei Minuten "getragen" wurde, also beim Kauf schon so aussah. Man unterstellte mir nun, ich würde das Geschäft betrügen wollen. Was kann ich tun?

Nichts.
Entgegen einem verbreiteten Rechtsirrtum gibt es kein allgemeines Umtauschrecht. (Mängelhaftung ist etwas vollkommen anderes und greift hier nicht.)
Lerne daraus und verschenke beim nächsten Mal lieber einen Gutschein.
KalalaKa636 am 20. September 2008 11:48 Da hast Du recht, sowas passiert mir nicht mehr :-)

Hallo Kerstin ! Hast Du direkt mit dem Geschäftsführer gesprochen oder nur mit einer Angestellten ? Vielleicht läßt Du einfach mal Deine Freundin mit der Jeans, dem Kaufbeleg und den abgetrennten Etiketten in das Geschäft gehen zum Versuch, das Geschenk umzutauschen. Kann ja auch sein, daß der Leiter des Ladens einfach mal einen schlechten Tag hatte. Viel Glück ! Gruß Anne
KalalaKa636 am 19. September 2008 17:24 Hallo Anne, der Geschäftsführer war nicht anwesend, ich habe meine Nummer hinterlassen, bisher hat aber noch immer keiner zurück gerufen. Meine Freundin wohnt in Hamburg die hatte ich zum Geburtstag besucht (und hatte dann leider ein unpassendes Geschenk). Ich muss also allein nochmal hinfahren, denn morgen ist der 14. Tag! Ich ärgere mich einfach über diese Behandlung, es geht ja auch schließlich um über 100 Euro! Mal sehen, was ich mir morgen an den Kopf werfen lassen muss... Liebe Grüße, Kerstin
Stand auf dem Kassenzettel "vom Umtausch ausgeschlossen", sonst mal wegen übler nachrede den Geschäftsführer dabei holen. Natürlich in bei sein anderer Kunden.

Haben die keine von der Marke zum Vergleich?
KalalaKa636 am 19. September 2008 14:24 Doch, die haben sie auch daneben gehalten, sah tatsächlich von der Farbe etwas anders aus. Aber ich hab sie ja so gekauft...
bitmap am 19. September 2008 14:33 Da bin ich gerade überfragt. Wäre evtl. auch interessant, ob ein objektiver Unbeteiligter dir oder den Verkäuferinnen zustimmen würde.
Ne Jeans ist ja in der Regel robust und zeigt nicht so schnell Abnutzungsspuren.
KalalaKa636 am 19. September 2008 15:26 Richtig, ich konnte mich darüber auch nur wundern. Vor allem, dass der Verkäuferin jetzt eine Abnutzung auffällt, sie mir aber genau in dem Zustand anstandslos verkauft wurde!
Umtausch ist eine freiwillige Leistung.
Such Dir Jemanden dem die Hose passt und schenke sie Demjenigen.
Du hast kein Anrecht, Ware, die keinen Fehler hat, umzutauschen.
Danke für die Antwort. Aber muss man sich so etwas denn tatsächlich einfach gefallen lassen?
Geschäftsleitung fragen, was sie zu so einem Vorwurf meinen und ob sie das als gute Werbung empfinden.
Dann hätte sich das Geschäft das aber einfach machen können und das so sagen können. Scheinbar räumen die ja ein Rückgabe- oder/und Umtauschrecht in ihren AGB ein. Dann bliebe noch der Betrugsvorwurf.
Das ist der Punkt. Was kann ich denn dagegen tun oder muss ich das tatsächlich so hinnehmen? Hätten sie den Umtausch wegen der entfernten Etiketten verweigert, hätte ich das akzeptiert. Aber so fühle ich mich doch sehr angegriffen.
In die Realität transponiert gehe ich davon aus, daß die Schilderung des Fragestellers das Ergebnis eine längeren und unerfreulichen Diskussion ist. Solche Diskussionen enden häufig in Unterstellungen. Denke, daß der "Betrugsvorwurf" nicht juristisch technisch gedacht war.
Hallo Herr Richter, habe gerade gesehen, dass Sie Jurist sind. Also kann ich Ihrer Meinung nach tatsächlich nicht reagieren und muss die Jeans behalten und den Vorwurf hinnehmen? Danke für Ihre Mühe.
Umtausch der Jeans ist definitiv nicht möglich. (Behalten mußt Du sie natürlich nicht: Du kannst sie auch wegwerfen. ;-))
Natürlich könnte man jetzt wegen des Vorwurfes ein riesengroßes Faß aufmachen und Strafantrage wegen Beleidigung stellen. Ich würde das aber nicht machen: Geht eh aus, wie das Hornberger Schießen.