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Bei Umtausch einer Jeans wurde mir Betrug unterstellt

gefragt von KalalaKa636KalalaKa636 am 19.09.2008 um 14:19 Uhr

Ich habe vor 13 Tagen eine Jeans gekauft, welche ich verschenken wollte. Ich habe die Etiketten entfernt, jedoch aufbewahrt. Meiner Freundin passt die Hose leider nicht und ich wollte sie heute zurück bringen. Nun wollte Leos Jeans die Hose nicht zurück nehmen mit der Unterstellung, sie sei eindeutig getragen, das wäre am Gewebe zu sehen. Fakt ist jedoch, dass die Hose lediglich anprobiert aber nicht länger als vielleicht zwei Minuten "getragen" wurde, also beim Kauf schon so aussah. Man unterstellte mir nun, ich würde das Geschäft betrügen wollen. Was kann ich tun?

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Recht x 35.217 Kleidung x 4.872 Jeans x 517 umtausch x 431

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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 19. September 2008 14:21
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Hilfreichste Antwort

Nichts.

Entgegen einem verbreiteten Rechtsirrtum gibt es kein allgemeines Umtauschrecht. (Mängelhaftung ist etwas vollkommen anderes und greift hier nicht.)

Kommentar von A00652225878df3c61e0140534d098b0smallKalalaKa636 am 19. September 2008 14:25

Danke für die Antwort. Aber muss man sich so etwas denn tatsächlich einfach gefallen lassen?

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 19. September 2008 14:34

Geschäftsleitung fragen, was sie zu so einem Vorwurf meinen und ob sie das als gute Werbung empfinden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. September 2008 14:25

Dann hätte sich das Geschäft das aber einfach machen können und das so sagen können. Scheinbar räumen die ja ein Rückgabe- oder/und Umtauschrecht in ihren AGB ein. Dann bliebe noch der Betrugsvorwurf.

Kommentar von A00652225878df3c61e0140534d098b0smallKalalaKa636 am 19. September 2008 14:33

Das ist der Punkt. Was kann ich denn dagegen tun oder muss ich das tatsächlich so hinnehmen? Hätten sie den Umtausch wegen der entfernten Etiketten verweigert, hätte ich das akzeptiert. Aber so fühle ich mich doch sehr angegriffen.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 19. September 2008 14:34

In die Realität transponiert gehe ich davon aus, daß die Schilderung des Fragestellers das Ergebnis eine längeren und unerfreulichen Diskussion ist. Solche Diskussionen enden häufig in Unterstellungen. Denke, daß der "Betrugsvorwurf" nicht juristisch technisch gedacht war.

Kommentar von A00652225878df3c61e0140534d098b0smallKalalaKa636 am 19. September 2008 15:31

Hallo Herr Richter, habe gerade gesehen, dass Sie Jurist sind. Also kann ich Ihrer Meinung nach tatsächlich nicht reagieren und muss die Jeans behalten und den Vorwurf hinnehmen? Danke für Ihre Mühe.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 19. September 2008 17:43

Umtausch der Jeans ist definitiv nicht möglich. (Behalten mußt Du sie natürlich nicht: Du kannst sie auch wegwerfen. ;-))

Natürlich könnte man jetzt wegen des Vorwurfes ein riesengroßes Faß aufmachen und Strafantrage wegen Beleidigung stellen. Ich würde das aber nicht machen: Geht eh aus, wie das Hornberger Schießen.


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anonym
beantwortet von tobine am 19. September 2008 18:41
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Lerne daraus und verschenke beim nächsten Mal lieber einen Gutschein.

Kommentar von A00652225878df3c61e0140534d098b0smallKalalaKa636 am 20. September 2008 11:48

Da hast Du recht, sowas passiert mir nicht mehr :-)


Kapstadt
beantwortet von Kapstadt am 19. September 2008 17:08
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Hallo Kerstin ! Hast Du direkt mit dem Geschäftsführer gesprochen oder nur mit einer Angestellten ? Vielleicht läßt Du einfach mal Deine Freundin mit der Jeans, dem Kaufbeleg und den abgetrennten Etiketten in das Geschäft gehen zum Versuch, das Geschenk umzutauschen. Kann ja auch sein, daß der Leiter des Ladens einfach mal einen schlechten Tag hatte. Viel Glück ! Gruß Anne

Kommentar von A00652225878df3c61e0140534d098b0smallKalalaKa636 am 19. September 2008 17:24

Hallo Anne, der Geschäftsführer war nicht anwesend, ich habe meine Nummer hinterlassen, bisher hat aber noch immer keiner zurück gerufen. Meine Freundin wohnt in Hamburg die hatte ich zum Geburtstag besucht (und hatte dann leider ein unpassendes Geschenk). Ich muss also allein nochmal hinfahren, denn morgen ist der 14. Tag! Ich ärgere mich einfach über diese Behandlung, es geht ja auch schließlich um über 100 Euro! Mal sehen, was ich mir morgen an den Kopf werfen lassen muss... Liebe Grüße, Kerstin


bgd24
beantwortet von bgd24 am 19. September 2008 14:23
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Stand auf dem Kassenzettel "vom Umtausch ausgeschlossen", sonst mal wegen übler nachrede den Geschäftsführer dabei holen. Natürlich in bei sein anderer Kunden.


bitmap
beantwortet von bitmap am 19. September 2008 14:21
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Haben die keine von der Marke zum Vergleich?

Kommentar von A00652225878df3c61e0140534d098b0smallKalalaKa636 am 19. September 2008 14:24

Doch, die haben sie auch daneben gehalten, sah tatsächlich von der Farbe etwas anders aus. Aber ich hab sie ja so gekauft...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. September 2008 14:33

Da bin ich gerade überfragt. Wäre evtl. auch interessant, ob ein objektiver Unbeteiligter dir oder den Verkäuferinnen zustimmen würde.

Ne Jeans ist ja in der Regel robust und zeigt nicht so schnell Abnutzungsspuren.

Kommentar von A00652225878df3c61e0140534d098b0smallKalalaKa636 am 19. September 2008 15:26

Richtig, ich konnte mich darüber auch nur wundern. Vor allem, dass der Verkäuferin jetzt eine Abnutzung auffällt, sie mir aber genau in dem Zustand anstandslos verkauft wurde!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 19. September 2008 14:20
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Umtausch ist eine freiwillige Leistung.

Such Dir Jemanden dem die Hose passt und schenke sie Demjenigen.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 10. März 2009 10:07
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Du hast kein Anrecht, Ware, die keinen Fehler hat, umzutauschen.


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