Ich habe meinem Neffen meine Wohnung für jetzt 5 Jahre ohne Mietvertrag überlassen. Er zahlte die laufenden Kosten . Hat in dieser Zeit nicht einmal renoviert. Jetzt ist er aus- gezogen. Hat für Juni nur die Hälfte der Kosten überwiesen, den Schlüssel noch nicht abgegeben und in der Wohnung keine Reparatur u. Renovierungsarbeiten vorgenommen. Die Wohnung war bevor er einzog eine Nichtraucherwohnung. Jetzt riecht alles furchtbar nach Rauch. Besteht eine rechtliche Möglichkeit meinen Neffen zu der Wieder herstellung des ursprünglichen Zustands zu zwingen .
Bei Überlassung einer Wohnung ohne Mietvertrag. Wie sind die rechtlichen Möglichkeiten.
Antworten (7)
-
3Antwort von
sunnytime07sunnytime07
Hast Du denn schon versucht ein klärendes Gespräch mit ihm zuführen? Ansonsten mit Deiner Schwester/Bruder reden. Ihr seid doch Familie...VG
-
3Antwort von
pippi60pippi60
Ohne Mietvertrag ist es schwierig. Wie willst Du beweisen, was vereinbart war? In meinem steht zum Beispiel noch: besenrein, in den neueren Verträgen muß renoviert sein.
Kommentar von
Indy72Indy72 DH!
-
-
1Antwort von
karabagkarabag
Da bist doch selber schuld ohne Vertrag.
Kommentar von
Indy72Indy72 Leider richtig!
-
0Antwort von
gnat01gnat01
Bei einem münlich abgeschlossenen Mietvertrag gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (§ 550 BGB). Schönheitsreparaturen können auf den Mieter abgewälzt werden. Ist keine Vereinbahrung getroffen worden, bzw. lassen sie sich nicht nachweisen, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen. (§ 535 BGB). Rauchen in Wohnungen ist erlaubt (Artikel 13 Grundgesetz) und gehört auch nach BGB zum vertraglichen Gebrauch einer Mietwohnung http://dejure.org/gesetze/BGB/538.html
-
0Antwort von
jotde01jotde01
tja, so ist das mit Verträgen und Verwandschaft oder Bekanntschaft....man meint, sie nicht machen zu müssen, aber eine Vermietung ist nun mal eine geschäftliche Angelegenheit. Und da heute immer weniger der Handschlag oder das Wort eines ehrbaren Kaufmanns gilt, geht es nicht ohne Verträge. Wenn dein Neffe nicht einsichtig ist, wirst du ein Problem haben, denn er kann alles behaupten. Auf jeden Fall erst ein,mal das Schloß auswechseln.
-
0Antwort von
Indy72Indy72
Ohne etwaige klauseln im Vertrag oder Zeugen solcherlei mündlichen Vereinbarungen hast du eher schlechte Karten.
-
Korrekt, das wäre der erste Schritt!