Hallo da draußen, eine Bedarfsgemeinschaft mit Kind bezieht Hartz4. Die Trennung steht bevor. Die Frage, darf eine Wohnung, angemessen für 1Erwachsenen und ein Kind, bezogen werden, auch wenn das Kind nicht gleich mit einzieht? Vielen Dank für evtl. Antworten
Bei Trennung Umzug in zu große Wohnung
Antworten (9)
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helrichhelrich
Was heißt "nicht gleich"? Wenn das Kind seinen Wohnsitz bei dem Elternteil mit H4 hat, dann darf die Wohnung bis 60 qm groß sein. Wenn das Kind allerdings nur besuchsweise bei diesem Elternteil ist, dann steht dem Elternteil auch nur eine Wohnung bis maximal 50 qm zu. 50 qm sind ein Zugeständnis aufgrund der Tatsache, daß es nicht ausreichend 45 qm-Wohnungen gibt.
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Bettina1962Bettina1962
Hallo,am Besten einen Termin bei der Arge machen und das Problem schildern.Alles sofort schriftlich geben lassen (für ev.Streitigleiten/Ablehnung).Es müssen dazu noch Fragen wie Mietsicherheit,Möbel,Umzugskosten, Unterhaltsverpflichtungen,Besuchssrecht etc. geklärt werden.Da ist jeder ein "Einzelfall".
Ohne Zustimmung der Arge darf man auch bei Trennung nicht einfach eine Wohnung mieten!!!Sie dürfen die Leistung gesetzlich verweigern!!!
Im Notfall gibt es schnell Termine bei der Arge.Keine Angst,es sind auch nur Menschen.
Das Wichtigste ist das Kind! Wenn es alt genug ist sollte es alleine entscheiden dürfen bei wem es leben möchte! Schule, Freunde und das soziale Umfeld sind auch wichtig für Kinder.
Eine Trennung ist manchmal der bessere Weg, aber als "Eltern" sollte man zum Wohle des Kindes handeln.
Alles Gute :L.G.B.
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truxumuxitruxumuxi
Erzähl doch mal warum, weshalb wieso. Klingt ziemlich verworren. Um was geht es denn genau. Wenn es dein Kind ist, du die Mutter bist, dann nimm dein kind und zieh mit dem Kind aus. Oder was hattest du denn vor. Das Kind erst mal dem Vater überlassen und dann mal schauen was so läuft. Nein, da musst du schon Nägel mit Köpfen machen, der STeuerzahler kann dir nicht deine Wünsche finanzieren, wie du das gerne hättest. Andere kriegen das auch hin.
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truxumuxitruxumuxi
Wenn du eine Wohnung nimmst und du ziehst in die Wohnung ein, dann muss diese für eine PErson ausgelegt sein. Wenn dann muss das Kind gleich mitumziehen. Alles andere geht nicht. Die Sachbearbeitet bei der ARGE werden dir da einen Strich zu die Rechnung machen. Entweder mit oder ohne Kind. Halbe Sachen gibts nicht.
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VirtualSelfVirtualSelf
Grundsätzlich kann der Sachbearbeiter bei seiner Entscheidung nur vom Status Quo ausgehen; und der wäre ja nun mal ein Erwachsener.
Allerdings können und müssen natürlich weitere Umstände berücksichtigt werden, z.B. die Frage, wie zeitnah der Zuzug erfolgen wird und wie konkret das Ganze ist. Allein die Möglichkeit, dass Kind irgendwann zuzieht, wird für eine größere Wohnung nicht reichen. Hier heißt es also: mit dem Sachbearbeiter reden. -
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FilmFilmFilmFilm
Wenn das Sorgerecht besteht, dann muss die Wohnung für 2 Leute genehmigt werden, also 60 qm. Denn es muss ja gewährleistet sein , dass das Kind bei Besuchen seinen Schlafplatz und Platz zum spielen etc. hat.
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HummelPupsHummelPups
ich denke, wenn du Hartz 4 beziehst und dein Kind mit dort angemeldet wird (also in Kürze nach geholt wird) dann schon. Mir stellt sich die Frage, warum du dein Kind nicht gleich mit nimmst?
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bubble441441 Weil es erstmal dessen Entscheidung ist, die ich sonst nur gerichtlich revidieren könnte und das möcht ich nicht unbedingt.
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truxumuxitruxumuxi Wessen Entscheidung ? Des Kinder oder des Vaters. LAss dir doch nicht jedes Wort aus der NAse ziehen, sonst können wir nicht helfen.
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Agnes10Agnes10
Wieso zieht das Kind nicht gleich mit? Die Ämter sehen das oft sehr kritisch und erlauben bzw. bezahlen nur Raum, den man bedarf. Also erst mal nur 1 Person!
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bubble441441 Kinder können noch nicht die Folgen absehen, ist das nicht, menschlich gesehn, ein Grund?
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truxumuxitruxumuxi Was für Folgen. Rede doch mal Klartext. Um was geht es denn genau und wo was hast du denn Angst. Irgendwie klingt das alles sehr verworren.
Sorgereicht oder geteiltes Sorgerecht alleine rechtfertigte noch keinen Anspruch auf eine Wohnung, die für zwei Personen bemessen ist.
Grundsätzlich kommt es auf die gesamten Umstände an. Häufigkeit des Besuchs, Schnitt der Wohnung, etc.., das heißt nicht alleTrennungssfolgen werden komplett sozialisiert.