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Bei Todesfall in der Familie wie vie Tage frei?

Frage von denas denas

Hallo, meine Mutter ist diese Woche verstorben und dann war ich zwei Tage nicht beim Arbeiten. Nun hat mein Meister gesagt, dass ich wahrscheinlich Urlaub nehmen muss für diese zwei Tage. Jetzt meine Frage: ist das Rechtens? Oder gibts da ein Gesetz, das so etwas beinhaltet? Oder muss ich da einfach auf die Kulanz meines Chefs achten? Danke!

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Joka20052006 Joka20052006

    schau doch mal unter: http://www.bild.de/BILD/ratgeber/geld-karriere/2008/02/sonder-urlaub/diese-freie...

    ansonsten: [..]Anspruch auf Sonderurlaub besteht bei einem Todesfall in der Familie aus § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), denn die Arbeitsleistung ist dem Arbeitnehmer unverschuldet aus einem in seiner Person liegenden Grund unmöglich oder unzumutbar. Bei einem Todesfall in der Familie handelt es sich um einen sogenannten Verhinderungsgrund. Damit bekommt der Mitarbeiter bei einem Todesfall Sonderurlaub, und zwar mit Entgeltfortzahlung (§ 616 Bürgerliches Gesetzbuch).

    Wie lange der Sonderurlaub bei einem Todesfall in der Familie dauert, ist gesetzlich nicht geregelt. Nach § 616 BGB besteht der Anspruch auf Freistellung für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit. Die genaue Dauer des Sonderurlaubs ist einzelfallabhängig. Als Grundregel kann festhalten werden, dass bei einer Dauer des Arbeitsverhältnisses

    • von bis zu 6 Monaten längstens 3 Tage, • von 6 bis 12 Monaten längstens 1 Woche und • ab 1 Jahr längstens 2 Wochen aufgrund einer persönlichen Behinderung Fehltage zumutbar sind.

    Nun ist natürlich eine Geburt, ein Umzug, ein Todesfall oder auch eine Hochzeit kein Ereignis, welches berechtigt, 2 Wochen zu fehlen. Hier kann man davon ausgehen, dass 1 bis 2 Tage Sonderurlaub beansprucht werden können.

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    Antwort von Chianti Chianti

    sofern es nicht im arbeitsvetrag geregelt ist, für diese fälle gibt es den:

    § 616 Vorübergehende Verhinderung

    Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.

    Kommentar von geige geigegeige

    Während die Rechtsprechung regelmäßig einen Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung pauschal für die Dauer von 1 - 2 Tagen gewährt, regeln zahlreiche Tarifverträge die Dauer abhängig vom einzelnen Anlass sehr detailliert. Diese tarifvertraglichen Regelungen bieten eine gute Orientierung, sind jedoch verpflichtend nur anzuwenden, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber Mitglied in der jeweiligen Tarifpartei sind oder der Tarifvertrag allgemeinverbindlich erklärt wurde.

    Weitere Info unter: http://www.aachen.ihk.de/de/rechtsteuern/download/kh180.htm

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    Antwort von Gewuerzmeister Gewuerzmeister

    Ich glaube es gibt einen Tag Sonderurlaub für die Beerdigung, bin mir aber nicht sicher.

    Kommentar von Steinbock123 Steinbock123Steinbock123

    stimmt!

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    Antwort von naibaf8989 naibaf8989

    Tarifvertragliche Regelung. Dieser Vertrag ist nur verbindlich, wenn der AG Tarifpartner ist. Wenn ja, muss der Tarifvertzrag im Betrieb ausgehängt dein(aushangpflichtiges Gesetz/Vertrag). In Deinem Fall kannst Du aber die menschliche Einstellung Deines AG kennen lernen. Und wie man in den Wald reinruft, so klingt es auch wieder heraus!

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    Antwort von margitta1954 margitta1954

    Für besondere Fälle in Deinem Fall gibt es einen Tag sonderurlaub,das ist Gesetzlich vorgeschrieben. Urlaub brauchst Du da nicht nehmen. Trotzdem mein beileid an dich.Ich wünsche Dir alles Gute.

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    Antwort von fee71 fee71

    mein beileid erstmal 2 tage im regelfall

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    RatgeberHelden Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Die Antwort von Chianti ist korrekt. Dieser Link zur Vertiefung der Fragestellung http://www.ulmato.de/urlaubsanspruch.asp Üblicherweise ist das Thema bezahlte Freistellung arbeitsvertraglich, tariflich oder per Betriebsvereinbarung geregelt. Haben Sie keine der oben genannten Regelungen, sollten Sie mit Ihrem Meister sprechen und auf §616 BGB verweisen. Realistisches Verhandlungsziel Ihrerseits sollte sein zumindest 1 Tag bezahlte Freistellung zu bekommen. Tarifliche oder betriebliche Regelungen sehen für den Tod naher Angehöriger in der Regel 2 Tage vor. Peter Kleinsorge

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    Antwort von witkis witkis

    Gesetzlich ist nichts geregelt. Manche müssen Urlaub nehmen, mache erhalten einen Tag Sonderurlaub.

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    Antwort von jballllll jballllll

    du kannst auf sonderurlaub hoffen, ist aber freiwillig!!

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