Ich höre und lese dazu leider sehr viele unterschiedliche Meinungen... :-(
Kann mir jemand sicher sagen, wann man von einer Widerrufsfrist von zwei und wann von vier Wochen ausgehen kann?
Ich höre und lese dazu leider sehr viele unterschiedliche Meinungen... :-(
Kann mir jemand sicher sagen, wann man von einer Widerrufsfrist von zwei und wann von vier Wochen ausgehen kann?
Zwei Wochen Widerrufsrecht, wurde den Haustürgeschäften gleich gesetzt. Nur hier nicht ab Unterschrift, da bei telefonischen Verträgen keine Unterschrift geleistet wird. Gilt ab Eingang der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter, die er noch nachholen muss.
schriftliche Bestätigung ist etwas leicht gefasst.
Er hat Informationspflichten, insbesondere die Widerrufsbelehrung abzugeben.
erst ab dann gilt die Frist.
Vorher ist der Vertrag schwebend.
Danke Fraggle :-)
2 Wochen nach eingang der schriftlichen Widerrufsbelehrung.
Danke :-) So kenn ich das in der Regel auch. Nur geistern in letzer Zeit immer wieder diese "vier Wochen" im Raum rum. Und mich würde interessieren, in welchen Fälle diese Frist zum Einsatz kommt.
Aber vielen lieben Dank dennoch. :-)
14tage aber erst ab unterschrift
Korrekt!
Ja bei Haustürgeschäften ist das so, also eigentich ab erhalt der Widerrufsbelehrung. :-) Danke dennoch.
Danke :-)