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Bei telefonisch geschlossenen Verträgen: vier oder zwei Wochen Widerrufsrecht?

Frage von Miststueque Miststueque

Ich höre und lese dazu leider sehr viele unterschiedliche Meinungen... :-(

Kann mir jemand sicher sagen, wann man von einer Widerrufsfrist von zwei und wann von vier Wochen ausgehen kann?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ameise99 ameise99

    Zwei Wochen Widerrufsrecht, wurde den Haustürgeschäften gleich gesetzt. Nur hier nicht ab Unterschrift, da bei telefonischen Verträgen keine Unterschrift geleistet wird. Gilt ab Eingang der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter, die er noch nachholen muss.

    Kommentar von Miststueque MiststuequeMiststueque

    Danke :-)

    Kommentar von fraggle16 fraggle16fraggle16

    schriftliche Bestätigung ist etwas leicht gefasst.

    Er hat Informationspflichten, insbesondere die Widerrufsbelehrung abzugeben.

    erst ab dann gilt die Frist.

    Vorher ist der Vertrag schwebend.

    Kommentar von Miststueque MiststuequeMiststueque

    Danke Fraggle :-)

  • 1
    Antwort von Indy72 Indy72

    2 Wochen nach eingang der schriftlichen Widerrufsbelehrung.

    Kommentar von Miststueque MiststuequeMiststueque

    Danke :-) So kenn ich das in der Regel auch. Nur geistern in letzer Zeit immer wieder diese "vier Wochen" im Raum rum. Und mich würde interessieren, in welchen Fälle diese Frist zum Einsatz kommt.

    Aber vielen lieben Dank dennoch. :-)

  • 1
    Antwort von bueten bueten

    14tage aber erst ab unterschrift

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Korrekt!

    Kommentar von Miststueque MiststuequeMiststueque

    Ja bei Haustürgeschäften ist das so, also eigentich ab erhalt der Widerrufsbelehrung. :-) Danke dennoch.

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