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Bei Studium im gehobenen Dienst weiterhin anspruch auf Unterhalt und Kindergeld?

Frage von Kaitlin18 Kaitlin18

Hallo! Ich habe vor, ein Studium im gehobenen Dienst zu beginnen. Allerdings jetzt mein Problem: Man bekommt während des Studiums 950€ brutto/Monat. (was ja an sich noch kein Problem wäre ^^) Aber: Meine Eltern sind getrennt (waren nie verheiratet), mein Vater zahlt Unterhalt in Höhe von etwa 400€/Monat. Außerdem bekommt meine Mutter Kindergeld für mich. Nur, bekomme ich weiterhin Kindergeld, wenn ich dieses Studium beginne, und ist mein Vater weiterhin dazu verpflichtet, den Unterhalt zu zahlen???

Danke schonmal im Voraus!

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Antworten (5)

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    Antwort von Reling Reling

    Also ich gehe ebenfalls davon aus, dass es bei diesem Einkommen ohnehin kein Kindergeld mehr geben dürfte. Du bist über 18 und verdienst ausreichend Geld, da bekommen deine Eltern bzw bekommt deine Mutter dann kein Kindergeld mehr.

    Die Unterhaltszahlungen deines Vaters sind eine andere Sache . Leider hast du uns nicht mitgeteilt, ob es sich bei den Unterhaltszahlungen, von denen du redest, um Zahlungen an dich oder um solche an deine Mutter handelt.

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    Antwort von lena5 lena5

    die 950 euro wären doch dein gehalt.das hat GAR NIX mit deinem kigeld oder unterhalt zu tun!das kigeld solltest du (solange du dich in der ausbildung befindest bis mind zum 25. lebensjahr bekommen).das mit dem unterhalt sieht leider gaaanz anders aus.soweit ich weiß,muss dein dad deinen unterhalt nur bis zum 18. bezahlen,aber frag besser da mal beim jugendamt nach.

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    RatgeberHelden Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Mit diesem Einkommen dürfte dein Bedarf gedeckt und somit die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sein.

    Dein Vater braucht somit auch nichts mehr an die Mutter zahlen.

    Außerdem sind ab der Volljährigkeite beide Eltern DIR gegenüber barunterhaltspflichtig.

    Kindergeld wird nur gezahlt wenn du die Einkommensgrenze nicht überschreitest.

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    Antwort von nitramnenie nitramnenie

    Zum Kindergeld: Das hört sich schon durch dein eigenes Einkommen danach an, als würdest du die Jahreseinkommensgrenze überschreiten (8.004 Euro zzgl. 920 Euro Werbekostenpauschale). Bei Einkommen gilt: Brutto minus SV-Beiträge minus 920 pauschale Werbungskosten (ggf. mehr bei erhöhten Werbungskosten). Dann fällt das Kindergeld weg.

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    "Außerdem bekommt meine Mutter Kindergeld für mich. Nur, bekomme ich weiterhin Kindergeld,"

    Bekomt ihr es 2mal, oder bekommt es nur die Mutter?

    .

    Ob die Eltern vh oder getr. sind, spielt keine Rolle. Unterhaltszahlungen von Eltern ans kind sind auch unproblematisch.

    .

    KG wird üblicherweise an Elter(n) gezahlt.

    Voraussetzung: Kind ist in Ausbildung und verdient im Kalenderjahr, bzw. in den Kindergeld-fähigen Moinaten nicht zu viel.

    Ausfürlich: www.klicktipps.de/kindergeld.php

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