Muss der Mann bzw Vater bei der Steuererklärung das Elterngeld eintragen, obwohl das ja die Frau / Mutter bekommen hat?
Antworten (3)
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8Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
schurkeschurke
Bei gemeinsamer Veranlagung schon.Wenn ihr beide getrennt die Steuererklärung abgebt, dann musst Du das bei Dir eintragen (wenn Du die Bezieherin bist).
Aus Deiner Frage geht nicht hervor, ob ihr verheiratet seid.Aber auch Eheleute können getrennt veranlagen.
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3Antwort von
CerealieCerealie
Wenn man eine gemeinsame Steuererklärung abgibt, dann schon ...
Kommentar von
biva1biva1 Wir geben getrennt hab, außerdem sind wir nicht verheiratet...wie sieht es da dann aus?
Kommentar von
schurkeschurke Dann musst Du das Elterngeld nur bei Dir angeben. Der Vater erhält es ja in diesem Fall nicht.
Kommentar von
CerealieCerealie genauso ist es :-)
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1Antwort von
Willybald11Willybald11
Wir geben getrennt hab, außerdem sind wir nicht verheiratet...wie sieht es da dann aus?Dann bist du Bezieherin und gibst es auch an
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Diese Frage
danke...wir sind nicht verheiratet. Meine Frage ist vllt. ein wenig unkorrekt gestellt :-)
Unkorrekt sicherlich nicht. Aber es ist sehr hilfreich im Beschreibungsfeld ein paar mehr Angaben zu machen.
Danke für das Sternchen.Es freut mich.
Aber Du solltest mit der Vergabe mindestens 24 Stunden warten, damit auch andere User noch eine Chance haben eine gute Antwort zu geben. Vielleicht sogar mit noch mehr Informationen. :-)
Liebe Grüße schurke